Sobald der Fahrgast Geld bezahlt hat, ist ein Vertragsverhältnis zustande gekommen: Sei es für eine Einzelfahrt, eine Monatskarte oder eine Abo. Das mag zwar zunächst nur eine abstrake Verpflichtung zur Leistung sein, die sich in dem Moment konkretisiert, wenn man das Fahrzeug besteigt, aber es besteht eben ein Vertrag.
diese Beschreibung dürfte grundsätzlich richtig sein. Aber die Mitnahme von Fahrrädern ist nun mal an gewisse in den vertraglichen Bedingungen definierte Voraussetzungen gebunden. Liegen diese Voraussetzungen im Einzelfall nicht vor, besteht dann auch keine Beförderungspflicht. Diese kann meines Erachtens auch nicht durch einfaches Einsteigen erzwungen werden. Das mag zwar gelegentlich ärgerlich sein, aber so dürfte die Rechtslage sein. In der täglichen Praxis stellt eich das meist deutlich anders dar. Heute habe ich beispielsweise beobachten dürfen wie einige Radler ihre Fahrräder einfach irgendwo im Gang zwischen den Sitzreihen abgestellt haben, weil die vorgesehenen Radabstellplätze bereits belegt waren. Niemand hat sich beklagt und der Zugbegleiter hat die Situation einfach ohne Klagen zur Kenntnis genommen. So oder so ähnlich ist doch meist die tägliche Praxis.
Meist erübrigen sich langwierige Diskussionen mit dem Zugbegleitpersonal über die Rechtslage, die ohnehin oftmals nur auf "sehr wackeliger Grundlage" geführt werden.