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#376792 - 09.10.07 06:22
abspringen bei Gefahr?
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theodor
Nicht registriert
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Hallo zusammen,
da hat mal wieder jemand, der , selbst zugegeben, keinerlei Erfahrung mit Liegerädern hat, als Vorteil des Aufrechtrades "abspringen bei Gefahr" genannt.
Wie soll das funktionieren? Wenn ich keine Zeit mehr habe, anzuhalten oder auszuweichen, soll ich Zeit haben, mich vom Sattel zu schwingen und abzuspringen?
Hält für ein Gerücht
der
Theodor
P.S. ich meine nicht die komisch anzuschauenden Bocksprünge, die manche sehr unsicheren RadlerInnen veranstalten, wenn sie anhalten, ich meine wirkliche Notsituationen.
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#376797 - 09.10.07 06:37
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Mitglied
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Beiträge: 6.790
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Hallo! Abspringen bei Gefahr kann ich mir realistischer weise nur als Absteigen über die Lenkstange vorstellen. ![grins grins](/images/graemlins/default/grin.gif) Anders habe ich das noch nie zusammen gebracht und weiß auch nicht, wie. (Aber vielleicht bin ich nur zu ungeschickt dafür! ![bäh bäh](/images/graemlins/default/tongue.gif) ) lg! georg
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#376798 - 09.10.07 06:43
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Mein Vorschlag, Theodor
Frag diesen "Jemand", wie er es gemacht hat.
Gruß Mario
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#376799 - 09.10.07 06:49
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Gewerblicher Teilnehmer
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Beiträge: 4.635
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Geht ....... beim Damenrad. Schon bei einem Unfall ausprobiert. Mit nem Herrenrad hätts mich sauber gewaffelt. Somit wäre vom Abspringverhalten wohl die Reihenfolge: Tiefeinsteiger, untengelenktes Liegerad, Diamantrahmen, obengelenktes Liegerad.
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Florian Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur | |
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#376801 - 09.10.07 06:57
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Hallo Theodor!
Ich denke mal, dass da jemand aus der motorisierten Zweiradecke seine zwei Groschen dazu geben musste. Denn Abspringen im Sinne von "von den Pedalen abdrücken" kann in der Tat bei einem Motorrad das Leben retten. Da hat man aber den Tank vor sich. Der Wirkt dann wie eine Sprungschanze. Bei einem Herrenrad wüsste ich zumindest nicht, wie ich meine Beine über den Lenker bekäme.
MfG Frank
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#376805 - 09.10.07 07:21
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Beiträge: 18.531
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da hat mal wieder jemand, der , selbst zugegeben, keinerlei Erfahrung mit Liegerädern hat, als Vorteil des Aufrechtrades "abspringen bei Gefahr" genannt.
Das dürfte ein Schwank aus der Abteilung "Sagen und Mythen" sein. Der einzige Vorteil des Aufrechtrades beim 90°-Zusammenstoß (PKW trifft radfahrer von der Seite) mit einem PKW dürfte dadurch zustande kommen, das nur die Beine mit der harten Front kollidieren. Der Oberkörper und Kopf schlagen dann eher, wie bei einem stehenden Menschen, auf die relativ weiche Motorhaube auf. Dieser Vorteil relativiert sich aber beim Aufprall des Radfahrers auf die PKW-Seite. Da fliegt nämlich der Aufrechte mit dem Kopf voran. Ein Liegerad bietet da mit dem Ausleger vorn etwas Knautschzone. job
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#376812 - 09.10.07 07:47
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Hallo Theodor, doch das geht, auch vom Herrenrad, hat mir vor zwei Jahren auch schon mal die Knochen gerettet: Ich war auf dem Weg zur Arbeit, musste die Hauptstrasse überqueren und habe dabei einen Opel Corsa übersehen. Im letzten Moment habe ich dann doch gemerkt und bin hoch aus Pedalen und Lenker. So bin mit der Hüfte in die Windschutzscheibe und von da wieder auf die Strasse. Zum Glück hat die Fahrerin schnell genug gebremst.... Das Auto hatte wirklich nur Macken, wo das Fahrrad vor die Stoßstange geknallt ist und eine kaputte Windschutzscheibe. Der Wagen ging sogar zu einem Gutachter, weil der Halter meine Haftpflichtversicherung wohl betuppen wollte und die haben sich dann nach den Polizeibericht auch meine und Zeugenversion angehört, weil sie es nicht glauben konnten. Ich hatte nur eine Hüftprellung, die Beine haben bis auf einen kleinen Kratzer nichts abbekommen, wenn ich unten geblieben wäre, wäre ich nicht so glimpflich davon gekommen. Im Krankenhaus konnten sie auch nicht glauben, dass ich kein Nackentrauma hatte, bis der Chefarzt kam, sagte: "Dreh mal den Kopf um den Hals, wenn es nicht weh tut, ist da nichts, das ist ein besserer Test als Röntgen und CT. Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich seit 20 Jahren Volleyball spiele und früher auch Fußballtorwart war, da lernt man doch springen und fallen. Zum Glück war es nur ein Corsa, bei einem SUV mit Hirschfänger vorn hätte ich es nicht geschafft. Auch bei Mountainbikern, besonders bei Downhillern glaube ich, dass die Springen können müssen. Ich würde es selbst aber nie als Argument gegen Liegeräder gebrauchen, dafür passiert es zu selten. Josef
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#376813 - 09.10.07 07:48
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Beiträge: 34
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Also bei meinem letzten bösen Sturz vor ca. 4 Wochen ging es so schnell, dass mir der Gedanke ans Abspringen erst kam, als ich schon blutend auf dem Boden lag. Ob sich an meiner Situation noch was geändert hätte, wenn ich in diesem Augenblick trotzdem abgesprungen wäre, wage ich zu bezweifeln Grüße
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#376818 - 09.10.07 08:00
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: Flo]
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Beiträge: 25.201
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Somit wäre vom Abspringverhalten wohl die Reihenfolge: Tiefeinsteiger, untengelenktes Liegerad, Diamantrahmen, obengelenktes Liegerad.
Davor an Pos.1 gehört eindeutig das Hochrad Andreas
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...in diesem Sinne. Andreas | |
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#376830 - 09.10.07 08:24
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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IngmarE
Nicht registriert
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Wenn mein Rad auf rutschiger Fahrbahn unter mir wegrutscht (nasser Asphalt und Lenken), komm ich aus dem Klickies raus und komm nach vorne mit den Beinen übern Lenker rüber, und kann stehenbleiben, Schwung auslaufen. Wie das genau abläuft, kein plan, funktioniert ohne Denken.
