Habe ich in meiner Fernseh-Zeitung (tv14) in der Rubrik zu Rechtsurteilen gefunden:
Freispruch für Autofahrer Wer bei Dunkelheit ohne Licht Rad fährt, haftet für alle Folgen eines Unfalls. Denn jeder weiß, dass man ohne Licht zu spät gesehen wird und andere zu ruckartigem Ausweichen zwingt.
OLG Frankfurt/M.: 24 U 201/03
Zitat ende.
Ich habe an meiner Liegegurke so ziemlich alles, was nach hinten zeigt, mit Reflektoren verklebt, dazu noch Licht vom Nabendynamo an Funzen mit Dämmerungssensor. Nutzt alles nix gegen Blödheit: Kommt mir doch neulich so ein (radfahrender) Idiot auf "meinem" Radweg (sind ja Einbahnstraßen, außer wenn markiert) entgegen. Natürlich hatte er kein Licht an. Dafür hätte er mich fast frontal übern Haufen gefahren, obwohl er von der Lumotech Topal eigentlich hätte ziemlich viel mitbekommen müssen. Aber wahrscheinlich hat bei ihm das Licht durch die Augen durchgeleuchtet, durch den Hohlraum dahinter ebenfalls bis zur hinteren Innenseite seines Schädels. Dort hing dann ein Zettel mit der Aufschrift "Komme gleich wieder. Gehirn".