Radreise & Fernradler Forum
Radreise & Fernradler Forum
Wer ist online?
0 Mitglieder (), 509 Gäste und 731 Suchmaschinen sind im Forum unterwegs.
Details
Erweitert
Rund ums Forum
Regeln
Die Regeln für dieses Forum
Nutzungsbedingungen
Vereinbarungen für die Benutzung
Das Team
Wer steht hinter dem Forum?
Verifizierung
Offenlegung deiner Identität
Beteiligte Homepages
Radreise-Seiten, die das Forum eingebunden haben
Mach mit!
Dieses Forum für deine Homepage
RSS Feeds RSS
Eine Übersicht öffentlicher RSS Feeds
Plauderecke
Zum Unterhalten und Plauschen
Die Geschichte
Die Geschichte des Forums
Spende
Unterstütze das Forum
Radreise-Wiki
Partnerseiten
Statistik
29502 Mitglieder
98413 Themen
1547653 Beiträge

In den letzten 12 Monaten waren 2201 Mitglieder aktiv. Die bislang meiste Aktivität war am 02.02.24 17:09 mit 5102 Besuchern gleichzeitig.
mehr...
Vielschreiber (30 Tage)
Keine Ahnung 44
chrisrocks75 37
Juergen 36
chrisli 31
indomex 30
Themenoptionen
#204250 - 27.09.05 13:46 Rad im Karton im Zug
Drummer
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 459
Um mein Rad im Radkarton zum Flughafen zu transportieren möchte ich mit dem Zug (DB) fahren. Frage an die Bahnexperten:

Gilt das dann als Gepäckstück oder als Fahrrad, für das ich eine Fahrradkarte brauche?

Gruß,
Christian
Nach oben   Versenden Drucken
#204254 - 27.09.05 14:04 Re: Rad im Karton im Zug [Re: Drummer]
dcjf
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 2.226
Unterwegs in Schweiz

Für folgende Fahrradtypen gelten abweichende Regelungen:

Für Fahrradanhänger ist neben der Fahrradkarte für das Rad noch eine weitere Fahrradkarte erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass besondere Fahrradtypen (z.B. Tandem, Liegerad) aus Kapazitätsgründen nicht in allen Fernzügen, die wir für die Fahrradmitnahme anbieten, zugelassen sind.

Zusammengeklappte und komplett verpackte Fahrräder oder Fahrradanhänger können als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden, sofern diese komplett verpackt sind und in den Gepäckablagen am Sitzplatz untergebracht werden können.

Detaillierte Auskünfte erteilen Ihnen unsere Mitarbeiter in den DB ReiseZentren und unter der Radfahrer-Hotline 01805/15 14 15 (gebührenpflichtig).
Gruß
auch Christian
Nach oben   Versenden Drucken
#204287 - 27.09.05 15:45 Re: Rad im Karton im Zug [Re: dcjf]
Uli
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 14.866
Zitat:
und in den Gepäckablagen am Sitzplatz untergebracht werden können

... und genau dieser Teil ist der wichtige. Ein unzerlegtes Rad in einem Karton ist kein Gepäckstück im erwähnten Sinne, was ergo ein Ticket erforderlich macht.
Gruß
Uli

Geändert von Uli (27.09.05 15:46)
Nach oben   Versenden Drucken
#204309 - 27.09.05 16:26 Re: Rad im Karton im Zug [Re: Drummer]
Falk
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 34.232
In voller Größe wird das nichts mit dem kostenlosen Transport. "Über oder unter dem Sitzplatz" muss man nicht so eng sehen, ältere Damen mit 5 und mehr Koffern brauchen auch nichts dazuzuzahlen. Ein einzelnes Gepäckstück mit einer Länge von mehr als 1,60m dagegen wird mit Sicherheit zu Ärger führen. Ich glaube mal gelesen zu haben, dass 1,3x0,9x0,3m die Grenze darstellen.

Falk, SchwLAbt
Nach oben   Versenden Drucken
#204317 - 27.09.05 16:43 Re: Rad im Karton im Zug [Re: Falk]
Wolfrad
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 5.687
... und jetzt kommt dann der Begriff "Traglast" ins Spiel. Die "Beförderungsbedingungen" der DB geben dazu Auskunft. Kugel mal!

BdW: Mit dem RE von Aachen nach Düsseldorf oder Köln-Bonn, da gilt der NRW-Tarif: Fahrrad: 3,70 €.

Ach ja, wie war das mit "Verpackung"? Also doch "Traglast"?