Gruß, Ingmar
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#376831 - 09.10.07 08:28
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Mitglied
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Hast jetzt aber den doppelten Rittberger vergessen, oder...? Nee, Märchen können Andere besser erzählen! Gruß Mario
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#376832 - 09.10.07 08:33
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Beiträge: 74
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... solange man keine Klickpedalen fährt, kann es durchaus klappen... zumindest auf dem Motorrad ist es möglich und sinnvoll - da man sich besser von der schweren Maschine trennt, sonst zerschmettert die Karre einem zumindestens die Füße. Freund von mir wurde auf dem Motorrad auch mal seitlich erwischt. In letzer Sekunde konnte er sich aufrichten und das betroffene Bein anheben, das Motorrad wurde ein Stück geschoben und mein Freund knallte auf Motorhaube und Windschutzscheibe und blieb nahezu unverletzt. Klar ist aber auch, dass man meistens für solche Überlegungen keine Zeit mehr hat :-(
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Rettet den Wald, esst mehr Biber! | |
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#376834 - 09.10.07 08:35
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Beiträge: 3.558
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Wenn mein Rad auf rutschiger Fahrbahn unter mir wegrutscht (nasser Asphalt und Lenken), komm ich aus dem Klickies raus und komm nach vorne mit den Beinen übern Lenker rüber, und kann stehenbleiben, Schwung auslaufen. Wie das genau abläuft, kein plan, funktioniert ohne Denken.
Gruß, Ingmar
So ähnlich ist es mir auch schon gegangen: ausgerutscht auf einer vereisten Pfütze unter geschlossener Schneedecke beim Abbiegen. Ich bin ebenfalls abgestiegen und habe mich mit ein paar Schritten abgefangen. Im Gegensatz zu Dir glaube ich aber nicht, daß ich über den Lenker drüber bin, sondern eher über das Oberrohr abgestiegen, da das Rad ja unter mir seitlich weggerutscht ist. Genau wie Du kann ich aber zum genauen Ablauf nichts sagen, da das völlig unwillkürlich und in Sekundenbruchteilen abgelaufen ist.
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Off-topic
#376836 - 09.10.07 08:39
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: dogfish]
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IngmarE
Nicht registriert
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Hast jetzt aber den doppelten Rittberger vergessen, oder...? Nee, Märchen können Andere besser erzählen! Ich würds mir vermutlich auch nicht glauben, wäre ich nicht dabeigewesen. Gruß, Ingmar - dreimal hats schon geklappt
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#376838 - 09.10.07 08:41
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Gewerblicher Teilnehmer
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Wenn mein Rad auf rutschiger Fahrbahn unter mir wegrutscht (nasser Asphalt und Lenken), komm ich aus dem Klickies raus und komm nach vorne mit den Beinen übern Lenker rüber, und kann stehenbleiben, Schwung auslaufen. Wie das genau abläuft, kein plan, funktioniert ohne Denken.
Stimmt ist auch meine Erfahrung. Ich weiß nur, daß ich bei meinem Anhängersturz übern Lenker abgestiegen bin, weil meine Frau hinter mir war und es mir bestätigt hat. Trotzdem ist es nicht so leicht, es gibt genügend Filmchen auf Youtube und Co wo die Leutz am Lenker hängen bleiben. Kommt halt ganz auf die Umstände an.
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Florian Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur | |
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#376856 - 09.10.07 09:46
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: Frank S.]
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Beiträge: 1.878
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Ich gebe mal mein Senf als Motorradfahrer dazu:
Bis auf einmal konnte ich mich immer vom Mopped trennen. Das einemal , bei dem es nicht funktionierte, hatte ich einen gebrochenen großen Zeh. Wie ich es jeweils geschafft habe , mich davon zu trennen, weiß ich nicht.
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#376863 - 09.10.07 10:16
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Ich hatte vor ca. fünf Jahren einen Unfall: Ein Lkw hat mich kurz vor einer großen Kreuzung überholt (ich war auf dem Radweg) und ist sofort nach rechts abgebogen. Ich konnte noch bremsen, musste aber fassungslos ansehen, wie der Anhänger des Lkw einen kleineren Kurvenradius fuhr und mir näher kam. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, habe ich mich an der Seitenwand dieses Anhängers oder des Lkws abgedrückt und bin nach hinten zurück gesprungen oder gefallen. Das Ganze lief für mich wie in Zeitlupe ab, ging aber vermutlich recht schnell. Genau kann ich mich nicht erinnern; war wohl eine automatische Reaktion. Das Rad wurde überrollt und war komplett hin, Rahmen und Laufräder. Mir ist nichts passiert. Wie das auf einem Liegerad ausgegangen wäre, weiß ich nicht - ich hab keinerlei Erfahrung mit diesen Gefährten. Edit: War ein Herrenrad. Habe noch schöne Fotos von seinem Zustand nach dem Unfall. Für UR...? ![zwinker zwinker](/images/graemlins/default/wink.gif)
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Geändert von Flori (09.10.07 10:20) |
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#376872 - 09.10.07 10:49
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: Flo]
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untengelenktes Liegerad, ... , obengelenktes Liegerad.
Wie hier ganz richtig erkannt, dürfte für derartige Abstiegsübungen mit einem Liegerad die Position des Lenkers von entscheidender Bedeutung sein. Mit Untenlenker sollte es meiner Ansicht nach einfacher sein als mit einem Standard-Upright (also ein sog. "Herrenrad"), das Rad fallen zu lassen und drüber weg weiter zu laufen. Immerhin hat man die Beine ja schon vor dem Lenker. Voraussetzung natürlich, man kommt schnell genug aus den Pedalen raus. Ich hab aber nicht vor, es demnächst auszutesten ![bäh bäh](/images/graemlins/default/tongue.gif)
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Off-topic
#376873 - 09.10.07 10:49
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: Flori]
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Also der typische Radwegeunfall, der ohne Radweg gar nicht erst passiert wäre. Gut, dass dir nichts passiert ist, es hätte böse enden können.
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Off-topic
#376874 - 09.10.07 10:51
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: Londoner]
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Also der typische Radwegeunfall, der ohne Radweg gar nicht erst passiert wäre. Gut, dass dir nichts passiert ist, es hätte böse enden können.
Ja, klar... Radwege sind hier aber nicht das Thema, bitte.
