Da man nicht in dich reinschauen kann, wird es darauf herauslaufen, was und wie du nach allgemeinem Ermessen hättest denken und erwarten müssen . Das klingt zwar Gummi, ist aber realistisch. Mit der Story, daß er dachte, mit einer Funzel und einer Bremse ist ausreichend vorgesorgt, kommt niemand durch, da lacht der Richter bestenfalls. Also das ist ein klassischer Lehrbuchfall von Vorsatz.
Verwechsle das nicht mit Absicht. Die ist natürlich nur gegeben, wenn es dem Schädigenden genau auf diesen konkreten Schaden überhaupt ankam, wenn also der Radler deswegen mit mangelhafter Brems- und Lichtanlage und mit 30 km/h unterwegs war, um diesem Auto die Seite zu ruinieren, was natürlich Unsinn ist. So etwas gibt es nur bei heftigeren Sachen, z.B. Mord...
Fahrlässig ist, wer an mögliche Schäden nicht gedacht hat, vorsätzlich, wer sie bewußt in kauf nimmt, absichtlich handelt, wer den konkreten Schaden als solchen gewollt hat.
Andreas