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#831986 - 01.06.12 06:54
Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
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Aus gegebenem Anlass beschäftige ich mich gerade mit dem zGG gemäß DIN EN 14764 und muss überrascht fest stellen, dass dies NICHT, wie von mir bisher verbreitet 120kg beträgt, sondern tatsächlich NUR 100kg Weiterhin wird nirgendwo zwischen City- und Trekking-Rad unterschieden, sondern diese immer in einer gemeinsamen Kategorie geführt, Reiseräder tauchen natürlich explizit nirgendwo auf. Die 120kg habe ich seit ca. 4,5 Jahren so im Kopf und wurde mir auch vielfach so genannt. Hat sich da irgendwas geändert, oder lagen alle da einfach so falsch? Wenn man das jetzt weiter rechnet und konsequent anwendet, dann darf ein Fahrer ja noch max. 80kg mitbringen, bei einem Reiserad nach DIN EN 14764, dass z. B. auch noch mit Lowrider ausgerüstet ist etc. und man auch das Gepäck abziehen müsste, könnte ein Hersteller das Fahrergewicht noch weiter runter rechnen und sich damit bei juristischem Streitereien - z. B. nach einem Unfall - elegant aus der Verantwortung ziehen. Wohlgemerkt 80kg Fahrergewicht heisst inkl. ALLEM, also z. B. inkl. Wetterkleidung im Herbst, gehen wir mal davon aus, dass die Väter dieser DIN im Winter nicht radfahren. D. h. das Gewicht morgens auf der Waage in Unterhose dürfte bei irgendwas unter 75kg liegen. Da behaupte ich doch mal locker, dass das selbst hier schwer werden dürfte, dies als durchschnittliches Gewicht zu erhalten.
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#832005 - 01.06.12 07:51
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: haegar]
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Die wenigsten hier dürften Räder fahren, die nur dem Minimum der Norm genügen. Bei den meisten Markenrädern ist wohl das zulässige GG höher. Willkürliches gegoogeltes Beispiel. Suse
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Bitte die bestellten Buffs rasch bezahlen. Treffpunkte für die über mich laufenden Raum Stuttgart-Sammelbesteller werden demnächst bekanntgegeben! | |
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#832015 - 01.06.12 08:17
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: haegar]
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Ich sag es mal so... Die Norm ist das eine...der Markt das andere. Der Markt für Reiseräder, die man nur mit unter 60kg Körpergewicht (eher weniger, ich unterstelle mal 25kg Gepäck, 15kg Rad) fahren darf/kann/sollte ist doch sehr begrenzt.
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#832018 - 01.06.12 08:19
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: haegar]
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Aus gegebenem Anlass beschäftige ich mich gerade mit dem zGG gemäß DIN EN 14764 und muss überrascht fest stellen, dass dies NICHT, wie von mir bisher verbreitet 120kg beträgt, sondern tatsächlich NUR 100kg Da kann man mal sehen, daß die Mehrzahl der Hersteller ja anscheinend ganz anständiges Material in den Verkehr bringt. Jedenfalls weit über der Norm. Was ich aber auch interessant finde, ist die "DIN EN 14781". Nach der definiert sich ein Rennrad durch max. 28mm Reifenbreite und einem Gewicht bis max. 11kg. Also, Dynamo ran und 30er Reifen, dann entfällt auch die versicherungstechnische "Helmpflicht". Ist ja so kein Rennrad mehr. Herrlich, wie mit Normen geworben wird, die im praktischen Leben nichts oder nur Blödsinn regeln. Dafür hören sich die Normennamen aber immer sehr wichtig und qualifiziert an. Getreu dem Spruch: "Wenn du deine Feinde nicht besiegen kannst, dann verwirre sie."