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#376878 - 09.10.07 11:01
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Hallo Theodor, auch ich halte das bewußte, kontrollierte Abspringen von einem Fahrrad in einer Gefahrensituation auch für den wohl sportlichsten Akrobaten für eine Ausnahmeleistung, die aber sicher trainiert werden kann (bei Standardsituationen). Das reflexartige, unkontrollierte "sturzfrei-vom-Rad-Runter-kommen" in einer Gefahrensituation ist ein recht oft zu beobachtendes Phänomen (z.B. bei Kindern), das ich aber nicht als Abspringen bezeichnen kann, weshalb ich das auch bei den meisten die sich hier als "Abspringer" geoutet als ein "sturzfrei-vom-Rad-Runter-kommen" sehe. Ich selbst bin bisher nur einmal bei hohem Tempo "sturzfrei-vom-Rad-Runter-gekommen". Die anderen seltenen Male ging es heftigst Richtung Horizontale ![peinlich peinlich](/images/graemlins/default/blush.gif) Gruß Roul
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#376895 - 09.10.07 12:32
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Wenn mein Rad auf rutschiger Fahrbahn unter mir wegrutscht (nasser Asphalt und Lenken), komm ich aus dem Klickies raus
Es genügt bereits eine Straßenbahnschiene, in der man unfreiwilligerweise geraten kann. In meiner Jugend habe ich dieses Kunststück mehrmals vollführt und konnte jedesmal elegant über das Oberrohr absteigen. Aber ob ich das auch mit Klickies geschafft hätte, kann ich mir nicht vorstellen. Bernd
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Off-topic
#376896 - 09.10.07 12:33
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: atk]
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Mitglied
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Also der typische Radwegeunfall, der ohne Radweg gar nicht erst passiert wäre. Gut, dass dir nichts passiert ist, es hätte böse enden können.
Ja, klar... Radwege sind hier aber nicht das Thema, bitte. Deswegen ja OT. Ich wollte ja nur mein Mitgefühl ausdrücken, siehe den 2. Satz.
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#376905 - 09.10.07 13:09
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: roul1]
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Mitglied
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Unterwegs in Deutschland
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Hallo Theodor,
auch ich halte das bewußte, kontrollierte Abspringen von einem Fahrrad in einer Gefahrensituation auch für den wohl sportlichsten Akrobaten für eine Ausnahmeleistung, die aber sicher trainiert werden kann (bei Standardsituationen).
Habe ich aber bei mir auch schon mehrfach festgestellt und kann Ingmars These sehr gut nachvollziehen; auch in anderen Gefahrensituationen und wenn in der Küche etwas runterfällt oder umkippt geht es bei mir selten zu Bruch. Ich erkläre mir das mit guten Reflexen und mit einer guten Motorik/Koordination. Das habe ich mir durch das Tischtennis antrainiert. Gruß, Daniel
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#376918 - 09.10.07 14:23
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: roul1]
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IngmarE
Nicht registriert
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auch ich halte das bewußte, kontrollierte Abspringen von einem Fahrrad in einer Gefahrensituation auch für den wohl sportlichsten Akrobaten für eine Ausnahmeleistung, die aber sicher trainiert werden kann (bei Standardsituationen). Thanx! Aber tollpatschig umschreibt mich viel treffender als akrobatisch ![schmunzel schmunzel](/images/graemlins/default/smile.gif) . Ich denke es macht einfach die Übung. Ich bin vorher dutzende male auf solche Weise gestürzt. Ich war das erste Mal auch bass erstaunt, was mein Unbewusstes da gerade vollbracht hatte. Dann musste ich aber richtig lachen. Aber ob ich das auch mit Klickies geschafft hätte, kann ich mir nicht vorstellen. Ich hab es mMn den Klickies zu verdanken, dass ich das schaffe,bzw. geschafft habe. Mit den Hakenpedalen mit Riemen geht das mMn nicht, oder nur sehr viel schlechter. Ich fühl mich mit Klickies mittlerweile sicherer. Ausserdem sind Rennräder relativ kurz und mit dem Lenker tief und schmal, das dürfte das erleichtern. Je rutschiger der Untergrund desto einfacher sollte das auch gehen: das Rad ist schneller unter einem weg. Es waren bei mir 2 Stellen auf der gleichen Strasse mit ekelhaft glattem Pflaster. Gruß, Ingmar
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#376920 - 09.10.07 14:35
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Mitglied
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Beiträge: 503
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Ich hatte mal die Situation ,dass ich vom Rad springen musste . Das Problem ,was ich später hatte : Mein Rad knallte auf das mir die Vorfahrt nehmende Auto . Wie ist da eigentlich die Versicherungslage ?Ich hatte zwar Vorfahrt ,aber zu diesem Zeitpunkt nur eine funktionierende Bremse und circa 30 km/h drauf , dazu nur ergänzendes Licht am Rad .
Also hätte ich doch eigentlich eine Teilschuld , oder ist das unerheblich ?
Fragend
Ingo
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#376928 - 09.10.07 15:08
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: skämt åsido !]
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Moderator
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abwesend
Beiträge: 8.917
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Wenn Du nur eine funktionierende Bremse hattest war es grob Fahrlässig. Wenn Du pech hast verweigert deine Haftpflicht die Leistung. Da Du nicht Versicherungstechnisch bremsen konntest ist dir mindestens Teilschuld sicher.
Sieh zu das du es ohne Gutachten regelst, und halt blos die Füsse still. Das kann ganz böse ins Auge gehen. Detlef
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Off-topic
#376931 - 09.10.07 15:22
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: Deul]
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IngmarE
Nicht registriert
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Wenn Du pech hast verweigert deine Haftpflicht die Leistung. Das gilt vllt. für die KFZ-Haftpflicht, aber bei der Privathaftpflicht die für Fahrradunfälle gilt (ausser vllt. bei Kurieren und Radrennteilnehmer) wird nur nicht gezahlt, wenn du den Schaden herbeiführen wolltest. Schmeisst du dein Rad nach einem Auto, bezahlt deine Haftpflicht nicht, bei groben Unfug, grober Fahrlässigkeit, wie freihändig fahrend auf einem Frelauf-Fahrrad ohne Bremse einen Bernhardiner Gassi zu führen, und man beschädigt aus Versehen Autos, muss sie zahlen. Gruß, Ingmar
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#376936 - 09.10.07 16:00
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: Deul]
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Moderator
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Was Ingmar schreibt ist seine Sache.
Mein Rat ist, lass es nicht drauf ankommen.
