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#257457 - 22.06.06 12:43
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind
[Re: mgabri]
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Wie schon gesagt hast Du eklatant gegen den Paragraphen 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung vertoßen. Ähem. Er hat seine Fuhre zum stehen gebracht. Leider ist ihm der Stöpsel reingerauscht. Was hätte Joese noch machen sollten? Sich wegbeamen? Die Eltern erschießen? Es ist völlig irrelevant - zumindest in meinen Augen - ob er schon stand. Er stand offensichtlich nicht rechtzeitig, daß das Kind in der Lage gewesen wäre zu reagieren. Was hat der Drängler auf der Autobahn Schuld, wenn der, den er bedrängt seine Kiste an einen Baum fährt? Er ist doch gar nicht mit dem Verunfallten zusammengestoßen. Paragraf 1 und 2 geben ihm die Schuld. Durch sein Fahrverhalten ist der Unfall passiert - genauso wie hier.
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Florian Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur | |
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#257459 - 22.06.06 12:48
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO
[Re: SuseAnne]
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Gewerblicher Teilnehmer
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Aber ich frage mich dennoch ob die STRASSENverkehrsordnung auf irgendwelchen Wegen gilt, die alles mögliche sind, aber keine Strassen.
Hauptaussage von mir bleibt nach wie vor: Was denn sonst? Auf Parkplätzen - definitiv keine Straße - gilt die StVO sinngemäß. Ein Radweg - ob straßenbegleitend oder nicht, unterliegt meines Erachtens selbstverständlich auch der StVO.
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Florian Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur | |
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#257470 - 22.06.06 13:16
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO
[Re: SuseAnne]
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Wenn man es genau nimmt, gilt sie sogar da, wo weder Kraftfahrzeuge noch Fahrräder zugelassen sind... StVO §§ 44-53 man beachte hier besonders den § 50 Das sie auch hier gilt, wird aus dem direkt darüber stehenden Satz (§ 49 Ordnungswidrigkeiten (1) - 7. ) klar
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#257472 - 22.06.06 13:24
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO
[Re: JB_Linnich]
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Wenn man es genau nimmt, gilt sie sogar da, wo weder Kraftfahrzeuge noch Fahrräder zugelassen sind... StVO §§ 44-53 man beachte hier besonders den § 50 Das sie auch hier gilt, wird aus dem direkt darüber stehenden Satz (§ 49 Ordnungswidrigkeiten (1) - 7. ) klar Jürgen, für mich wird das aus den zitierten Paragraphen nicht so ganz klar. Wieso schliesst Du daraus, dass die STVO auch da gilt, wo weder KFZ noch Fahrräder zugelassen sind und folglich wohl auch da, wo keine KFZ, wohl aber Fahrräder fahren dürfen? Suse
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#257477 - 22.06.06 13:37
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO
[Re: SuseAnne]
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Hallo Suse,
ich schließe es nicht pauschal für jegliche Wege oder Flächen, sondern speziell für die Insel Helgoland, wo weder der Verkehr mit Kraftfahrzeugen noch das Radfahren zugelassen sind, der § 49 (STVO) Helgoland aber dennoch eindeutig dem Geltungsbereich zuordnet.
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Off-topic
#257490 - 22.06.06 14:14
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO
[Re: trubby]
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[...] Es widerstrebt auch meinem Rechtsempfinden wenn ein Vorfahrtsberechtigter an einer Kreuzung bei einem Zusammenstoß eine Mitschuld bekommt, weil er seine Vorfahrt “erzwungen“ hat. Soll es ja auch geben! Zum Teufel: Wofür sind denn Regeln da, wenn ich mich nicht darauf verlassen kann? Bin ich zu naiv? Zu bequem?
