Vorasicht, das war mal Thema beim ADFC. Für das Zustandekommen eines Vertrages gibt es verschiedene Möglichkeiten. Bei Einzelfahrten ist es durch den fahrplanbasierten Verkauf einfach und mit dem Bezahlen und der Ausgabe der Fahrkarte kommt der Vertrag, der ja schließlich eine gemeinsame und gleichlautende Willensbekundung von zwei Vertragspartnern ist, zustande. Zeitkarten sind in dieser Hinsicht etwas komplizierter. Bei ihnen ist die Zeit der Leistungserbringung eben nur ungefähr vereinbart. Der konkrete Beförderungsvertrag von A nach B kommt in solchen Fällen durch das Einsteigen und den Fahrtbeginn zustande. In diesem Moment ist der Beförderer (der seinen Nutzen in Form des bezahlten Fahrpreises schließlich schon erzielt hat) in der Pflicht, die von ihm ja auch angebotene Leistung zu erbringen. Die Auswahl nach höherberechtigten Nutzern gibt es nur dann, wenn sie am gleichen Ort einsteigen wollen. Jemanden, der seine Fahrt bereits begonnen hat, rauszuswerfen ist so zu bewerten wie ein Käufer, der eine Ware erworben und den Laden verlassen hat und dem dann der Verkäufer hinterher kommt und sie ihm oder einen Teil davon wieder abnimmt. Ein Verhältnis zwischen Obrigkeit und Untertanen, wie das noch im Kaiserreich gesehen wurde, gibt es zum Glück nicht mehr. So, wie Du das ausgedrückt hast, darf man natürlich nicht reagieren. Wenn, dann muss der, der plötzlich nicht mehr will, schon etwa zu hören bekommen »Wir haben einen Vertrag geschlossen und sie wollen ihrer Verpflichtung nicht mehr nachkommen«. Er kann gerne die Polizei rufen. Die wird ihm, wenn sie dann angekommen ist, das sehr wahrscheinlich auf gleiche Weise erklären.
Wenn ich meine Kunden, die mir immerhin den Unternehmensgewinn einbringen sollen, nicht ertragen kann, dann darf ich mich nicht mit Dienstleistungen beschäftigen.