Detlef
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#376947 - 09.10.07 16:28
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Feinbein
Nicht registriert
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Wenn mein Rad auf rutschiger Fahrbahn unter mir wegrutscht (nasser Asphalt und Lenken), komm ich aus dem Klickies raus und komm nach vorne mit den Beinen übern Lenker rüber, und kann stehenbleiben, Schwung auslaufen. Wie das genau abläuft, kein plan, funktioniert ohne Denken.
Gruß, Ingmar
...muuaaahhh ![party party](/images/graemlins/default/party.gif)
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Off-topic
#376948 - 09.10.07 16:29
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: Deul]
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IngmarE
Nicht registriert
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Was Ingmar schreibt ist seine Sache. Ich schreibe über die Dinge bei denen ich mich auskenne, oder lasse in der Formulierung durchblicken, dass ich spekuliere. Du schriebst mit sicherem Ton vom Verlust des Versicherungsschutzes durch grobe Fahrlässigkeit. Dies wird aber nicht passieren. Bei "Haftpflicht" und "grobe Fahrlässigkeit" findest du schon auf der ersten Seite der google-Ergebnisse einige erhellende Links. Den Aufwand deine Behauptungen mal selbst zu überprüfen hast du dir nicht gemacht. Gruß, Ingmar
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#376956 - 09.10.07 16:53
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: Deul]
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Moderator
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Ich antworte mir mal Selber.
Wenn ich nicht einige zeit in der Versicherungsbranche gearbeitet hätte und die Internas kennen würde hätte ich so was nicht geschrieben.
Wenn man da auf Ingamrs Rat vertraut, viel Glück.
für mich dami9t Ende der Debatte, an Diskussionssport hab ich kein Interesse PUNKT.
Detlef
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#376959 - 09.10.07 16:59
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: Deul]
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Mitglied
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Danke für deine deutlichen Worte . Hab es mir schon so gedacht .
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Off-topic
#376962 - 09.10.07 17:06
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: Deul]
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IngmarE
Nicht registriert
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Es geht nicht darum, was Versicherungen alles versuchen um ums Zahlen drumherum zu kommen, sondern darum, was rechtens ist. Für Haftpflicht gilt nicht §61 VVG sondern §152VVG: "Der Versicherer haftet nicht, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Eintritt der Tatsache, für die er dem Dritten verantwortlich ist, widerrechtlich herbeigeführt hat." Du siehst, grobe Fahrlässigkeit ist nicht, wie bei allen anderen Versicherungen, ausgeschlossen, und nur der Vorsatz ist ein Ausschlussgrund. Zeige mir nur eine Quelle die einen Fall beschreibt, dass die Haftpflicht bei grober Fahrlässigkeit nicht zahlte und das rechtens war. EDIT: Wer es ausführlich braucht: klickGruß, Ingmar - OT:manche Leute spielen halt nur Spiele gerne, die sie gut können; ich ja auch nur
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Geändert von Ingmar E. (09.10.07 17:15) |
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Off-topic
#376963 - 09.10.07 17:10
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Mitglied
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Jo, zum Beispiel Abspringen bei Gefahr... Gruß Mario
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Off-topic
#376965 - 09.10.07 17:15
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: dogfish]
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IngmarE
Nicht registriert
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Das ignoriere ich noch nicht mal ![zwinker zwinker](/images/graemlins/default/wink.gif) Gruß, Ingmar
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Off-topic
#376967 - 09.10.07 17:34
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: dogfish]
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Mitglied
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Ach Mario, in Deutschland herrscht doch Religionsfreiheit, für Bayern bin ich mir nicht ganz so sicher. Es ist also egal, ob du es glaubst oder nicht... Josef
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#376969 - 09.10.07 17:38
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Ist möglich. Mir persönlich ist das aus gesundheitlichen gründen nicht mehr möglich, aber deshalb fahre ich ja seit einiger zeit auch langlieger. Funktioniert wie bocksprung, beine so weit grätschen, dass der lenker dazwischen durch passt. ACHTUNG: LIEBE KINDER; BITTE NICHT NACHMACHEN. (Selbstverständlich funktioniert das nur, wenn die dazu nötigen bewegungsabläufe auf reflex abrufbar sind, was ohne eine gewisse "sportliche erfahrung" nicht gegeben ist.) MfG
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#376978 - 09.10.07 18:07
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Es geht nicht darum, was Versicherungen alles versuchen um ums Zahlen drumherum zu kommen, sondern darum, was rechtens ist.
Zwar offtopic, aber trotzdem sehr ![dafür dafür](/images/graemlins/default/yes_german.gif) Aus eigener erfahrung: Wenn ich mich recht erinnere, bist du auf anderen stationen (nicht auf unfallstation), aber solltest du bei deiner arbeit mit patienten zu tun haben, die dir erzählen, dass ihre unfallschutzversicherung zicken macht -> dringende empfehlung zum weitergeben! -> keine diskussionen mit der versicherung, sondern sofort rechtsanwalt ! MfG
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#376989 - 09.10.07 18:42
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: Flachfahrer]
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Moderator
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In Dem Fall von Skämt Asido, würde ich alles Tun, um es nicht offenkundig werden zu lassen das er ohne funktionsfähige Bremse gefahren ist. Wenn sie Montiert war kann der Schaden an der Bremse durch den Unfall hervorgerufen worden sein. Wenn nicht, dann hat er eine dergearteten Unfall billigend in Kauf genommen. Wenn sich das ohne Aufsehen, der Bremse regeln lässt, zahlt die Versicherung ohne Zicken. Ein Rechtsanwalt ist da immer sinnvoll. Zum Beispiel geht ein Gericht bei einer montierten Lichtanlage im zweifelsfall davon aus dass das Licht an war. Bei sehr hohen Schäden wirda llerdings ein Gutachtzer bestellt. Ein guter Anwalt am besten ein Fachanwaltr für Veerkehrsrecht wird aber einen Prozess vermeiden. Der kann ganz hässlich ausgehen.
in dem Fall ist deeskallation das Zauberwort. Ich bin auch dafür, dass man wenn man Recht hat auch Recht bekommt, aber vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand, sagt mann.
Detlef
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#377001 - 09.10.07 19:30
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: Deul]
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Da interessiert mich noch folgendes : Spielt denn meine Geschwindigkeit eine Rolle oder ist es unerheblich wie schnell ich bin ?
Das junge Ehepaar im Wagen hatte nämlich ordnungsgemäß nach rechts geschaut (sagten sie zumindest in einem Gespräch hinterher )und dort nur einen Radfahrer gesehen ,der an der Ampel stand ,übrigens alles noch bei Dunkelheit .
