Also ,habe ich das richtig verstanden , wenn mein Rad nicht der STVZO entspricht (dazu nicht angepasste Geschwindigkeit),dann ist eine Mitschuld meinerseits (auch als eigentliches Unfallopfer ) beim späteren "Prozess" nicht ausgeschlossen .
Grundsätzlich muss ich sagen ,dass ich solche ähnliche Situationen ziemlich oft erlebe ,meistens resultierend aus meiner höheren Geschwindikeit (über Durchschnitt)und der Unachtsamkeit der Autofahrer (falsches Einschätzen meiner Geschwindigkeit ,"...schnell noch vor dem Radler ... ")und auch aus Selbstüberschätzung meinerseits ,zugegebermaßen .