In Antwort auf: iassu
bist du sicher, daß du weißt, wie genau im Recht Absicht von Vorsatz und von Fahrlässigkeit abgegrenzt wird?
Nö. Darum ging es aber gar nicht. Es ging darum, ob grobe Fahrlässigkeit zum Verlust des Versicherungsschutzes führt.

Gruß, Ingmar - zwinker