Zur Bremse : Ich hatte in diesem Moment nur eine funktionierende Bremse ,die aber natürlich in solch einer Situation nicht ausreichend war . Wäre ich auf dem Rad geblieben , hätte ich mir auf jeden Fall schwere Kopfverletzungen zugezogen , weil Motorhaube von der Seite ... ,ohne Helm ..., Salto ... .
MfG
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#377004 - 09.10.07 19:43
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: skämt åsido !]
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Da interessiert mich noch folgendes : Spielt denn meine Geschwindigkeit eine Rolle oder ist es unerheblich wie schnell ich bin ?
Für alle Fahrzeuge gilt, das man nur so schnell fahren darf, wie der Verkehrssituation angepasst ist. In einer belebten (für Räder freigegebenen) Fußgängerzone ist alles ausser Schrittgeschwindigkeit zu schnell. job
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#377012 - 09.10.07 20:17
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Für Haftpflicht gilt nicht §61 VVG sondern §152VVG: "Der Versicherer haftet nicht, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Eintritt der Tatsache, für die er dem Dritten verantwortlich ist, widerrechtlich herbeigeführt hat." Du siehst, grobe Fahrlässigkeit ist nicht, wie bei allen anderen Versicherungen, ausgeschlossen, und nur der Vorsatz ist ein Ausschlussgrund
Hallo Ingmar, bist du sicher, daß du weißt, wie genau im Recht Absicht von Vorsatz und von Fahrlässigkeit abgegrenzt wird? Vorsätzlich handelt jemand, der den auftretenden Schaden bewußt in kauf nimmt. Fahre ich nachts mit 30 km/h ohne angemessene (=vorschriftsmäßige) Beleuchtung und Bremsen, so wird wohl pauschal davon ausgegangen, daß ich etwaige Folgeschäden bewußt in kauf nehme. Dazu braucht es kaum größere Winkeladvokatenkünste. Gruß Andreas
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...in diesem Sinne. Andreas | |
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#377015 - 09.10.07 20:24
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: Deul]
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Wenn sich das ohne Aufsehen, der Bremse regeln lässt, zahlt die Versicherung ohne Zicken.
So lange kein größerer schaden entstanden ist - also solange nichts passiert ist, wofür man eine versicherung wirklich braucht - zahlt die versicherung vielleicht gerne. ![listig listig](/images/graemlins/default/smirk.gif) Ein Rechtsanwalt ist da immer sinnvoll. Nöö. Er ist eigentlich sinnlos. Es gibt verträge, die sind unterschrieben. Wenn sich da alle dran halten und keiner versucht, zum eigenen vorteil einen vertrag zu unterlaufen ... MfG
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#377017 - 09.10.07 20:27
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: iassu]
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IngmarE
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bist du sicher, daß du weißt, wie genau im Recht Absicht von Vorsatz und von Fahrlässigkeit abgegrenzt wird? Nö. Darum ging es aber gar nicht. Es ging darum, ob grobe Fahrlässigkeit zum Verlust des Versicherungsschutzes führt. Gruß, Ingmar - ![zwinker zwinker](/images/graemlins/default/wink.gif)
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#377018 - 09.10.07 20:28
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Eben! Das ist aber gar keine grobe Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz! Andreas
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...in diesem Sinne. Andreas | |
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#377020 - 09.10.07 20:35
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: iassu]
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IngmarE
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Ich bin mir nicht ganz sicher. Wenn jemand in dem Bewusstsein fährt, dass er mit nur einer Bremse und ohne Licht nicht unsicherer unterwegs ist, und das glaubhaft darlegen kann, dass es so war (anhand der Unfallstatistiken z.B.), wird es mit Vorsatz mMn schwierig.
Aber das ist jetzt schon wieder ne ganz andere Diskussion, mMn.
Gruß, Ingmar
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#377025 - 09.10.07 20:49
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Da man nicht in dich reinschauen kann, wird es darauf herauslaufen, was und wie du nach allgemeinem Ermessen hättest denken und erwarten müssen . Das klingt zwar Gummi, ist aber realistisch. Mit der Story, daß er dachte, mit einer Funzel und einer Bremse ist ausreichend vorgesorgt, kommt niemand durch, da lacht der Richter bestenfalls. Also das ist ein klassischer Lehrbuchfall von Vorsatz. Verwechsle das nicht mit Absicht. Die ist natürlich nur gegeben, wenn es dem Schädigenden genau auf diesen konkreten Schaden überhaupt ankam, wenn also der Radler deswegen mit mangelhafter Brems- und Lichtanlage und mit 30 km/h unterwegs war, um diesem Auto die Seite zu ruinieren, was natürlich Unsinn ist. So etwas gibt es nur bei heftigeren Sachen, z.B. Mord... Fahrlässig ist, wer an mögliche Schäden nicht gedacht hat, vorsätzlich, wer sie bewußt in kauf nimmt, absichtlich handelt, wer den konkreten Schaden als solchen gewollt hat. Andreas
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...in diesem Sinne. Andreas | |
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#377032 - 09.10.07 21:04
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: iassu]
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Für Haftpflicht gilt nicht §61 VVG sondern §152VVG: "Der Versicherer haftet nicht, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Eintritt der Tatsache, für die er dem Dritten verantwortlich ist, widerrechtlich herbeigeführt hat." Du siehst, grobe Fahrlässigkeit ist nicht, wie bei allen anderen Versicherungen, ausgeschlossen, und nur der Vorsatz ist ein Ausschlussgrund
Hallo Ingmar, bist du sicher, daß du weißt, wie genau im Recht Absicht von Vorsatz und von Fahrlässigkeit abgegrenzt wird? Vorsätzlich handelt jemand, der den auftretenden Schaden bewußt in kauf nimmt. Ich meine, du liegst hier falsch. Vorsatz bedeutet "wissen und wollen" (Definition Vorsatz). Und gewollt wurde ja nun nicht, wenn mit technisch nicht einwandfreiem Fahrzeug verunfallt wurde. Meine unbedeutende Meinung! Grüße, André
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#377040 - 09.10.07 21:28
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: trubby]
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Ich meine, du liegst hier falsch. Vorsatz bedeutet "wissen und wollen" Das muß man differenziert sehen: Es gibt den dolus directus 1.Grades, d.h., Absicht, dasselbe 2.Grades, d.h. wissentlich, nicht absichtlich den Schaden begehen, den dolus eventualis, d.h., den Schaden für möglich halten und billigend in Kauf nehmen, die bewußte Fahrlässigkeit, d.h., für möglich halten, aber auf Ausbleiben hoffen und die unbewußte Fahrlässigkeit, d.h., nicht für möglich halten. So, und zur Annahme von Vorsatz ist der dolus eventualis grundsätzlich ausreichend . Andreas
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...in diesem Sinne. Andreas | |
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#377064 - 09.10.07 22:50
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Auch bei der Motorradfahrschule hab ich das Radel bei der Kreisfahrt mal abgelegt und stand dann daneben. Beim Rad klappt das bei Stürzen eigentlich oft. Gruß jan13
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#377076 - 10.10.07 00:31
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Unfälle kündigen sich nur höchst selten an. Wenn es bis jetzt rumste, dannn hatte ich auch noch keine Zeit, elegant vom Bock zu springen. Nur einmal, beim Wegrutschen in einer feucht-moosigen Haarnadelkurve konnte ich mich vom Fahrzeug trennen und stehenbleiben. Da war ich aber auch nicht sehr schnell.
