Das Recht ist da schon auf ihrer Seite,auch wenn es etwas dämlich ist, denn wenn LArca das Zelt einschickt bekommen die auch ne Gutschrift und ersparen dir und sich ne Menge Lauferei.
Das ist nicht richtig.
1) Larca ist eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Das Problem: Was ist angemessen? (Meiner Meinung nach sind drei Wochen nicht mehr angemessen.)
2) Vertragspartner des Käufers ist Larca, nicht Salewa. Für die Nachbesserung (Austausch, Reparatur), Kaufpreisminderung oder Rückabwicklung des Kaufes ist alleine Larca zuständig. Wenn Salewa drei Woche braucht und drei Wochen nicht mehr angemessen sind, ist das das Problem von Larca, nicht das des Käufers.
Gruß
Uli