Ja. Die StVO versucht, deine Pflichten als Fahrzeugführer zu beschreiben und ein wenig den Verkehrsablauf zu regeln. Sie gewährt dir keinerlei Rechte. eine mitschuld bei "erzwingen" der vorfahrt verstößt allerdings auch gegen mein durchschnittsbürger-rechtsverständnis. wie soll dieses "erzwingen" denn aussehen oder besser gesagt, wann kann es wegen vorfahrtproblemen krachen? entweder die geschwindigkeit desjenigen mit vorfahrt ist zu hoch. oder die sicht ist behindert oder ... oder ... - alles sachen, die schon geregelt sind (den bedingungen angepasste fahrweise). in allen anderen fällen gefährdet derjenige, der die vorfahrt mißachtet, bewußt sich selber und den anderen. wenn der dadurch geschädigte dann auch noch mitschuld bekommen soll ... na schönen dank. das würde im umkehrschluß nämlich bedeuten, daß ich in jeder situation, die so ausssieht als könnte möglicherweise eventuell vielleicht unter umständen jemand mir die vorfahrt nehmen wollen, schon anfangen müßte zu bremsen, weil ich ansonsten an einem crash mitschuld wäre. das allerdings würde nur zu oft als ermunterung zur mißachtung der vorfahrt angesehen werden und damit dem rowdytum vorschub leisten. MfG
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#257495 - 22.06.06 14:24
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind
[Re: ]
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Moin, Ich denke, daß war alles OK so. Du hast zwar spät aber noch so rechtzeitig gebremst, daß von deinem schwererem Rad und durch Deine höhere Geschwindigkeit keine Gefahr mehr für's Gör' ausging. Gör war halt zu dusselig um zu gucken wo's langfährt, ja das kann beim Radfahren dann halt mal mehr oder weniger böse weh tun! Das is' ne überblickbare Gefahr, die Gören zum lernen unbedingt brauchen. (ohne Zutun von Outos sind schwere Verletzungen beim Kinderradeln ja kaum zu befürchten) Gör wird aus dem Aua gelernt haben. Besser so als wenn auf auf 'ner Fahrbahn mit öffentlichem Verkehr ein LKW... Eltern haben sich ohne wenn und aber hinter ihr Gör gestellt, das find' ich durchaus auch verständlich. Es ehrt Dich, dass Du dir noch Gedanken um die Stiuation machst, was darauf schließenläßt, daß Du für (dusseliges) Gör näxtes mal noch eher bremst, und ggfls weiträumig ausweichst. (und Gör dann nix lernt und der LKW...) Gruß Hilsi (der brutalsten Folterväter einer )
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Was die sogenannten Wahrheiten angeht, so habe ich sie doch ein wenig im Verdacht der Unbeständigkeit.
(Wilhelm Busch) |
Geändert von HIlsi (22.06.06 14:27) |
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#257500 - 22.06.06 14:44
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind
[Re: HIlsi]
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Hallo Fories ... ein Hoch auf alle, die an ihrem Rad ne Klingel haben - und die auch benutzen. Zum vermeiden solch einer Situation kann man auch als entgegen kommender rechtzeitig bimmeln und damit Eltern und Kind auf sich aufmerksam machen. Ich bin mir sicher, daß zu 90% die Eltern reagieren und das Kind auf die rechte Seite nehmen. Dann hat man vorausschauend gehandelt, den Crash vermieden und braucht danach auch nicht über Schuld, Unschuld, Recht und Gesetz nachdenken - und keinem ist was passiert. So sind meine Gedanken zu diesem Thema - - - MfG Ronny ...der oft Klingelt !