Falk, SchwLAbt
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#377106 - 10.10.07 07:15
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: skämt åsido !]
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Moderator
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Kommt darauf an. So lange die geschwindigkeit die Du angibst als angemessen betrachtet wird nicht, aber wenn Du sagst, ich bin so locker mit 50 km/h an die Kreuzung rangefahren dann sicher.
Es hängt also von der konkreten Situation ab, ob es angemesen war. Wenn Du allerdings angibst das Du nur eine Bremse und kein Licht hattest, dann kann man schnell den Standpunkt annehmen, das alles ausser Schrittgeschwindigkeit nicht angemessen ist.
Wenn dieser Unfall zum Proizess kommt, dann braust Du einen guten Anwalt, also versucht das zu vermeiden.
Da das junge Ehepaar nach rechts geschaut hat, haben sie dich bei angemessener Geschwindigkeit( zwei Bremsen vorausgesetzt) halt übersehen, das kommt vor. Wenn diene Geschwindigkeit extrem hoch war (zb 50 in einer 30iger Zone), dann hatten sie vielleicht keine chance dich zu sehen und Du bist mit dran.
Du siehst, es kann alles zutreffen und es hängt vom Einzelfall ab.
Sorry für die schlechten Nachrichten.
Detlef
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#377126 - 10.10.07 08:26
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Moderator
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Ich denke mal, dass die Lösung wie so häufig irgendwo dazwischen liegt. Fakt ist: "Ein grob fahrlässiges Handeln des Unfallverursachers führt nach § 61 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) dazu, daß dessen Haftpflichtversicherung nicht für einen Unfallschaden bei einem Dritten aufkommt."
"Bewußt fahrlässiges Handeln liegt vor, wenn der Handelnde mit dem möglichen Eintritt eines Schadens zwar rechnet, aber darauf vertraut, daß der Schaden nicht eintritt. Bei unbewußter Fahrlässigkeit hat der Handelnde den möglichen Eintritt eines Schadens zwar nicht erkannt, hätte ihn aber bei gehöriger Sorgfalt voraussehen und verhindern können. Eine grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrsübliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist."
Die Frage ist nun, ob es denn eine grobe Fahrlässigkeit war oder ein bewußt fahrlässiges Handeln. Vergleichbar mit der nicht funktionierenden Bremse könnten diverse Urteile zum Einschafen am Steuer sein. Wenn ich vor der Fahrt topfit bin und während der Fahrt einschlafe, ist das keine grobe Fahrlässigkeit. Bin ich aber schon vor der Fahrt hundemüde, dann liegt (meist) grobe Fahrlässigkeit vor. Siehe z.B. Oberlandesgericht Oldenburg (v. 16.09.1998); AZ: 2 U 139/98 und Bundesgerichtshof, Versicherungsrecht 1977, aber auch Oberlandesgericht Hamm, Versicherungsrecht 1997.
Zudem sollte man nicht vergessen: Es ist nicht unüblich, dass die Versichrung zwar den Schaden zahlt, hinterher aber Regreß vom Verursacher verlangt, um zumindest einen Teil der Kosten zurück zu bekommen.
Man gestatte mir abschliessendden Seitenhieb, dass ich die Diskussion "leicht merkwürdig" finde, da hier im Forum oftmals und sehr schnell der fehlende gesunde Menschenverstand bemängelt wird ...
Gruß Uli
(alle Quellen: konzern-interne Informationen über Versicherungsrecht und Gerichtsurteile)
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#377140 - 10.10.07 09:04
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: Uli]
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IngmarE
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Ich denke mal, dass die Lösung wie so häufig irgendwo dazwischen liegt. Fakt ist: "Ein grob fahrlässiges Handeln des Unfallverursachers führt nach § 61 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) dazu, daß dessen Haftpflichtversicherung nicht für einen Unfallschaden bei einem Dritten aufkommt."
Das kann nur für die KFZ-Fahrzeughalterhaftpflicht gelten. Für die Privathaftpflicht die bei Fahrradfahren gilt, gilt §61 nicht. Dementsprechend muss es schon Vorsatz sein, jegliche Fahrlässigkeit ist versichert. Gruß, Ingmar
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#377204 - 10.10.07 14:27
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: Deul]
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Mitglied
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Also ,habe ich das richtig verstanden , wenn mein Rad nicht der STVZO entspricht (dazu nicht angepasste Geschwindigkeit),dann ist eine Mitschuld meinerseits (auch als eigentliches Unfallopfer ) beim späteren "Prozess" nicht ausgeschlossen .
Grundsätzlich muss ich sagen ,dass ich solche ähnliche Situationen ziemlich oft erlebe ,meistens resultierend aus meiner höheren Geschwindikeit (über Durchschnitt)und der Unachtsamkeit der Autofahrer (falsches Einschätzen meiner Geschwindigkeit ,"...schnell noch vor dem Radler ... ")und auch aus Selbstüberschätzung meinerseits ,zugegebermaßen .
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#377210 - 10.10.07 14:46
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: skämt åsido !]
