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#257670 - 23.06.06 07:05 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
Flo
Gewerblicher Teilnehmer
abwesend abwesend
Beiträge: 4.635
In Antwort auf: Joese

In Antwort auf: Flo

Wenn ich mir die Beschreibung vom Threadersteller anschaue, dann ist er offensichtlich recht knapp vor dem Kind zu stehen gekommen.

:


Ja, Florian, das ist so. Ich würde sagen, ich stand zeitgleich mit der Berührung der beiden Räder...
Das war optimal getimt...


Nein das war besch... getimed, das war eindeutig zu spät für das Kind.

In Antwort auf: Joese

Ich will, daß das Gesetz für ALLE GLEICH gilt und das derjenige, der sich daran gehalten hat nicht bestraft wird,


Auch wenn Du es offenbar nicht kapieren willst. Die Gesetze sind für alle gleich und Du hast gegen §1 und 2 verstoßen. Natürlich haben die Eltern auch was falsch gemacht, dennoch hast Du das Kind gesehen und hast schlicht zu spät drauf reagiert.
Florian
Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur
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#257678 - 23.06.06 07:32 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
trubby
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.087
Hallo Joese,

Gesetze und Regeln sind dafür da, um eine möglichst einheitliche Grundlage für die Rechtssprechung zu geben. Von ihnen zu erwarten, das sie dir schon im vorherein die Gewissheit geben, für ein bestimmtes Handeln Recht zu bekommen, ist verfehlt. Gesetze sind weder in der Lage, exakt zu beschreiben, wann du schuldig bist, noch wann du unschuldig bist, denn die Sachlage ist immer eine andere. Ein "Ermessensspielraum" ist bei Gesetzen also zwingend erforderlich.

Und nochmal zur Verdeutlichung:
Die StVO gibt dir an keiner Stelle das absolute Recht, in einer bestimmten Weise zu fahren. Sie ermahnt dich vom 1. Paragraphen an, mit Umsicht und Verstand am Verkehr teilzunehmen.

Grüße,
André

Geändert von trubby (23.06.06 07:33)
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#257710 - 23.06.06 09:07 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
12erf
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 70
Hallo Joese,

Zitat:
Ich will das Gefühl, auf der sicheren Seite zu sein, weil ich die Regeln eingehalten habe.


Du hattest auf jeden Fall Recht.
Und zwar das Recht des Stärkeren.

Käme Dir -sagenwirmal- ein Panzer auf Deiner Seite entgegen, würdest Du da auch herbrennen und ein Punktbremsung vor der Kette hinlegen?

Zitat:
ich stand zeitgleich mit der Berührung der beiden Räder...
Das war optimal getimt...



Genau, soll das Gör mal merken, wo es hinfährt.

Ich wünsche weiterhin viel Erfolg bei Deinen erzieherischen Maßnahmen.

Gehen sie mal nicht so glimpflich ab, wunderst Du Dich aber nicht, wenn Dir nächstens ein begeisterter Vater mit dem Bügelschloß die Omme breitklatscht, oder?

Sind ja nicht alles diskussionfreudige Akademiker.

Viele Grüße
Manfred
Vater einer 5 jährigen Tochter und staunender Bewunderer eines Radfahrers, der im überfüllten, sonnigen Wohlers Park in Hamburg einen neuen persönlichen Geschwindigkeitsrekord aufgestellt hat.

Außer ein paar Tränen war bei meiner Tochter zum Glück nichts.
Touristen sind immer die andern
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#257713 - 23.06.06 09:11 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
HIlsi
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 131
Zitat:
Ja, Florian, das ist so. Ich würde sagen, ich stand zeitgleich mit der Berührung der beiden Räder...
Das war optimal getimt...


Moin Joese
Das hatte ich vor meinem 1. Statement anders aufgefasst.
In dem Falle hast Du eindeutig schuldhaft zu spät reagiert.