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Off-topic
#257501 - 22.06.06 14:47
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO
[Re: Flachfahrer]
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Wenn du als Vorfahrtsberechtigter durch eine (normale) Bremsung den Unfall hättest klar vermeiden können und es nur zum Unfall kam, weil du *nicht* (oder bewußt zu spät) gebremst hast, so hast du deine Vorfahrt erzwungen. Mag juristisch jetzt nicht völlig perfekt ausformuliert sein, dürfte aber des Pudels Kern treffen. Soll heißen: Du siehst, daß dir jemand die Vorfahrt nimmt und hältst trotzdem drauf, weil du ja Vorfahrt hast. Sozusagen eine leicht abgewandelte Form des alten "Schißhasenspiels". Grüße, André
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#257502 - 22.06.06 14:48
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind
[Re: rad-au]
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rado
Nicht registriert
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Ich bin mir sicher, daß zu 90% die Eltern reagieren und das Kind auf die rechte Seite nehmen. MfG Ronny ...der oft Klingelt ! Was ist mit den 10%? So sind meine Gedanken zu diesem Thema - - - MfG Ronny ...der oft Klingelt ! ...die 10% überfährst du dann? , natürlich nicht du persönlich, aber andere halt. Gruß, Bernd
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#257506 - 22.06.06 14:54
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO
[Re: Flachfahrer]
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Hallo,
aus eigener Erfahrung (diesmal als Autofahrer) kann ich zu der Mitschuld folgendes sagen:
Bei einem Unfall im Verkehr (egal wo) sind ja immer mindestens zwei beteiligt (es sei denn man versucht einen Baum platt zu machen, o. Ä.). Für die Aufteilung der Schuld auf die beiden Unfallbeteiligten (wir gehen hier mal von 2 aus) wird nicht nur untersucht, wer definitiv die Regeln missachtet hat. Derjenige, der sie missachtet bekommt erst mal eine Strafe für die Missachtung und trägt auf jeden Fall den größeren Anteil der Schuld und am enstehenden Schaden samt Schmerzensgeld und allem drum und dran. Die genaue Aufteilung hängt aber jetzt noch vom Faktor der Unvermeidbarkeit ab ! Unvermeidbar ist der Unfall, wenn selbst der perfekte Fahrer mit optimaler Reaktion den Unfall (auch bei Fehlverhalten des anderen) nicht abwenden kann. Ist der Unfall unvermeidlich, dann ist der Regelübertreter allein schuld. Anderenfalls bekommt man eine Mitschuld.
Konkret hieß das bei mir : Mit kam ein Fahrzeug in einer Kurve auf meiner Fahrbahnseite entgegen. Ein leichtes Touchieren der Fahrzeuge war das Ergebnis mit dem Wert von insgesamt 5000€. Von der Regelverletzung wurde ich von der Staatsanwaltschaft (Polizei und Anzeige beider Parteien wegen Uneinigkeit) ohne Verhandlung entlastet. In der Schadensersatzfrage allerdings wurde vor Gericht verhandelt, ob ich optimal reagiert habe, oder etwas hätte besser machen können. Das Gericht war am Ende der Meinung, dass meine Reaktion OK war, daher muss ich nichts zahlen. Im Fall hier würde ich sagen (ich bin kein Jurist ! ), obwohl das Kindle die Regeln nicht eingehalten hat, ist der originale Poster mit Schuld, da er seinen eigenen Angaben nach nicht optimal gehandelt hat (frühzeitiges Bremsen und Warnen).
Da ja aber nicht viel passiert ist, werden wahrscheinlich alle Beteiligten etwas gelernt haben : Der OP bremst früher, das Kindle fährt öfters mal rechts und die Eltern achten mehr auf ihr Kind. Es muss ja nicht so kommen wie für den Vater von Bekannten, der nach einer Kollision mit einem falschfahrenden Radler (erwachsen !) gestorben ist.
MfG, Daniel.
P.S.: Entschuldigung - der Terminus technicus lautet nicht "Unvermeidbarkeit" sondern Unabwendbarkeit
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Geändert von Khani (22.06.06 14:58) |
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#257507 - 22.06.06 14:57
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind
[Re: ]
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Hallo Rado
Nö - da reagiere ich genau so wie du bestimmt auch - bremsen!!! Gruß Ronny
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#257508 - 22.06.06 14:57
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO
[Re: SuseAnne]
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Aber ich frage mich dennoch ob die STRASSENverkehrsordnung auf irgendwelchen Wegen gilt, die alles mögliche sind, aber keine Strassen. Falscher Ansatz! Der Weg ist eine für den Betrieb mit Straßenfahrzeugen bestimmte Fläche, also eine Straße im öffentlichen Raum. Wo, wenn nicht dort, gilt die StVO? Auf Knattern und Qualmen kommt es dabei nicht an, sonst hieße es Kraftfahrstraßenverkehrsordnung. Die StVO regelt doch auch das Verhalten in Fußgängerzonen, zumindest mit Fahrzeugen. Falk, SchwLAbt
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#257511 - 22.06.06 15:04
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind
[Re: rad-au]
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ein Hoch auf alle, die an ihrem Rad ne Klingel haben - und die auch benutzen. Moin, Ich find' wildes Klingeln doof. ich bin selber sehr lärmempfindlich und finde das einfach aufdringlich. Benutze meine Rad-Klingel vor allem auf Sternfahrten (wie W. E in Hamburg) und so. Sonst pflege ich ggfls zu rufen (*nicht jugendfrei * für Outler, "klingeling!" gegenüber Radlern und Leuten zu fuß, ) Joese hatte ja vor allem deshalb nicht geklingelt, weil er sicher davon ausging, daß Gör (ggfls von Eltern motiviert) rechtzeitig ausweichen würde. Ich denke, daß ich in der Situation auch nicht gekligelt hätte, warscheinlich?? (wer weiß) früher abgebremst und wenn Gör dann mein stehendes Rad gerammt hätte, milde gelächelt und Eltern das trösten überlassen... Gruß Hilsi
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Was die sogenannten Wahrheiten angeht, so habe ich sie doch ein wenig im Verdacht der Unbeständigkeit.
