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wenn es hier um die Radmitnahme geht, ich hab noch nie, aber auch wirklich nie etwas von einer vertraglich vereinbarten Garantie im Regionalverkehr darauf auch nur gehört. Dir wird sehr deutlich gemacht, wieviele Räder maximal ins Radabteil gestellt werden dürfen. Was darüber hinausgeht, unterliegt der Willkür des Bahnpersonals.
Das war jetzt aber wieder das klassische Prinzip Löschblatt: Alles aufsaugen und verkehrt wiedergeben. Genau um das, was Du schreibst, geht es nicht. Das alles ist bekannt und die Abhilfe auch: faltbare Rahmen, denn weder für Pakete noch Koffer, Taschen oder Fahrradteile gibt es irgendwelche Begrenzungen. Hier ging es um das unerwartete Rauswerfen auf einem Unterwegshalt während der Fahrt. Stell Dir vor, Du willst nach Ilsenburg, aber in Nachterstedt-Hoym wirst Du rausgekantet und darfst Du Deinem Zug hinterhergucken. Dein Geld kriegst Du auch nicht zurück. Eben das gibt es nicht.
Ein Teil der Fahrgastrechte ist übrigens, dass Du dann, wenn Du nicht weiterkommst und der Grund und Sinn der Fahrt dadurch nicht mehr besteht, den Fahrpreis zurückverlangen und außerdem ohne weiteren Fahrkartenkauf zum Ausgangspunkt zurückkehren kannst. Das ist mir in Westfalen tatsächlich mal passiert und es gab den Fahrpreis auch zurück.

Wir sind im Übrigen doch die, die die Dienstleistungen bezahlen. Zumindest die, die sich dem Steuerzahlen nicht entziehen können. Ich löhne auch für den Schnellstraßen- und Autobahnbau, von dem ich persönlich absolut nichts habe. Wer den öffentlichen Verkehr nutzt, muss sich nicht sagen lassen, er würde die Gesellschaft ausnutzen. Zumindest Nah- und Regionalverkehr sind aus gutem Grund eine staatliche Pflichtaufgabe.