Sicher? Die Gängelung bestand doch vor allem in der Leuchtweitenbegrenzung auf zehn Meter.
Die Gängelung bestand aus vielerlei, unter anderem:
- nur ein Scheinwerfer erlaubt
- keine hellen Scheinwerfer erlaubt (das Problem wurde durch neue Technologien erheblich verringert, wirklich hell geht aber mit einer Lampe und Dynamo immer noch nicht)
- nur Dynamolicht erlaubt, was helle Scheinwerfer automatisch ausschliesst
- nur 6V/3W erlaubt, was helle Scheinwerfer und brauchbare Ladefunktionen automatisch ausschliesst
- die Mitführpflicht existiert auch für Anwendungen, für die sie völlig sinnlos ist (ich weiss, von einigen Foristen hier mit Scheuklappen, wird sie auch propagiert)
Sollte die tatsächlich abgeschafft worden sein? Dann habe ich den Punkt überlesen. anfassen.
Ja, der Passus wurde auch getilgt. Vergleiche §67 Abs 3 STVZO alt und neu.
Deine Einschätzung zum Lametta teile ich auch. Vor allem ärgert mich, dass man immer noch zwei Rückstrahler braucht, wovon der zweite häufig nicht oder nicht dauerhaft brauchbar angebracht werden kann und es gibt nun wirklich überhaupt keinen Grund, warum man beide brauchen sollte.
Ich könnte mir allerdings auch noch so vieles vorstellen, was man verbessern könnte, bin aber mit dieser Fassung schon sehr zufrieden. Auch die Änderungen der letzten Jahre (allen voran die Legalisierung der Akkubeleuchtung) finde ich durchaus positiv.