Übrigens der Satz: "Eltern haften für ihre Kinder", den man oft liest, ist totaler juristischer Blödsinn. Eltern haften für ihre minderjährige Kinder aufgrund der Ausischtspflicht grundsätzlich.
ja -schon - aber "grundsätzlich" heißt bei den Juristen nicht "immer".
Das ist evtl. von Fall zu Fall unterscheidlich und hängt auch vom Alter des Kindes ab.
Beispiel 1 : 12 jähriger fackelt Scheune ab, in der dein neues Rad steht. Hier sehen die Juristen eine Haftung, d.h. Eltern müssen löhnen.
Beispiel 2: 5-jähriger an der Hand der Mutter stößt unachtsam dein neues Rad um, Rahmenbruch

Das Kind ist zu klein, Mutter hat aufgepasst, Pech gehabt! Musst du selber zahlen!