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IngmarE
Nicht registriert
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Also ,habe ich das richtig verstanden , wenn mein Rad nicht der STVZO entspricht (dazu nicht angepasste Geschwindigkeit),dann ist eine Mitschuld meinerseits (auch als eigentliches Unfallopfer ) beim späteren "Prozess" nicht ausgeschlossen . Sobald ein Vergehen deinerseits einen Unfall nachvollziehbar begünstigt haben könnte, und du kannst nicht das Gegenteil beweisen, bist du mit dran, auch wenn die eigentliche Ursache beim Anderen lag. Überhöhte Geschwindigkeit wird z.B. fast immer darunter fallen. Eine fehlende Bremse wird z.B. keine Teilschuld deinerseits begründen, wenn eine bessere Bremsung den Unfall nicht verhindert oder gemildert hätte (bsp. wenn dich jemand von hinten kommend umfährt). In den meisten Fällen wird sowas natürlich eine Teilschuld begründen und du bleibst auf einem Teil deines Schadens sitzen. Im Endeffekt schädigt man sich selber maximal finanziell. Gruß, Ingmar
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#377219 - 10.10.07 14:55
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Im Endeffekt schädigt man sich selber maximal finanziell.
Wenn Du wegen fehlender Bremse, oder fehlendem Licht gegen irgendein Hinderniss gefahren bist und Dir ein paar zähne fehlen, ist das für Dich auch nur ein finanzieller Schaden? job
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#377222 - 10.10.07 14:56
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: skämt åsido !]
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Moderator
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Du siehst das richtig, ein geschickter gegnerischer Anwalt wird schlüssig herleiten, dass bei angepasster Geschwindigkeit, guter Sichtbarkeit un normalem Bremsweg der Unfall sehr wahrscheinlich nicht geschehen wäre. Einer meiner guten Freunde ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und er erzählt häufig von solchen Dingen. Es wird dann für den Richter sehr leicht sein dieser Argumentation zu folgen und dann bist Du mit 25 bis 50 Prozent mitschuld dabei.
Diese Vorgehen ist normal. Es gilt also die Situation Prozess zu vermeiden.
Detlef
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#377224 - 10.10.07 14:59
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: Job]
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IngmarE
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Wenn Du wegen fehlender Bremse, oder fehlendem Licht gegen irgendein Hinderniss gefahren bist und Dir ein paar zähne fehlen, ist das für Dich auch nur ein finanzieller Schaden? Versetz dich mal in meine Lage: Ich bin der Meinung ohne Licht nicht gefährlicher zu fahren, und dass man mit einer funktionierenden Vorderradbremse nicht schlechter bremst als mit funktionierender Vorder- und Rückradbremse, also man nicht unsicherer fährt, solange die das gesamte Unfallgeschehen hindurch funktioniert. In dem Sinne muss ich davon ausgehen, dass ich keine erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit dadurch habe, also keine körperliche Schädigung, aber wenn ich, entsprechend der üblichen Wahrscheinlichkeit, einen Unfall erleide, das Gericht das anders sieht und ich einen finanziellen Schaden haben werde. EDIT: Bzw. wenn man es etwas anders sieht (z.B. nur Schaden am Gerät und nicht am Körper), kann man das auch als ausgebliebenen finanziellen Gewinn und nicht als Verlust sehen. Wenn einem das Rad z.B. nicht soviel mehr wert war, wie man hätte von der Versicherung bekommen können. Gruß, Ingmar
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Geändert von Ingmar E. (10.10.07 15:02) |
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#377230 - 10.10.07 15:11
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Versetz dich mal in meine Lage
Das ist mir schlicht nicht möglich. : Ich bin der Meinung ohne Licht nicht gefährlicher zu fahren, und dass man mit einer funktionierenden Vorderradbremse nicht schlechter bremst als mit funktionierender Vorder- und Rückradbremse, also man nicht unsicherer fährt, solange die das gesamte Unfallgeschehen hindurch funktioniert.
genau wegen solcher Ansichten! Was sagst Du zu dem Autofahrer der Dich umnietet, weil er ohne Licht und nur mit einem funktionierendem Bremskreis gefahren ist? Bestimmt nicht: "du konntest ja nix dafür, weil Du Dir nicht vorgenommen hattest mich umzufahren." Kein normal denkender Mensch springt ohne 2. Fallschirm aus nem Flugzeug, keiner würde statt mit Licht mit nem Restlichtverstärker autofahren und keiner an Stromkabeln basteln ohne die Sicherung auszuschalten. Und Deine Argumente werden nicht besser, wenn Du sie laufend wiederholst. job
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#377246 - 10.10.07 15:51
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Moderator
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Habe nochmal nachgeforscht: Stimmt, war ein Hinweis ausschliesslich für die Kfz-Haftpflicht, für die private Haftpflicht gilt §152VVG. Gruß Uli
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#377279 - 10.10.07 17:36
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: skämt åsido !]
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Grundsätzlich muss ich sagen ,dass ich solche ähnliche Situationen ziemlich oft erlebe ,meistens resultierend aus meiner höheren Geschwindikeit (über Durchschnitt)und der Unachtsamkeit der Autofahrer (falsches Einschätzen meiner Geschwindigkeit ,"...schnell noch vor dem Radler ... ")und auch aus Selbstüberschätzung meinerseits ,zugegebermaßen .
Das ist ein grund, alle technischen vorschriften zu erfüllen, auch die sinnlosen. MfG
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#377284 - 10.10.07 17:51
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Feinbein
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[ Ich bin der Meinung ohne Licht nicht gefährlicher zu fahren, und dass man mit einer funktionierenden Vorderradbremse nicht schlechter bremst als mit funktionierender Vorder- und Rückradbremse, also man nicht unsicherer fährt, solange die das gesamte Unfallgeschehen hindurch funktioniert. ...
