Hallo Thomas,

In Antwort auf: JohnyW
Zitat:
Würde ich dann aber schriftlich fixieren

Das wird lustig - Denk mal an Deine Korea Reise und Du machst ein Bild von einem Marktverkäufer.
Und jetzt kommst Du mit Deiner schriftl. Fixierung grins

[...]

Aber die Wahrscheinlichkeit, das z.B. ein anatolischer Schafhirte auf meine HP geht ist gering.


Eben. Der koreanische Marktverkäufer wird wohl kaum einen Anwalt in Deutschland nehmen (können). Das Ausland kann man damit praktisch als rechtsfrei betrachten. Das sieht man auch an Reportagen im Fernsehen, die zeigen bei Auslandsberichten viel mehr Menschen (auch in Großaufnahmen) als in Deutschland.


In Antwort auf: JohnyW
Sieht jemand aktiv die Kamera und nickt zustimmend: Knipsen und Veröffentlichen ok.


Das sehe ich anders.

In Antwort auf: JohnyW
Die Grauzone sind halt die Tele-Aufnahmen. Aber da kann ich ja nachträglich die Veröffentlichung rückgängig machen lassen.


Das kannst Du sowieso, die Abmahnung musst Du trotzdem bezahlen.


Gruß
Andreas