Ich meine, du liegst hier falsch. Vorsatz bedeutet "wissen und wollen"
Das muß man differenziert sehen:
Es gibt den dolus directus 1.Grades, d.h., Absicht, dasselbe 2.Grades, d.h. wissentlich, nicht absichtlich den Schaden begehen, den dolus eventualis, d.h., den Schaden für möglich halten und billigend in Kauf nehmen, die bewußte Fahrlässigkeit, d.h., für möglich halten, aber auf Ausbleiben hoffen und die unbewußte Fahrlässigkeit, d.h., nicht für möglich halten.
So, und zur Annahme von Vorsatz ist der dolus eventualis
grundsätzlich ausreichend .
Andreas