Gruß, Ingmar
nun ist aber gut, bis zum 11.11. isses noch ein wenig. Oder glaubst du diesen Unsinn wirklich ? Was du da oben gepostet hast ist-ebenso wie dein Eröffnungsbeitrag in diesem Faden- geistiger Dünnschiss. Feinbein
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Geändert von Feinbein (10.10.07 17:55) |
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#377288 - 10.10.07 17:55
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: Job]
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keiner an Stromkabeln basteln ohne die Sicherung auszuschalten. Es gibt für elektriker eine ganze reihe von werkzeugen, die offiziell für das arbeiten an spannung zugelassen sind. MfG
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#377294 - 10.10.07 18:10
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Was du da oben gepostet hast ist-ebenso wie dein Eröffnungsbeitrag in diesem Faden- geistiger Dünnschiss. Na um so besser, dass du so wunderbar differenziert - und elegant formuliert - darauf eingehst. Über die sache mit der beleuchtung könnte man sich streiten. Bei der funktionierenden vorderradbremse wird das schon schwieriger, denn bei den meisten fahrradbauformen hat diese die hauptsächliche bremswirkung. Inwieweit das juristisch relevant ist, wäre wieder eine ander frage. Technisch gesehen ergibt sich bei einer ernstfall-bremsung i.d.R. eher das problem, das hinterrad am boden zu behalten. Das ist soweit entlastet, dass dessen bremswirkung unerheblich für die verzögerung ist. MfG
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#377302 - 10.10.07 18:21
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: Flachfahrer]
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Feinbein
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es wird doch wohl keiner hier ernsthaft bestreiten wollen dass es gerade jetzt in der kommenden "dunklen Jahreszeit" absolut wichtig ist mit einer funktionierenden Lichtanlage zu fahren. und: Die Bremswirkung ist bei der Vorderradbremse zwar größer als bei der hinteren aber wenns drauf ankommt (Vollbremsung)braucht man beide...nur mit der Vorderradbremse ne Vollbremsung ...dann will ich den Krankenpfleger mal sehen wie er abhebt (und sich dann elegant über den Lenker schwingt und ausläuft...). Also jeder der sein Rad nicht nur benutzt um 50m zum Bäcker zu fahren wird wohl Wert auf 2 funktionstüchtige Bremsen legen.
Feinbein
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#377305 - 10.10.07 18:23
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: Flachfahrer]
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Feinbein
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[ Technisch gesehen ergibt sich bei einer ernstfall-bremsung i.d.R. eher das problem, das hinterrad am boden zu behalten. Das ist soweit entlastet, dass dessen bremswirkung unerheblich für die verzögerung ist.
MfG
das zweifle ich nach ein paar hunderttausend KM Rennrad-Erfahrung aber mal an...
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#377310 - 10.10.07 18:31
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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IngmarE
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es wird doch wohl keiner hier ernsthaft bestreiten wollen dass es gerade jetzt in der kommenden "dunklen Jahreszeit" absolut wichtig ist mit einer funktionierenden Lichtanlage zu fahren Das kommt doch drauf an wo man fährt. Wo ich fahre ist es nachts nahezu taghell. Nennt sich Großstadt. Und die Statistik sagt, dass Unfälle aufgrund fehlender Beleuchtung extrem selten sind, obwohl nachts sicher 25-40% ohne Beleuchtung unterwegs sind. EDIT: Ist natürlich amüsant, dass du das mit der Vorderradbremse anzweifelst. Gerade weil du auch so mit deinem 5cm Windschattenabstand auf Radbeherrschung aus bist. Ich bin, als jemand der lieber mit Radbeherrschung als schnell fährt, eigentlich jede Fahrt mind. 2mal am Üben wie ich meinen Arsch auf dem Sattel weiter nach hinten bekomme und mein Gewichtschwerpunkt nach hinten verlagere, um schärfere (Not-)Bremsungen hinzubekommen. Mehr bremsen zu können, bevor das Hinterrad steigt. Dennoch ist auf Asphalt, also bei 95% der Situationen das hochkommende Hinterrad der begrenzende Faktor (dann ist die Bremsbeschleunigung am höchsten), und das schafft nicht die Hinterradbremse. Und bevor das Hinterrad steigt wird es so entlastet dass es leicht blockiert und schon scheuert man sich den Mantel auf ruppigen Asphalt durch - been there, done that. Ich denke sogar man sollte wesentlich häufiger solche scharfen Bremsungen mit (fast) steigendem Hinterrad probieren. Im Kampfsport, und das solltest du ja vllt. wissen, gilt ja immer, dass man eine Bewegung schon mind. 2000, viele sagen eher 4-10t mal durchführen muss, um sie auch unbewusst sicher durchführen zu können. Und darum gehts, diese 2000 scharfen geübten Bremsungen hinzubekommen, weil diese Übung, die maximal mögliche Bremsverzögerung, mir vllt. mal den Arsch rettet. Das ist mein Sicherheitskonzept, nicht Uryz und Tannenbauimitation[/polemik]. Gruß, Ingmar
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Geändert von Ingmar E. (10.10.07 18:40) |
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#377312 - 10.10.07 18:33
Re: abspringen bei Gefahr?
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Wenn schon von Bremsen die Rede ist ...
Ich habe vor meinem diesjährigem Urlaub meine Originalbremsbeläge!!!(12 Jahre alt,Cantilever) gewechselt und ein paar neue montiert . Leider musste ich nach 3 Wochen Skandinavien feststellen ,dass die neuen schon wieder die alten Beläge waren ;heißt der Belag war völlig runter .
Wer kann mir Empfehlungen bezüglich guter Cantileverbremsbeläge geben ?
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Geändert von skämt åsido ! (10.10.07 18:34) |
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#377313 - 10.10.07 18:34
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Feinbein
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mit Licht wird man aber besser von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen als ohne Licht, das sollte selbst dir einleuchten ![grins grins](/images/graemlins/default/grin.gif)
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#377317 - 10.10.07 18:41
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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IngmarE
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mit Licht wird man aber besser von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen als ohne Licht, das sollte selbst dir einleuchten Risikokompensation. Weil ich mich mit Licht besser gesehen fühle, fahre ich schneller und an Kreuzungen mti weniger Vorsicht und gerate in gefährlichere Situationen. been there, done that, got lousy t-shirt Gruß, Ingmar
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#377328 - 10.10.07 18:53
Re: abspringen bei Gefahr?
[Re: ]
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Feinbein
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[Risikokompensation. Weil ich mich mit Licht besser gesehen fühle, fahre ich schneller und an Kreuzungen mti weniger Vorsicht und gerate in gefährlichere Situationen. been there, done that, got lousy t-shirt
Gruß, Ingmar
Habt ihr in eurem Krankenhaus auch eine psychatrische Abteilung oder wast du nur am Giftschrank?
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#377330 - 10.10.07 18:57
Re: abspringen bei Gefahr?
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IngmarE
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Ah, Ich sehe, du gehst den argumentativen Weg. ![grins grins](/images/graemlins/default/grin.gif)
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#377332 - 10.10.07 18:59
Re: abspringen bei Gefahr?
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mit Licht wird man aber besser von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen als ohne Licht, das sollte selbst dir einleuchten Risikokompensation. Weil ich mich mit Licht besser gesehen fühle, fahre ich schneller und an Kreuzungen mti weniger Vorsicht und gerate in gefährlichere Situationen. been there, done that, got lousy t-shirt Gruß, Ingmar Du würdest Dich doch erklärtermaßen nicht sicherer fühlen. Du würdest nur besser gesehen.
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