Soweit ich darüber informiert bin hast Du einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer und nicht gegenüber dem Hersteller, denn der Mangel bestand jawohl schon beim Kauf des Zeltes. Bei einem neuen unbenutzten Zelt würde ich mich nicht auf eine 3 wöchige Wartezeit einlassen.
Gruß Bernd