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#257514 - 22.06.06 15:11
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind
[Re: ]
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Hallo Jörg,
Schuldfrage hin oder her, ich hätte neben dem Gezeter der Eltern zumindest auch die Frage erwartet ob Dir nichts passiert ist. Und sei es nur der Höflichkeit wegen.
Kam da etwas?
Schönen Gruß Oliver
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Im Sturm tut's jeder Hafen (Aus Good Will Hunting) | |
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#257515 - 22.06.06 15:11
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind
[Re: HIlsi]
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Na gut - rufen ist ne Alternative zum klingeln. Aber das rechzeitige Abgeben von Lärm hätte den Ärger vermeiden lassen... Gruß Ronny
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#257516 - 22.06.06 15:15
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind
[Re: rad-au]
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Aber das rechzeitige Abgeben von Lärm hätte den Ärger vermeiden lassen... Höchstwahrscheinlich Ja! Gruß Hilsi Mein hochgebildeter russischer Kollege Leo pflegt zu sagen: "Die Vergangenheit kennt keinen Konjunktiv"
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Was die sogenannten Wahrheiten angeht, so habe ich sie doch ein wenig im Verdacht der Unbeständigkeit.
(Wilhelm Busch) |
Geändert von HIlsi (22.06.06 15:19) |
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#257517 - 22.06.06 15:19
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO
[Re: Falk]
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Falscher Ansatz! Der Weg ist eine für den Betrieb mit Straßenfahrzeugen bestimmte Fläche, also eine Straße im öffentlichen Raum. Wo, wenn nicht dort, gilt die StVO? Auf Knattern und Qualmen kommt es dabei nicht an, sonst hieße es Kraftfahrstraßenverkehrsordnung. Die StVO regelt doch auch das Verhalten in Fußgängerzonen, zumindest mit Fahrzeugen.
Falk, SchwLAbt
Ok, merci. Das leuchtet mir schon eher ein. Suse
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#257518 - 22.06.06 15:20
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind
[Re: HIlsi]
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rado
Nicht registriert
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Aber das rechzeitige Abgeben von Lärm hätte den Ärger vermeiden lassen... Höchstwahrscheinlich Ja! Gruß Hilsi Ja, wirklich? Warum erschrecken Sie das Kind mit Ihrem Lärm? Gehen Sie doch zur Seite .... Sie Radlümmel !#1?#! Oder mal den Eltern richtig die Meinung sagen. <auch falsch>. Mischen Sie sich nicht ein, dass ist nicht ihr Kind. Wie man es macht, macht man es nicht richtig! Froh sein dass nix passiert ist. Gruß, Bernd
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#257519 - 22.06.06 15:20
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind
[Re: Flo]
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Es ist völlig irrelevant - zumindest in meinen Augen - ob er schon stand. Und so prallen die Meinungen aufeinander. Er stand offensichtlich nicht rechtzeitig, daß das Kind in der Lage gewesen wäre zu reagieren. Es gibt Kinder die *nie* reagieren. Hast du noch nie gesehen, wie so ein Stöpsel in einen Poller reinfährt? Ich sehe hier die Pflicht bei den erwachsenen Begleitern. Ist das Kind nicht in der Lage, ein Fahrzeug zu führen dann hat es auf einer öffentlichen Straße/ Weg noch nichts verloren.
