Ich habe gerade diesen Artikel gelesen. Eine Aussage ist:
Überdies bewegen sich die Anbieter und Käufer von Anhängern auf rechtlich unsicherem Terrain: Die StVO verbietet in §21 den Personentransport auf der "Ladefläche" eines Anhängers, was zwar nicht direkt auf Fahrrad- oder gar spezielle Kinderanhänger bezogen ist, aber Zweifel offen läßt.
Hat sich da seit 1996 was getan, oder ist es immer noch so?