Wie schon von anderen erwähnt gelten in allen Bereichen §§ 1 und 2 Straßenverkehrsgesetz.
Diese fordern zwingend im Sinne einer Gefährdungsvermeidung im Zweifel auf tatsächliche oder vermeintliche Rechte zu verzichten.

In dem Zusammenhang gefallen mit die entsprechenden Internationnalen Regeln für Wasserfahrzeuge (Schiffe) schon vom Namen her sehr gut:
Die heißen nicht Vorfahrfahrstregeln, oder internationale Schiffahrtsgeetz, sondern

Internationale Regeln zu Verhütung von Kollisionen

Damit geht schon aus dem namen hervor daß es nicht darum geht auf irgendwelchen Vorfahrtsregeln oder Wegerechten zu bestehen, sondern daß im Vordergurnd aller bemühungen die Verhütung von kollisonen stehen muß.

Gruß
Was die sogenannten Wahrheiten angeht, so habe ich sie doch ein wenig im Verdacht der Unbeständigkeit. (Wilhelm Busch)
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#257720 - 23.06.06 09:30 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: HIlsi]
Joese
Nicht registriert
Jaja, ihr habt ja Recht und ich sehe das auch ein. Ich hätte nicht darauf bauen dürfen, daß mich “die Anderen“ schon sehen und bremsen werden. Ich habe daraus gelernt.
Meine Aussage zu Regeln war mehr allgemeiner Natur, sozusagen ein idealisierter Traum...
Schliesst daraus nicht, dass ich nicht lernfähig bin.
Jedenfalls vielen Dank für Eure rege Teilnahme.

Gruß Jörg
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#257725 - 23.06.06 09:34 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: 12erf]
Joese
Nicht registriert
In Antwort auf: 12erf


Vater einer 5 jährigen Tochter und staunender Bewunderer eines Radfahrers, der im überfüllten, sonnigen Wohlers Park in Hamburg einen neuen persönlichen Geschwindigkeitsrekord aufgestellt hat.

Außer ein paar Tränen war bei meiner Tochter zum Glück nichts.


Was ist denn da genau passiert? Du gehörst nicht zufällig zu den von RADO beschriebenen Eltern, die ihr Kind prinzipiell für unschuldig halten?
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Off-topic #257727 - 23.06.06 09:45 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO [Re: trubby]
Flachfahrer
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 4.455
In Antwort auf: trubby

In Antwort auf: Flachfahrer

aaaber: wenn es so kracht, kann das rein logisch deshalb keine erzwungene vorfahrt sein, weil die vorfahrt schon längst genommen wurde.

oder gerade genommen wird. So ein Fahrzeug ist kein Punkt.

In Antwort auf: Flachfahrer

also da ist nicht mehr die frage vorfahrt oder nicht.

Doch. Bei Unfällen ist immer die Unfallursache von Interesse.


eben nicht "gerade genommen wird" sondern genommen wurde.

welche stelle des fahrzeuges auch immer dann "getroffen" wird, diese stelle befindet sich in dem moment auf der fahrspur, auf welche sie der fahrzeugführer in dem moment nicht hätte bringen dürfen und wo sie den vorfahrtberechtigten behindert.

die vorfahrt ist schon genommen.
wie danach noch ein "erzwingen" selbiger daraus werden soll, ist - zumindest rein logisch - nicht nachzuvollziehen.

unfallursachen können dann sein überhöhte geschwindigkeit, eingeschränkte sicht, untauglichkeit des vorfahrtnehmenden oder auch bremsunwilligkeit des vorfahrtberechtigten wenn er bei mißachteter bzw. genommener vorfahrt noch bremsen könnte (also mißachtung von §1 & 2) ... wie ich schon im letzten post schrieb.

also das hat immer eine ursache und je nach fall auch eine schuldverteilung auf beide beteiligten, nur kann die ursache nicht "vorfahrt erzwingen" heißen, weil das praktisch gar nicht geht.

allerhöchtens kann ein vorfahrtberechtigter verkehrsteilnehmer so unmißverständlich fahren, daß andere ihm die vorfahrt doch lieber gewähren anstatt noch zu versuchen, kurz vor ihm "reinzuschnipsen". aber dann kracht es ja auch nicht. cool

MfG
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#257730 - 23.06.06 10:03 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
Flachfahrer
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 4.455
In Antwort auf: Joese

Schliesst daraus nicht, dass ich nicht lernfähig bin.


das ist ganz einfach und gehört eher in die rubrik "umgang mit drogen". grins

wie du schon geschrieben hast, warst du berauscht, was an sich erstmal was schönes ist.