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#257523 - 22.06.06 15:28
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind
[Re: mgabri]
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Es ist völlig irrelevant - zumindest in meinen Augen - ob er schon stand. Und so prallen die Meinungen aufeinander. Er stand offensichtlich nicht rechtzeitig, daß das Kind in der Lage gewesen wäre zu reagieren. Es gibt Kinder die *nie* reagieren. Wenn ich mir die Beschreibung vom Threadersteller anschaue, dann ist er offensichtlich recht knapp vor dem Kind zu stehen gekommen. Wäre er in 1-2 m Entfernung gestanden und das Kind wäre trotzdem in ihn reingefahren, dann würde ich die Schuldfrage umdrehen. 0%er 100% Eltern. Übrigens gibt es auch blinde Erwachsene. Wir standen mal mit dem Tandem längere Zeit und ein anderer Radler ist uns von hinten beim Anfahren reingefahren
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Florian Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur | |
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#257524 - 22.06.06 15:34
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind
[Re: Flo]
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Beiträge: 9.334
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Wenn ich mir die Beschreibung vom Threadersteller anschaue, dann ist er offensichtlich recht knapp vor dem Kind zu stehen gekommen. Wäre er in 1-2 m Entfernung gestanden und das Kind wäre trotzdem in ihn reingefahren, dann würde ich die Schuldfrage umdrehen. 0%er 100% Eltern. Sowas ist mir passiert. Was willst du *da* noch machen? Ich bin noch zu Seite ran, hat nichts geholfen. Übrigens gibt es auch blinde Erwachsene. Allerdings. Die hab ich jeden Tag. Prinzipiell bleibt einem nix anderes übrig, als auch für den anderen mitzudenken und seine Reaktion vorauszuerahnen. Oder erst dann wieder aufs Rad, wenn die Massen ihre Gurken wieder in de Garage eingemottet haben.
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#257544 - 22.06.06 17:12
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind
[Re: Flo]
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Wenn ich mir die Beschreibung vom Threadersteller anschaue, dann ist er offensichtlich recht knapp vor dem Kind zu stehen gekommen. Wäre er in 1-2 m Entfernung gestanden und das Kind wäre trotzdem in ihn reingefahren, dann würde ich die Schuldfrage umdrehen. 0%er 100% Eltern.
Moin Florian, so ähnlich sehe ich das auch. Wenn das Kind noch 1-2 Meter gefahren wäre bis zur Kollision mit dem bereits stehenden, ehemals entgegenkommenden Rad ist es so. Es wäre seiner vertrottelten Eltern wegen genauso auf abgestelltes Rad aufgefahren, dessen Fahrer gerade in den Büschen pi...ln ist. Dennoch würde ich es nicht darauf ankommen lassen. Schließlich können Kinder nichts dafür, wenn ihre Eltern Preisträger* sind. Gruß aus HH, HeinzH. *Des Dämlichkeitswanderpokals natürlich
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Off-topic
#257564 - 22.06.06 18:51
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO
[Re: trubby]
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Wenn du als Vorfahrtsberechtigter durch eine (normale) Bremsung den Unfall hättest klar vermeiden können und es nur zum Unfall kam, weil du *nicht* (oder bewußt zu spät) gebremst hast, so hast du deine Vorfahrt erzwungen. Mag juristisch jetzt nicht völlig perfekt ausformuliert sein, dürfte aber des Pudels Kern treffen.