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-------------------- „Ob eine Stadt zivilisiert ist, hängt nicht von der Zahl ihrer Schnellstraßen ab, sondern davon, ob ein Kind auf dem Dreirad unbeschwert überall hinkommt“ Enrique Peñalosa | |
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#832021 - 01.06.12 08:23
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: haegar]
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Hallo Thorsten,
Die DIN ist das eine, das was die Hersteller draus machen, das andere. Vermutlich muss jedes Fahrrad der DIN genügen, aber es steht den Herstellern ja frei, ihre Gefährte für mehr zuzulassen.
Mein Reisrahmen (eigentlich ein MTB-Rahmen) ist z.B. explizit für 130 kg freigegeben. Damit erfüllt er ja auch die DIN.
Gruß Thoralf
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#832023 - 01.06.12 08:36
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: Toxxi]
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Mein Reisrahmen (eigentlich ein MTB-Rahmen) ist z.B. explizit für 130 kg freigegeben. Damit erfüllt er ja auch die DIN. Ich schätze, dein Reisrahmen ist aus Alu (ansonsten wäre die Belastbarkeit von 130kg insbesondere bei Nässe schon klasse) , die 130kg bringen aber nur begrenzt etwas, wenn andere Bauteile für weniger zugelassen sind wie z.B. die Alugabel.
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Geändert von BaB (01.06.12 08:37) |
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#832024 - 01.06.12 08:41
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: haegar]
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Hat sich da irgendwas geändert, oder lagen alle da einfach so falsch?
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob sich etwas geändert hat, meine mich aber zu erinnern, dass beim ersten Rad, das ich als Erwachsene gekauft habe (vor knapp 30 Jahren) auch 100 kg angegeben waren. Davon 10 (!) kg auf dem Gepäckträger... Mir erschien das damals schon ziemlich wenig Martina
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#832037 - 01.06.12 09:12
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: BaB]
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Du kennst doch mein Reiserad, das ist aus Alu. Die Gabeldaten habe ich nicht im Kopf, auf jeden Fall ist sie für 203mm Bremsscheibe freigegeben. So genau habe ich mich nicht dafür interessiert, weil ich die 130 kg lange nicht erreiche.
Was hat die Belastbarkeit mit der Nässe zu tun? Oder ist das ein komplizierter Witz, den ich nicht verstehe?
Das entsprechende Stahlmodell (ist natürlich schwerer) ist übrigens auch für 130 kg freigegeben.
Gruß Thoralf
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#832044 - 01.06.12 09:19
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: Toxxi]
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Was hat die Belastbarkeit mit der Nässe zu tun? Oder ist das ein komplizierter Witz, den ich nicht verstehe? Vermutlich
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Off-topic
#832045 - 01.06.12 09:19
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: Toxxi]
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Oder ist das ein komplizierter Witz, den ich nicht verstehe? so kompliziert ist der Witz doch garnicht. Aber Du weisst schon, das Reis Feuchtigkeit anzieht und dann weich wird? :job
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#832046 - 01.06.12 09:19
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: Toxxi]
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Was hat die Belastbarkeit mit der Nässe zu tun? Oder ist das ein komplizierter Witz, den ich nicht verstehe?
"Mein Reisrahmen ..."War jetzt aber nicht sooo kompliziert?