In Antwort auf: Joese

Ich war schön am dahinrauschen ( kommt von “Rausch“), habe aber registriert, ...


den unbedingten bremsreflex trotz endorphinen und/oder adrenalin sollten auslösen: kinder, inline-skater, gruppen von radfahrern, nordisch am stock gehende, hunde, pferde, ...

und nach dieser erfahrung dürfte dein gehirn trotz rausch beim nächsten mal die verknüpfung kind -> bremsen einwandfrei ausführen. zwinker

MfG

p.s.: wahrscheinlich ist man als überzeugter radler auch automatisch und unbewußt der meinung, mit ihren kindern radelnde eltern wären verantwortungsbewußte radfahrer, die ihre kinder früh ans radeln heranführen. das kann aber auch ein trugschluß sein.
es kann auch so sein, daß die eltern nur im park und auf touristischen radwegen mit ihren kindern radeln und sonst gar nicht. dann kenbnen sie sich u.U. gar nicht mit den verkehrsregeln für radfahrer aus und vor allem haben sie schlicht keine praktischen erfahrungen mit den verschiedenen situationen beim radfahren. die sind dann schlicht überfordert.

ich glaube nicht, daß es ein unüberwindliches problem wäre, mit einem kind das rechts einordnen zu üben ("papa bremst und du trittst weiter und fährst nach rechts vor papas rad. wir üben das jetzt mal ... grins ). nur müßte dazu ein elternteil die notwendigkeit erkennen. gelegenheitsradler kennen die aber nicht.

Geändert von Flachfahrer (23.06.06 10:16)
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#257738 - 23.06.06 10:11 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
12erf
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 70
Hallo Joese,

für unschuldig halte ich diese kleinen Teufel nicht, aber das ist ein anderes Thema....

In unserer Familie ist die Betreuung meiner Tochter überwiegend meine Aufgabe, und zwar seit ihrem 9. Lebensmonat.

Somit kann ich die Fähigkeiten meiner Tochter und ihrer gleichalten Spielkameraden einigermaßen einschätzen.

Wir machen alle unsere Wege mit dem Rad, sie ist für ihr Alter recht gut geübt. Auch kann sie links und rechts unterscheiden.

Allerdings nicht IMMER! und das ist bei jedem Kind so. Es muß nur etwas finden, was seine Aufmerksamkeit ablenkt und schon wird es schwierig. Schmetterling nachschauen und gegen den Poller sind so Klassiker, Cabrio sehen, staunen, Ansage "nach links", lenken aber nach rechts gibt es auch usw.

An der Ampel brav warten, aber trotzdem bei Rot rüberfahren gab es auch, Auslöser war eine ebenfalls wartende Radlerin, die eben bei Rot fuhr. "Aber die ist doch auch gefahren, da dachte ich, es ist grün"

Geschwindigkeiten von Autos einschätzen soll z.B. erst ab dem 10. Lebensjahr vernünftig möglich sein. Das gilt wohl auch für entgegenkommende Radler.

Bis zum 10. Lebensjahr (glaube ich) dürfen Kinder auch auf dem Bürgersteig fahren, egal in welche Richtung. Der begleitende Vater müßte sich eigentlich an die Regeln halten, sagte man mir auf der Wache, dann wurde es dem Polizisten selbst zu blöd - dieser Punkt konnte nicht abschließend geklärt werden...

Kurz, ich denke, Kinder sind nicht prinzipiell unschuldig, wohl aber prinzipiell unberechenbar, je nach Alter. Und 4,5 und 6 jährige lassen sich eben sehr schnell von wasauchimmer ablenken.

