Also ,habe ich das richtig verstanden , wenn mein Rad nicht der STVZO entspricht (dazu nicht angepasste Geschwindigkeit),dann ist eine Mitschuld meinerseits (auch als eigentliches Unfallopfer ) beim späteren "Prozess" nicht ausgeschlossen .
Sobald ein Vergehen deinerseits einen Unfall nachvollziehbar begünstigt haben könnte, und du kannst nicht das Gegenteil beweisen, bist du mit dran, auch wenn die eigentliche Ursache beim Anderen lag. Überhöhte Geschwindigkeit wird z.B. fast immer darunter fallen. Eine fehlende Bremse wird z.B. keine Teilschuld deinerseits begründen, wenn eine bessere Bremsung den Unfall nicht verhindert oder gemildert hätte (bsp. wenn dich jemand von hinten kommend umfährt). In den meisten Fällen wird sowas natürlich eine Teilschuld begründen und du bleibst auf einem Teil deines Schadens sitzen. Im Endeffekt schädigt man sich selber maximal finanziell.
Gruß, Ingmar