Hi Christian,

extra für dich nun doch noch ein Kommentar von mir:

Wer ein Fahrzeug führt, trotzdem er
a) müde ist
b) abgelenkt ist
c) "halb blind" ist
d) aus sonstigen Gründen seinen Verkehrsraum nicht überblicken kann
e-z) was einem sonst noch so einfällt zu dem Wortlaut aus der StVO
hat das Führen von Fahrzeugen in öffentlichem Verkehrsraum gefälligst bleiben zu lassen!
Ist seine Sicht witterungsbedingt behindert, hat er sich den Umständen anzupassen!

Ich hab nur auf etwas unsinnige "Schattenargumente" aufmerksam gemacht.

Die StVO, StVZO und andere gelten selbstverständlich auch für Radfahrer.

Ein Fahrzeug ohne Beleuchtung hat IMHO nächtens nichts im öffentlichen Verkehrsraum zu suchen!

Im übrigen bin ich der Ansicht, das sich auch einige Radfahrer den von mir zitierten StVO Absatz mal neben den Spiegel hängen sollten (und nicht nur den).

Es geht mir weder um ein, wie sagtest du doch so nonchalant: "einfaches Weltbild", noch um "Radfahrer sind besser" -
sondern um den Einsatz des gesunden Menschenverstandes, wenn man ein Fahrzeug im öffentlichen Raum führt.

Ich empfehle dir die nochmalige Lektüre meines Beitrages - da du ihn IMHO leider völlig mißverstanden hast.

Grüße,
André