ja und? wer nicht bremsen will, wenn es unvermeidlich ist ... naja, da liegt wohl eher ein problem mit der notwendigen mentalen reife vor. wenn das also passiert, war entweder der vorfahtberechtigte wesentlich schneller, als der vorfahrt mißachtende in der situation annehmen kann - und kann deshalb nicht mehr bremsen (schuld oder mitschuld des vorfahrtberechtigten, klarer fall von überhöhter geschwindigkeit, nicht von "vorfahrt erzwingen"). oder der vorfahrt mißachtende ist so verpeilt - warum auch immer - daß er dem vorfahrtberechtigten so kurz vor die vorderräder schnipst, daß dieser nicht mehr bremsen kann (schuld beim vorfahrt mißachtenden). wenn der vorfahrtberechtigte reinkachelt, weil er nicht bremsen will, siehe oben (idiotentest). aaaber: wenn es so kracht, kann das rein logisch deshalb keine erzwungene vorfahrt sein, weil die vorfahrt schon längst genommen wurde. also da ist nicht mehr die frage vorfahrt oder nicht. das fahrzeug, dessen fahrer die vorfahrt mißachtet hat, befindet sich schon auf der fahrbahn des fahrzeuges, welches vorfahrt gehabt hätte. der vorgang des mißachtens der vorfahrt ist dann quasi schon abgeschlossen. sollte es unter juristen wirklich den begriff der "erzwungenen" vorfahrt geben, o.k., das wäre deren problem und nicht der einzige begriff im juristendeutsch, der mit der eigentlichen bedeutung der wörter nicht mehr so viel zu tun hat. juristen müssen sich im studium leider nicht mit logik herumschlagen, sondern mit solchen - für juristen äußerst wichtigen - sachen wie etwa volkswirtschaftslehre. MfG
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#257575 - 22.06.06 19:18
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind
[Re: ]
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abwesend
Beiträge: 2.398
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Hallo Jörg, m.E: stellt sich die "Schuldfrage" gar nicht in dieser Situation, da die Situation vorhersehbar war. Du hättest von jedem Richter 100 % Schuld bekommen. Ich habe einmal einen 10 jährigen umgenagelt, der auf der falschen Seite hinter einer Hecke von rechts in die Fahrbahn hineinfuhr. Hier hat man keine Chance, die Situation zu erkennen, entsprechend wurde der Schadensersatz mir zu gesprochen, Gott sei Dank ist keinem ernsthaft was passiert.
Aber zum Schluß noch dieses: seit ich selbst Kinder habe, die Radfahren, weiss ich, dass Su als Elter(n) machen kannst, was Du willst, es wird immer unsteuerbar bleiben, wie die Zwerge sich verhalten. Daher gibt es nur eines: wenn Kinder ins Spiel kommen, sofort abbremsen, auf alles gefasst sein. Lieber einmal zuviel anhalten - was gibt es Wichtigeres als ein Kinderleben?
Viele Grüße, Jan
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Off-topic
#257584 - 22.06.06 19:39
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO
[Re: Flachfahrer]
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Beiträge: 1.087
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aaaber: wenn es so kracht, kann das rein logisch deshalb keine erzwungene vorfahrt sein, weil die vorfahrt schon längst genommen wurde.
oder gerade genommen wird. So ein Fahrzeug ist kein Punkt. also da ist nicht mehr die frage vorfahrt oder nicht.
Doch. Bei Unfällen ist immer die Unfallursache von Interesse. das fahrzeug, dessen fahrer die vorfahrt mißachtet hat, befindet sich schon auf der fahrbahn des fahrzeuges, welches vorfahrt gehabt hätte.
Naja, zumindest zum Teil. Sonst hätte es ja nicht krachen können und die Frage nach der erzwungenen Vorfahrt wäre nur rein hypothetisch. Deshalb ist für die Klärung der Mitschuldfrage ja auch die Einschlagposition so sehr von Bedeutung (neben der Ermittlung der Fahrzeuggeschwindigkeiten). wenn der vorfahrtberechtigte reinkachelt, weil er nicht bremsen will, siehe oben (idiotentest).