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#832050 - 01.06.12 09:40
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: BaB]
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[zitat=Toxxi]die 130kg bringen aber nur begrenzt etwas, wenn andere Bauteile für weniger zugelassen sind wie z.B. die Alugabel. Eben … also da verbaut ein Hersteller ein Bauteil, nehmen wir mal einen Vorbau, und gibt dann sein Rad bis 160kg zGG frei. Damit wird der Vorbau quasi auch geadelt, weil als Einheit mit dem Rad verkauft. Wenn nun etwas passiert, dann haftet zunächst einmal der Hersteller des Rades. Nach 2 Jahren Benutzung denkt sich der vorsichtige Fahrer, einfach mal turnusmäßig den Vorbau zu ersetzen. Natürlich verkauft der Hersteller des Rades nicht einzelne Vorbauten und genau das verbaute Modell ist auch gar nicht mehr erhältlich. Also wird ein anderer Vorbau von diesem namhaften deutschen Hersteller verbaut, der halt auch mit "DIN EN 14764" beworben wird. Doch was nun? Durch das eigenständige verbauen, wird dieser Vorbau, der aktuell sogar vom Hersteller in Rädern verbaut wird, die bis 160kg von ihm freigegeben werden, eben nicht "geadelt", sondern für den gelten einfach nur die Kriterien dieser genannten DIN und diesem Fall halt zGG von 100kg Wird der Vorbau NICHT turnusmässig ersetzt und es würde etwas passieren, DANN würde selbst der Radhersteller auf die geeigneten Unterlagen verweisen, in denen drinsteht: " … regelmässig ersetzen … " , ersetzt man ihn, dann s. o. Konsequenz wäre dann wohl, alle 2 Jahre ein Komplettrad kaufen
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#832061 - 01.06.12 10:24
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: haegar]
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Wird der Vorbau NICHT turnusmässig ersetzt und es würde etwas passieren, DANN würde selbst der Radhersteller auf die geeigneten Unterlagen verweisen, in denen drinsteht: " … regelmässig ersetzen … " , ersetzt man ihn, dann s. o. Konsequenz wäre dann wohl, alle 2 Jahre ein Komplettrad kaufen Oder sehr kräftig abnehmen, sagt der, der auch jenseits der Doppelzentnermarke liegt. LG aus Hannover Alex
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#832068 - 01.06.12 10:55
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: haegar]
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Moderator
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Nach 2 Jahren Benutzung denkt sich der vorsichtige Fahrer, einfach mal turnusmäßig den Vorbau zu ersetzen.
erstmal herzlichen Glühstrumpf zum Lucmagno und bezüglich des Vorbauwechsels bin ich doch überrascht. Das ist mir neu! Warum und wo steht das? Wichtig erscheint mir noch ein Hinweis auf Speedlifter und Co. So ist der Speedlifter nur für Vorbauten bis 130mm zugelassen. Wer dann noch Lenkerhörnchen verbaut sollte schon ein wenig aufpassen Beim Humpert wird lediglich darauf hingewiesen, dass der up&down nicht für Mountainbiking oder Wettkämpfe geeignet ist. Gruß Jürgen
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#832072 - 01.06.12 11:03
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: haegar]
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Manchmal verwirrt mich Eure Besessenheit von Normen und das über 5 Ecken gedachte Sicherheitsbedürfnis doch sehr. Ich werde dennoch nicht anfangen Komponenten zu tauschen, damit ich im Falle eines Falles einen Regressanspruch gegenüber dem Hersteller habe. Das primäre Ziel ist die Vermeidung von schweren Personenschäden durch Spontanausfall.
Als ich noch an die drei Zentner auf die Wage gebracht habe, habe ich kurzerhand Stahl genommen für Schaftvorbau, Sattelstütze und Lenker und natürlich für den Rahmen und damit war es dann auch gut. Das T-XXL hat übrigens eine Gewichtsfreigabe von 140 kg, die ich (ohne Gepäck!) schon überschritten habe. Es war und ist aber so gebaut, dass mir die Wahrscheinlichkeit einer spontanen Materialermüdung gering erscheint. Und an dieser Stelle habe ich auch aufgehört, mir um so etwas Gedanken zu machen... und bin gefahren, das ist mir wichtiger als mir endlos Gedanken zu machen.
