Hallo Maggy, es gilt in solchen Fällen, immer dafür zu sorgen, die Kosten klein zu halten. Auch ein Autofahrer bekommt nur dann einen Ersatzwagen bezahlt, wenn er pro Tag eine größere Strecke fährt - sonst wird ihm mitgeteilt, dass eine Taxe billiger gewesen wäre.
Ganz wichtig ist es, eine persönliche Unfallversicherung zu haben. Ein Fahrrad kann man noch bezahlen, aber schlimm wird es bei Körperschäden, die bei einem Unfall eintreten. Denn zahlen müssen nur Haftpflichtige und da sind wie in Deinem Fall Kinder bis 7 Jahre ausgeschlossen. Auch wenn Dich ein "netter" Sozialhilfeempfänger schädigt, der keine Haftpflichtversicherung hat (ist mir schon passiert), gehst Du leer aus, bei dem ist auch per Gericht nichts zu holen. Selbst Autofahrer sind nicht in jedem Fall haftpflichtig. Kommt z.B. ein Auto wegen einer Ölspur auf der Straße aus der Bahn und nietet Dich um, ist der Fahrer nicht haftpflichtig - die Ölspur stammt schließlich nicht vom ihm. Gruß Wolfgang