Das hat nichts mit Gewährleistung zu tun (bei der Gewährleistung geht es um einen Mangel, der zwar von Anfang an vorhanden war, aber erst später erkennbar ist - also zum Beispiel eine Materialschwäche in einem Fahrrradrahmen, der dadurch nach drei Monaten bricht).
Da muss ich dir widersprechen Andreas

Gewährleistungsansprüche hat man immer, wenn man eine Sache kauft und die mangelhaft ist. Gewährleistung bedeutet vorallem, dass man dann den Verkäufer verantwortlichen machen kann und von dem z.B. die Neulieferung des Zeltes verlangen kann. Ob anfänglich oder nachträglich der Mangel in Erscheinung tritt ist völlig egal. (
Guckst du hier...).
Larca muss also einfach ein neues Zelt zur Verfügung stellen und wenn sie das nicht innerhalb angemessener Zeit können (wurde ja schon geschrieben), dann kann zurückgetreten werden und das Zelt halt woanders organisiert werden. Dass der Hersteller direkt ein neues Zelt schickt ändert nix daran, dass Larca verpflichtet ist dir das zukommen zu lassen. Außerdem ist es auch in Ordnung, wenn du erst einmal einschickst und die das kontrollieren. Schließlich müssen die ja gucken, ob überhaupt ein Mangel vorliegt. Nur solange das alles in angemessener Zeit passiert, ist das Vorgehen schon rechtens.
Beste Grüße,
Tristan