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#832084 - 01.06.12 11:22
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: Strampeltier]
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Manchmal verwirrt mich Eure Besessenheit von Normen und das über 5 Ecken gedachte Sicherheitsbedürfnis doch sehr. Ich werde dennoch nicht anfangen Komponenten zu tauschen, damit ich im Falle eines Falles einen Regressanspruch gegenüber dem Hersteller habe. Das primäre Ziel ist die Vermeidung von schweren Personenschäden durch Spontanausfall. Alsooooo der Tausch war sicher NICHT um "Rechtssicherheit" zu erlangen, sondern damit ich mich besser fühle , der alte Vorbau hatte nur zwei Schrauben, wirkte stabil, aber ich hörte vielfach den Rat, den "nicht mehr all zu lange zu fahren, Du weisst schon 2 Schrauben …" Also bestellte ich mir im Winter einen neuen Vorbau mit 4-Schraub-Klemmung, 1 1/8" Schaft (ja leider, ich weiss, …) in 110er Länge und auch einen neuen Lenker dazu, weil mir der Surly Open Bar für den Winter doch sehr arg breit ist. Dann brav mit Drehmomentschlüssel (sicher kein High-End aber besser als handfest) montiert und ca. 500km gefahren. Vor Biel dann überlegt und einen anderen Lenker montiert, der mitbestellte passte mir gar nicht, "Berg geeigneter", den SQLab 316 btw. also auch einen Alulenker, weil die erste Frage "danach" war "Hattest Du etwas einen Stahllenker da rein geschraubt?", nein hatte ich nicht. Wieder mit Drehmomentschlüssel gearbeitet, nix besonderes aufgefallen. In der Schweiz, nach der Rückkehr vom Lukmanier dann fluchend die Lenkertaschenhalterung soweit gelöst, dass ich den Vorbau nach ziehen konnte, weil der Lenker anfing sich zu verdrehen, nicht zu wackeln etc. Nachgezogen mit so einem Y-Schluessel, handfest, Stückchen für Stückchen, bis er sich nicht mehr verdrehte. Dann Abfahrt von Andermatt nach Flüelen und ein paar wenige Hömes rund um Luzern. Am letzten Tag auf dem Weg zum Bhf. bei einer vollen Bremsung dann der Lenker sehr stark verdreht. Ab in den Zug, sehr vorsichtig die 3km nach Hause und dann am nächsten Tag den total unbequemen Lenker wechseln und den Vorbau wieder richtig anziehen … Das sind die oberen beiden Ösen, bei den unteren ist die Beschichtung ein wenig ab, ansonsten sehen sie optisch intakt aus! Ich hatte in der Schweiz wohl ein verdammt fettes GESCHWADER Schutzengel über mir fliegen, denn ein falscher Hubbel zur falschen Zeit, einmal mehr heftig bremsen am Berg, … … ich mag da lieber nicht weiter drüber nachdenken. Auf meine erste EMail mit allen Details, auch zu mir, kam die Bitte den Vorbau einzusenden, aber keine Antwort auf die Frage nach einer Empfehlung. Auf Nachfrage die Mitteilung, dass DIES der stabilste Schaft-Vorbau sei und ALLE Schaftvorbauten nach DIN EN 14764 gefertigt würden und damit ALLE ein zGG von 100kg hätten und damit weit ausserhalb der Spezifikation betrieben würden. Versteh mich nicht falsch, aber wo siehst Du nun die 4 weiteren Ecken, um die ich denke
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Geändert von haegar (01.06.12 11:23) |
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#832086 - 01.06.12 11:24
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: haegar]
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wer bringt schon 160 kg auf den Vorbau ?
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#832090 - 01.06.12 11:27
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: manfredf]
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wer bringt schon 160 kg auf den Vorbau ? Wer hat das geschrieben oder behauptet? Ich denke, wenn jemand ein Vorbau für ein City-/Trekkingrad mit zGG von XXX kg baut, dann wird er schon die entsprechende Last für den Vorbau annehmen und nicht davon ausgehen, dass jemand im Handstand fahren wird
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#832092 - 01.06.12 11:31
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: Juergen]
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erstmal herzlichen Glühstrumpf zum Lucmagno danke und bezüglich des Vorbauwechsels bin ich doch überrascht. Das ist mir neu! Warum und wo steht das? Auch wenn mir der Link ein wenig schwer fällt … Utopia Radratgeber - Lenkung PDF(!) dort z. B. nach "Aluminium Lenker nach 2 Jahren austauschen" suchen. Es gibt aber auch genügend andere Hersteller, die darauf hinweisen, finde nur nix sinnvoll verlinkbares und Du weisst ja, zitieren / kopieren ist hier böse.
