Was du da oben gepostet hast ist-ebenso wie dein Eröffnungsbeitrag in diesem Faden- geistiger Dünnschiss.
Na um so besser, dass du so wunderbar differenziert - und elegant formuliert - darauf eingehst.
Über die sache mit der beleuchtung könnte man sich streiten.
Bei der funktionierenden vorderradbremse wird das schon schwieriger, denn bei den meisten fahrradbauformen hat diese die hauptsächliche bremswirkung.
Inwieweit das juristisch relevant ist, wäre wieder eine ander frage. Technisch gesehen ergibt sich bei einer ernstfall-bremsung i.d.R. eher das problem, das hinterrad am boden zu behalten. Das ist soweit entlastet, dass dessen bremswirkung unerheblich für die verzögerung ist.
MfG