Gehört halt auch mit in die Kategorie "Hupen statt bremsen". Wer "der wird doch wohl noch bremsen" denkt, ohne selbst zu bremsen, ist hierfür ein klassischer Kandidat. Es gibt übrigens IMHO noch andere Varianten, sich die Vorfahrt zu erzwingen. Ich fand diese aber am anschaulichsten. Ob's die treffenste war, ... :zweifel: ... bin ja auch kein Jurist. Grüße, André
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#257594 - 22.06.06 19:58
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind
[Re: ]
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abwesend
Beiträge: 1.155
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Moin zusammen, zugegeben, ich habe nicht alle Beiträge in diesem Thread durchgelesen, mehr überflogen. Dabei schien mir der allgemeine Tenor zu sein, daß Jörg im geschilderten Fall eine Teilschuld, wenn nicht sogar die Hauptschuld an dem Unfall trägt. Ich bin selbst oft mit meiner Tochter radelnd unterwegs - auch schon mal auf längeren Touren (wie einige von euch ja auf meiner Homepage sicher schon gelesen haben). So wie Jörg den Fall schildert würde ich ganz eindeutig den Eltern des Kindes hier einen Rüffel erteilen! Wieso lassen die überhaupt ihr Kind auf der linken Seite des Radweges fahren, wobei sie selbst auf der rechten fahren? Meine Tochter lasse ich grundsätzlich nur rechts neben mir fahren, wobei ich auch meistens etwas versetzt hinter ihr bleibe. So habe ich sie ständig in Sicht und sie wird durch mich daran gehindert in den Gegenverkehr zu geraten. Zudem mache ich sie immer wieder auf Gefahrenstellen aufmerksam. Sprich, kommt uns auf einem Radweg jemand entgegen, dann sage ich ihr das und bekomme von ihr dann auch entsprechend eine Rückmeldung, ob sie es gesehen hat. Alleine die Tatsache, daß Jörg sogar noch angehalten hat und das entgegenkommende Kind erst dann in ihn reingefahren ist spricht doch schon für sich. Ich bin zwar kein Jurist und mir ist auch klar, daß Kinder auch aus juristischer Sicht im Straßenverkehr einen besonderen Schutz geniessen (zu Recht!). Mein Gefühl sagt mir allerdings, daß in diesem Fall (ich gehe davon aus, daß die Schilderung stimmt und nicht "geschönt" ist) sich die Eltern auch vor Gericht eine ordentliche Ohrfeige abgeholt hätten. Gruß, André
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#257635 - 23.06.06 00:24
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind
[Re: ]
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Mitglied
abwesend
Beiträge: 261
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Hallo Jörg,
Deine Sorge ist vollkommen berechtigt, sowohl moralisch als auch juristisch.
Kinder sind für Fremde grundsätzlich immer unberechenbar, also muss man vorsichtiger sein, als man es unter normalen Umständen wäre.
Juristisch können wir uns alle Spekulationen sparen, Gerichten entscheiden situationsspezifisch. Habe vor kurzem einen Fall gelesen, da gab es einen Zusammenstoß zwischen einem Radfahrer und Fußgänger auf einem kombinierten Fuß-Rad-Weg. Es haben beide eine Teilschuld zugesprochen bekommen (jeder hätte aufpassen müssen).
In Deinem Fall wäre es vielleicht ähnlich gekommen. Denn man kann wohl kaum von den Eltern verlangen, dass sie ihr Kind bei jedem herannahenden Fahrad oder Auto am Kragen packen und festhalten. Auch wenn's manchmal nervt, ich fahr dann deutlich vorsichtiger (mit Fahrrad und Auto).
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#257653 - 23.06.06 06:20
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind
[Re: AYR]
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Joese
Nicht registriert
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Hallo Jörg,
Schuldfrage hin oder her, ich hätte neben dem Gezeter der Eltern zumindest auch die Frage erwartet ob Dir nichts passiert ist. Und sei es nur der Höflichkeit wegen.
Kam da etwas?
Schönen Gruß Oliver
Nö, Oliver, da kam nichts. Ich hatte mir bei EBAY Korklenkergriffe gekauft (die sind zwar sehr empfindlich, dafür aber designmäßig sehr interessant) und der linke ist beim Zusammenstoß zerbröselt. Jetzt kann ich mir `nen Neuen kaufen. Lehrgeld nennt man das...;-)
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#257664 - 23.06.06 06:43
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind
[Re: Flo]
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Joese
Nicht registriert
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Wenn ich mir die Beschreibung vom Threadersteller anschaue, dann ist er offensichtlich recht knapp vor dem Kind zu stehen gekommen.
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Ja, Florian, das ist so. Ich würde sagen, ich stand zeitgleich mit der Berührung der beiden Räder... Das war optimal getimt... Alles was ich will ist : Sicherheit. Ich will das Gefühl, auf der sicheren Seite zu sein, weil ich die Regeln eingehalten habe. Ich will sicher sein, an der nächsten Kreuzung durchfahren zu können, weil ich weiß, daß ich Vorfahrt habe. Ich will, daß das Gesetz für ALLE GLEICH gilt und das derjenige, der sich daran gehalten hat nicht bestraft wird, bloß weil er sich DARAUF VERLASSEN hat. Wenn Gesetze und Regeln keine Sicherheit geben, dann brauche ich sie auch nicht!!!
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