Wenn Du pech hast verweigert deine Haftpflicht die Leistung.
Das gilt vllt. für die KFZ-Haftpflicht, aber bei der Privathaftpflicht die für Fahrradunfälle gilt (ausser vllt. bei Kurieren und Radrennteilnehmer) wird nur nicht gezahlt, wenn du den Schaden herbeiführen wolltest. Schmeisst du dein Rad nach einem Auto, bezahlt deine Haftpflicht nicht, bei groben Unfug, grober Fahrlässigkeit, wie freihändig fahrend auf einem Frelauf-Fahrrad ohne Bremse einen Bernhardiner Gassi zu führen, und man beschädigt aus Versehen Autos, muss sie zahlen.
Gruß, Ingmar