Hallo Radwegbenutzer und Straßenfans,

Lese die ganze Zeit interessiert mit und muss feststellen, dass der rechtliche Aspekt bis jetzt überhaupt nicht berücksichtigt wurde.

Simpler Fall: Radler fährt neben einem einwandfreien Radweg auf der Straße. Es kommt zu einem Unfall der zur Invalidität das Radlers führt. (Dann stellt sich die Frage der Radwegbenutzung auch nicht mehr). Was glaubt Ihr wem der Richter die Schuld oder zumindest Teilschuld gibt.

Meine Meinung: Wenn man mich schon platt fährt -egal wer- soll die gegnerische Versicherung wenigstens den halben Rollstuhl bezahlen und ich außerdem einen kleinen Obulus für den behindertengerechten Umbau meines Hauses bekommen!!!

Gruß Ludwig

P.S Fahre auf der Straße wenn der Radweg nicht zumutbar ist. Kommt öfter vor.