Hallo,
wenn man eine Ware kauft, die von Anfang an defekt ist, hat man Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB). Also neues Zelt. Egal, ob Versand oder persönlich im Laden gekauft.
Das hat nichts mit Gewährleistung zu tun (bei der Gewährleistung geht es um einen Mangel, der zwar von Anfang an vorhanden war, aber erst später erkennbar ist - also zum Beispiel eine Materialschwäche in einem Fahrrradrahmen, der dadurch nach drei Monaten bricht).
Hier mehr: http://www.ihk-limburg.de/Site%20komplett/6%20Recht%20und%20Fair%20Play/Rechtsinfos/Kauf_Gewaehrleistung.pdf
Ab Seite 3, Abschnitt "Was ist zu tun bei fehlerhaften Waren?". Am besten ausdrucken und in den Laden mitnehmen. Aber erst vorzeigen, wenn die bockig sind.
Gruß
Andreas