Dann ermahnen sie die alles sehenden, nie in Ihrer Aufsichtspflicht nachlassenden, bereits im Voraus reagierenden Eltern.

Was da genau passiert ist?
Es war ein schöner Maitag, dieses Jahr.
Alle wollten grillen, wir auch.
4 und 6 spurige Straßen, schmale Bürgersteige an stark befahren Straßen, anhalten, weiter - alles haben wir gut hinter uns gebracht.
Der kleine Park war voll, überall spielten Kinder, grillten Leute - für mich/uns war auf den Sandwegen (kein Fahradstreifen) freies beschauliches Fahren angesagt.
Ich fuhr langsam eine Platz suchen, meine Tochter fuhr hinter mir, blieb stehen, fuhr weiter, kurvte um die Fußgänger, nutze die ganze Breite des Sandweges.
Bis eben der besagte Radler kam " AUGEN AUF" gröhlte und knapp vorbeibrannte.
Meine Tochte erschreckte sich, weinte ein bißchen, das wars.

Manfred

Nachtrag: Da erinnere ich mich doch gerade an meine Fahrstunden, wo es bei spielenden Kindern hieß: "Fuß vor die Bremse..."
Touristen sind immer die andern

Geändert von 12erf (23.06.06 10:25)
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Off-topic #257803 - 23.06.06 13:23 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO [Re: Flachfahrer]
trubby
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.087
Ach Mensch, Andreas!

Ich mag nich mehr. Soll'n sich doch andere über die Sinnhaftigkeit solcher (juristischen?) Begriffe streiten. Im Forum des Verkehsportals lassen sich zumindest Beiträge zu der Wortkombination "Vorfaht" und "erzwingen" finden.
Gerichtsurteile zu suchen, mag ich jetzt nicht.

Grüße,
André
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Off-topic #257815 - 23.06.06 13:53 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO [Re: trubby]
Flachfahrer
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 4.455
naja, daß juristen gerne begriffe verwenden, die bei genauerer betrachtung nicht so sehr viel sinn ergeben, das ist (leider) so.

aber zumindest ich persönlich muß das ja nicht auch noch nachmachen. zwinker

MfG
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#257829 - 23.06.06 14:32 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
2blattfahrer
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.054
Hier wurde zwar auch schon mal in einem Beitrag was gegen aufdringliches Klingeln gesagt und ich stimme auch zu, dass manche Radfahrer dieses Instrument falsch einsetzen. Ich glaube dennoch dass es zweckdienlich sein kann - gerade wenn man schneller unterwegs ist - unachtsame Leute, die den gesamten Radlweg zumachen, von der Ferne bereits auf den Gegenverkehr aufmerksam zu machen.
Konkretes Beispiel vor einer Woche, wo ich mal wieder zu wenig geklingelt hatte: Ein flotter, handytelefonierender Radler (ca 17 Jahre) kommt mir immer mehr auf "meiner" Seite entgegen und sieht mich anscheinend nicht. Ich habe ihn eine Weile zu lang beobachtet, ob er mich nicht dennoch noch sieht, weil ich gar nicht glauben konnte dass jemand "blind" so flott auf einem so vielbefahrenen Radweg einhändig telefonierend radelt. Dadurch war ich selbst irgendwie gelähmt und erst kurz vor einem Aufprall habe ich reagiert, gebrüllt, mein Rad ins Gras hüpfen lassen und dem guten Mann vermutlich einen halben Herzstillstand verpasst. Aufgefrischt wurde, was ich eigentlich eh wusste: im Strassenverkehr immer für die anderen noch mitdenken, und lieber einmal zuoft "uncool" klingeln um dem Anderen mitzuteilen, "Du siehst mich vielleicht nicht, ok, aber auf diesem Radweg ist bei Deiner Fahrweise nicht Platz für uns beide, bitte korrigiere Deinen Platzbedarf".
Das tue ich auch - situationsabhängig - bei Kindern die mit ihren Eltern unterwegs sind und
sichtlich den ganzen Radweg brauchen: von der Ferne ist eine Klingel noch nicht aufdringlich, sagt aber den Eltern (dem Kind vielleicht noch nicht), dass sie sich nicht auf einer Einbahnradlstrecke befinden. das eigene Tempo zu drosseln ist höflich, sinnvoll und ein Gebot der Rücksicht (und besseren Einsicht?) in vielen Fällen.

