ich bin nicht so in der Materie drin. daher kann ich das nicht endgültig beurteilen. In der Regel ist die Rechtsprechung aber so, das Neuerungen, die bei Erstellung des ursprünglichen gesetzestextes noch nicht bekannt waren, aber dem Sinn des Gesetzes entsprechen, toleriert werden.
Also Mitnahme einer Person auf einem Lastenanhänger (ob Auto, LKW, Moped o.ä. ist da wohl erst einmal egal.) der nicht für die Personenmitnahme vorgesehen ist, dürfte einfach nicht erlaubt sein. Die Mitnahme von Kindern in dafür ausgelegten und konstruierten Anhängern dürfte eigentlich unkritisch sein.
Merke: ein Kinderanhänger ist per se kein Lastanhänger.

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