Wenn die Auskunft des Mitarbeiters wirklich hieß, Radmitnahme in diesem Zug nicht möglich, und nicht:Ausgebucht!

Im erklärenden PDF eindeutig steht: Radmitnahme möglich, wird hier nach meiner Meinung bewusst falsch informiert. Damit ist der geschlossenen Vertrag ungültig, weil unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen.

Aber ich will niemanden in Rechtsverwicklungen drängen. Übergeordnete Servicestellen der Bahn darüber informieren und um Umbuchung/Umtausch bitten, das kann doch denen auch nicht völlig egal sein eine Lösung zu finden.