Zitat:
Rücktrittsrecht bei Onlinekäufen

Nee, weiß ich leider nicht. Ich habe Onlinefahrkarten nur zweimal für einen nicht liebenswerten Verwandten machen müssen, das hat geklappt, ein Rücktritt war nicht notwendig. Ganz allgemein steht der Kunde im öffentlichen Verkehr noch immer schlechter da als im sonstigen Handel. Das sind meist noch Reste aus dem Krieg, die noch immer nicht abgeschafft sind. Es waren ja auch nur 60 Jahre Zeit. Über den Zwang zur Vorkasse und zum passend Zahlen könnte man auch noch reden, wo es doch sonst heisst "erst die Ware, dann das Geld".

Falk, SchwLAbt