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#832093 - 01.06.12 11:32
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: haegar]
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Wenn sich ein Lenker verdreht, dann hat das eher was mit der Passung von Lenker/Vorbau oder dem ungenügenden Anziehen der Vorbauschrauben zu tun. Mit der Stabilität und vorallem Haltbarkeit hat das aber nix zu schaffen.
Mir persönlich ist noch kein ordentlich angezogener Lenker mit Käppchenklemmung verdreht. Und ich spiele auch in der Haegar-Gewichtsliga.
Die Antwort "benutz ich halt Stahlvorbauten" finde ich auch ulkig. Gerade diese haben doch selten eine Käppchenklemmung und noch seltener eine Steife Käppchenklemmung.
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Mit pinkem Flecktarn kann man sich super zwischen Flamingos verstecken. | |
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#832096 - 01.06.12 11:34
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: aighes]
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Mit pinkem Flecktarn kann man sich super zwischen Flamingos verstecken. | |
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#832098 - 01.06.12 11:35
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: haegar]
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das ist ja das Problem: Wieviel % von 160 kg Gesamtgewicht kommen auf den Vorbau ? Gelegentliche Spitze von 100% Fahrer, als oft vorkommend vielleicht 30%, sicher nicht mehr als 50%. Knappen Kilo für Lenker, Griffe, Schalt- und Bremshebel. Ende Gelände. 100kg reichen locker. Dazu noch eine Reserve für die Dynamik.
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#832100 - 01.06.12 11:41
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: Auberginer]
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Wenn sich ein Lenker verdreht, dann hat das eher was mit der Passung von Lenker/Vorbau oder dem ungenügenden Anziehen der Vorbauschrauben zu tun. Mit der Stabilität und vorallem Haltbarkeit hat das aber nix zu schaffen.
Mir persönlich ist noch kein ordentlich angezogener Lenker mit Käppchenklemmung verdreht. Und ich spiele auch in der Haegar-Gewichtsliga.
Die Antwort "benutz ich halt Stahlvorbauten" finde ich auch ulkig. Gerade diese haben doch selten eine Käppchenklemmung und noch seltener eine Steife Käppchenklemmung. Zustimmung. Besonders gleichmäßiges Anziehen und gleichmäßiger Spalt ist wichtig. Der einzige Vorbau den ich jemals gekillt habe -noch als eher leichter Jugendlicher- war aus Stahl. Mittlerweile spiele ich auch in der 3-stelligen Liga, knapp unter euch, iirc. p.s.: bei der Vollbremsung mit abhebendem Hinterrad landet ein Großteil des Körpergewichts über den Lenker am Vorbau, schon allein durch die Massenträgheit. Passiert aber nicht oft in 2 Jahren Lebenszeit.
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Geändert von manfredf (01.06.12 11:42) |
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#832102 - 01.06.12 11:42
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: manfredf]
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das ist ja das Problem: Wieviel % von 160 kg Gesamtgewicht kommen auf den Vorbau ? Gelegentliche Spitze von 100% Fahrer, als oft vorkommend vielleicht 30%, sicher nicht mehr als 50%. Knappen Kilo für Lenker, Griffe, Schalt- und Bremshebel. Ende Gelände. 100kg reichen locker. Dazu noch eine Reserve für die Dynamik. Ich weiss nicht, WO wir aneinander vorbei denken … wenn ein Vorbau gemäß DIN EN 14764 verkauft wird, dann beziehen sich die 100kg zGG auf das ganze Fahrrad und meint sicherlich NICHT, dass der Vorbau alleine diese Gewicht verkraften wird?
