In Antwort auf: goerdy

Philipp (der gerade überlegt wie er den TÜV-Menschen überzeugt Blinker am S-Pedelec einzutragen^^ SafetyFirst)


Na, dann hoffe ich, dass du auf diesem Geschoß auch einen vorgeschriebenen Helm (Motorradhelm) nach ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746) trägst. Sogenannte "Fahrradhelme" oder Halbschalen sind nämlich nicht erlaubt - SafetyFirst zwinker

Ulli