WdA
Nach oben   Versenden Drucken
#204329 - 27.09.05 17:08 Re: Rad im Karton im Zug [Re: Wolfrad]
Falk
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 34.232
Danke für den Tipp. Zum DPT habe ich gleich ei Lesezeichen angelegt. Den §16 werde ich mir ausdrucken und in Zukunft in der Kameratasche mitnehmen.
Zitat:
§ 16
Mitnahme von Handgepäck und Tieren

(1) Der Reisende darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich in die Personenwagen mitnehmen. Dem Reisenden steht für sein Handgepäck nur der Raum über und unter seinem Sitzplatz zur Verfügung. Reisende, denen kein Sitzplatz angewiesen werden kann, haben wegen der Unterbringung ihres Handgepäcks die Anordnungen des Eisenbahnpersonals zu befolgen.
(2) Der Tarif bestimmt,
a) unter welchen Bedingungen andere Gegenstände, die eine Person tragen kann (Traglasten), in Personenwagen mitgenommen oder in Gepäckwagen ohne Frachtzahlung untergebracht werden dürfen;
b) welches Handgepäck in Personenwagen nicht mitgeführt werden darf;
c) unter welchen Bedingungen lebende Tiere in Personenwagen mitgenommen werden dürfen.

Handgepäck, Traglasten
1. Ein Reisender darf ein Stück Traglast unentgeltlich mit sich führen. Dieses muss sich jedoch für die Mitnahme in die Personenwagen eignen und nach Gewicht, Umfang und Beschaffenheit von einer Person getragen werden können.
Schwerere Gegenstände sind auch dann nicht zugelassen, wenn mehrere Personen zusammen reisen oder mehrere Fahrscheine vorgelegt werden.
Gegenstände, die geeignet sind, die Mitreisenden zu verletzen oder die Wagen zu beschädigen, dürfen nicht in die Personenwagen mitgenommen werden.
Die Eisenbahn kann bei einzelnen Zügen die Mitnahme von Traglasten ausschließen oder die Reisenden in besondere Abteile oder Wagen verweisen.
2. Folgende Gegenstände dürfen unter den genannten Bedingungen unentgeltlich in die Personenwagen mitgenommen werden:
a) Gegenstände von bis zu 1,50 Meter Länge, wenn in den Vorräumen oder Gängen der Wagen besondere Vorrichtungen für die Unterbringung vorhanden sind.
b) Zusammengeklappte Fahrräder, wenn sie in handelsüblichen Fahrradtaschen, Fahrradsäcken o. ä. verpackt sind und wie Handgepäck oder Traglasten untergebracht werden können.
c) Kinderwagen, wenn sie zusammengeklappt wie Handgepäck oder wie Traglasten untergebracht werden können.
d) Zusammenklappbare Krankenfahrstühle, wenn sie wie Handgepäck oder wie Traglasten untergebracht werden können (s. auch § 27 ABest 12.).
d) Nicht zusammenklappbare Krankenfahrstühle/Krankenkraftfahrstühle werden unentgeltlich befördert, wenn sie auf den dafür besonders ausgewiesenen Flächen untergebracht werden können. Die Reservierung der Stellplätze wird empfohlen.

Was nachkommt, geht um gefährliche Stoffe und Viecher.

Falk, SchwLAbt
Nach oben   Versenden Drucken
#204335 - 27.09.05 17:30 Re: Rad im Karton im Zug [Re: Wolfrad]
Falk
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 34.232
In den neuen Regelungen steht viel weniger:
Zitat:
7.1 Traglast

Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen. Traglasten sind Gegenstände, die - ohne Handgepäck zu sein - von einer Person getragen werden können. Im Übrigen kann der Reisende Gepäck als Reisegepäck gemäß den hierfür geltenden Bestimmungen aufgeben.

Keine Größenangaben, keine Massen, keine Zuggattungen. Das zu drucken, spart auch noch Papier.

Falk, SchwLAbt
Nach oben   Versenden Drucken
#204361 - 27.09.05 18:00 Re: Rad im Karton im Zug [Re: Drummer]
Schrauber
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 214
Hallo Christian,

ich musste letztes Jahr aus Zeitgründen mit meinem Rennrad im ICE nach München fahren.
Ich hatte mir dann eine Radtasche von Rose gekauft (die mit dem Holzbrett am Boden zum befestigen des Rahmens, die Laufräder kommen seitlich neben den Rahmen). Unten habe ich 4 ordentliche Rollen ( 2x Bock-, 2x Lenk-) aus dem Baumarkt drangemacht, fertig.
Mir haben die Schaffner keine Probleme gemacht, nur angemerkt "Naja, sperriges Gepäck können wir nicht immer mitnehmen".

Meine Freundin hatte ein ähnliches Problem, keine Fahrradplätze mehr im Nachtzug von Hamburg nach München. Also noch ein Fahrrad in so eine Tasche, auch wieder keine Probleme mit den Schaffnern.

In Müchen dann haben wir die Taschen einfach mit Spanngurten zusammengelegt und in den Buskofferraum geworfen. Die Tasche hatte ich mir aber auch schon hinten auf den Rucksack geschnallt, das funktioniert auch.

Gruss,
Schrauber
Nach oben   Versenden Drucken

www.bikefreaks.de