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#832103 - 01.06.12 11:47
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: haegar]
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das ist ja das Problem: Wieviel % von 160 kg Gesamtgewicht kommen auf den Vorbau ? Gelegentliche Spitze von 100% Fahrer, als oft vorkommend vielleicht 30%, sicher nicht mehr als 50%. Knappen Kilo für Lenker, Griffe, Schalt- und Bremshebel. Ende Gelände. 100kg reichen locker. Dazu noch eine Reserve für die Dynamik. Ich weiss nicht, WO wir aneinander vorbei denken … wenn ein Vorbau gemäß DIN EN 14764 verkauft wird, dann beziehen sich die 100kg zGG auf das ganze Fahrrad und meint sicherlich NICHT, dass der Vorbau alleine diese Gewicht verkraften wird? ich werfe einmal diesen Link ADFC zu DIN in die Runde. So dumm, irgendein Gesamtgewicht irgendwie aufzuteilen sind die nicht, die Einzelteile kriegen ihre eigenen Prüflasten.
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#832159 - 01.06.12 14:34
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: haegar]
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oh Thorsten..du machst Sachen.
Falls du mal in der Nähe bist kannst gerne vorbeikommen und die genannte DIN, in der letzten Fassung mit 88 Seiten aus 2006/03, bei mir durchlesen. Ich garantiere dir das macht dich nicht schlauer.
Dort sehr ständig...Anforderung an zb. Lenker darf nach soundso vielen Biegebelastungen mit sosundso viel Nm nicht brechen und dann wird das Prüfverfahren beschrieben. Gähhhhn...
Da steht nix Handfestes drin, sondern Prüfverfahren nach denen ein z.b Lenker oder Vorbau geprüft sein muss damit er sich geprüft nach DIN EN blablabla nennen darf.
Was allerdings drin steht ist auf Seite 76 "Benutzerinformationen".
"Jedem Fahrrad muss eine Gebrauchsweisung mit folgenden Informationen in der Sprache des Landes, in dem das Fahrrad vertrieben wird, beigefügt werden" Punkt F = "Hinweis auf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrrads (Fahrrad + Fahrer + Gepäck)"
Thorsten hast du Ahead .
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Geändert von DrKimble (01.06.12 14:41) |
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#832162 - 01.06.12 14:37
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: haegar]
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...wenn ein Vorbau gemäß DIN EN 14764 verkauft wird, dann beziehen sich die 100kg zGG auf das ganze Fahrrad und meint sicherlich NICHT, dass der Vorbau alleine diese Gewicht verkraften wird? Ein Vorbau, der nach DIN verkauft wird, ist mir noch nicht untergekommen. Hmmm.... so aus meinem Bauchgefühl heraus müsste man auf dem Lenker eigentlich einen Handstand machen können, ohne das der oder der Vorbau sich verbiegen oder brechen. Gruß Thoralf
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#832275 - 01.06.12 19:28
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: Toxxi]
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Biegen werden sie sich, brechen nicht.
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#832305 - 01.06.12 20:43
Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764
[Re: haegar]
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Hallo Thorsten, cooooles neues Foto: In uns XXL-Radlern steckt dann doch irgendwo die Bergziege ;-) Zurück zum Thema: Ich denke dass jeder selbst entscheiden muß ob man als XXL-Radler einfach so drauf los radelt oder sich mal überlegt für welche Gewichtsklasse und Kräfte ein normales Fahrradteil ausgelegt ist. Oder anders gesagt: Für welche Belastungen hat der Konstrukteur das Fahrradteil wohl ausgelegt? Und welche Kräfte wirken wenn ein XXL-Reiseradler mit Gepäck das Rad den Berg hochwuchtet oder Otto-Normalverbraucher eine schnelle Runde um den Block dreht. Humpert empfiehlt zum Beispiel für die Sattelstütze Skalar dass sie BEREITS nach 2 Jahren oder SPÄTESTENS nach 5000 Kilometer ausgetauscht wird (siehe Montage- und Sicherheitshinweise). Gruß, Tom P.S.: Ich wüßte gerne mal das durschnittliche Körpergewicht aller XXL-Teilnehmer an diesem Thread ;-)
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