Siehste, dann ist es wohl eine Ordnungswidrigkeit. Ich werds nie wieder erwähnen zwinker und würde im eigenen Fall aufgrund des Gesetzestextes gegen ein solches Bußgeld vorgehen.
In Antwort auf: Uli
für Gegenargumente unzugänglich zu sein.

Widerlegt.

Gruß, Ingmar - das war einfach