In Antwort auf: Ingmar E.
Die Bullen sind in der Beweispflicht.

Aber ein Gericht kann da schnell eine Beweislastumkehr draus machen, wenn aufgrund des Unfallgeschehens oder von Zeugenaussagen vermutet werden kann, daß genau das der Fall war. Indizien nennt sich so was - und Indizien implizieren ja nicht die restlose Sicherheit, daß Du schuld warst, sondern nur daß man keine begründeten Zweifel dran hat. Mit Ohrhörer hat man mE schnell eher schlechtere Karten.

ciao Christian