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StVO § 3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Ohne Kommentar,
André
Ob Du Dir ein einfaches Weltbild einbildest oder nicht, ist völlig irrelevant. Und in der Interpretation der Gesetze sind die Gerichte ziemlich frei; das BVerfG hat sogar mal festgestellt, daß ein Gesetz sogar gegen den ausdrücklichen Wortlaut interpretiert werden darf, wenn Gründe dafür sprechen. Wenn Du dafür nen Beleg haben willst, gugel selber, ich hebe mir nicht alles auf und habe nicht die geringste Lust, Leuten alles nachzutragen.
Jedenfalls haben die Gerichte bereits, und zwar meiner Meinung nach völlig zurecht, damit gegonnen, "unsichtbaren" Radfahrern eine immer höhere Teilschuld aufzubrummen; wird nicht mehr lange dauern, dann haben sie die Hauptschuld, was sie ja auch haben.
Dein Weltbild scheint von "Radfahrer sind die besseren Menschen (Autofahrer das Gegenteil) geprägt zu sein, das ist aber Unfug - und unbeleuchtete und vielleicht auch Reflektoren aus ästhetischen Gründen ablehnende Radfahrer sind mit Sicherheit
nicht die besseren Menschen, im Gegenteil. Man könnte sogar sagen, im Sinne der Evolutionstheorie, sie haben die fürs heutige Leben falschen Gene und entziehen diese durch dummes Verhalten der weiteren Verbreitung...
ciao Christian