Andi
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#257840 - 23.06.06 14:56 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: webmantz]
you-we
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 141
Hallo André!
Bin voll und ganz deiner Meinung!

Bei mir als Vater hatte der Schutz meiner Kinder absolute Priorität, weshalb ich schon allein deshalb solche Situationen vorausschauend entschärft habe, genau in der Form, wie du es schilderst. Genauso wie du es bei deiner Kleinen machst, haben unsere Kinder gelernt, auf öffentlichen Wegen zu radeln.

Wenn wir mit unserer großen Gruppe mit (mittlerweile wesentlich älteren) Kindern unterwegs sind, gibt's immer wildes Geklingele und "Gegenverkehr!" Gebrülle unter allen, wenn einer entgegen kommt. Aber trotz dem Lärm gibt's immer noch brenzlige Situationen, weil Kinder halt nicht ständig konzentriert auf den Verkehr achten, auch wenn sie in unserem Falle mittlerweile echt Radtour-erfahren sind. So sind Kids nun mal. Deswegen haben sie ja einen besonderen Schutz.

Uwe
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#257938 - 23.06.06 21:34 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
Flying Dutchman
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 3.213
In Antwort auf: Joese

Wenn Gesetze und Regeln keine Sicherheit geben, dann brauche ich sie auch nicht!!!


Hallo Jörg,

genau das ist der Ansatz eines niederländischen Verkehrplaners, IIRC heißt der Mann Meulenkamp. Er hat bereits in einigen niederländischen Kleinstädten alle vorfahrtregelden Verkehrszeichen abbauen lassen. Da niemand sich mehr auf sein Recht "verlassen kann", ist der Verkehrsfluss zwar geringfügig langsamer geworden, die Unfallzahlen gingen aber drastisch zurück.

Gruß Robert
LG Robert
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#257960 - 24.06.06 07:39 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
Tristan
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 730
Moin moin,

also wie gesagt, solche Situationen sind immer Produkte des Einzelfalles, sodass sich sowas ja schwer beurteilen lässt. Grundsätzlich muss dem Kind auch der entstehende Schaden ersetzt werden. Der persönliche Vorwurf ist darin zu sehen, dass jeder im Straßenverkehr Rücksicht nehmen muss. Wenn man schneller fährt, muss man natürlich auch besser aufpassen und jederzeit anhalten können. Wenn das Ereignis jedoch unabwendbar war, wird man jedoch unter Umständen keinen Vorwurf machen können, den Schaden verschuldet zu haben. Dann entfällt die Ersatzpflicht natürlich.
Ob der Anspruch des Kindes um das eigene Mitverschulden zu kürzen ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das hängt zum einen vom Alter und der Einsichtsfähigkeit des Kindes ab. Kinder unter 7 Jahren können sich noch so falsch verhalten - ein Mitverschulden legt man ihnen wegen der besonderen Schutzwürdigkeit gerade nicht zur Last.
Allerdings kann im Gegenzug wiederrum gegen die Eltern vorgegangen werden, wenn sie eine Aufsichtspflichtverletzung begangen haben. Also wenn sie ihr Kind beispielsweise auf dem falschen Radweg fahren lassen.

Und dann ist halt nur noch die Frage, was nun schwerer wiegt? Die Verletzung der Aufsichtspflicht oder das zu schnelle fahren, wobei ich eher letzteres als größeren Fehler ansehen würde.

Viele Grüße
Tristan
Tristan Wegner, www.radventure.de

Geändert von Tristan (24.06.06 07:51)
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