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#257372 - 22.06.06 09:09 Schuld bei Zusammenstoß mit Kind
Joese
Nicht registriert
Ich bin am Wochenende ein Stück des Lahnradweges gefahren.
Ich war schön am dahinrauschen ( kommt von “Rausch“), habe aber registriert, dass mir eine Familie (zwei Erwachsene und ein Kind, schätzungsweise vier bis fünf Jahre alt) entgegenkam. Ich habe auch bemerkt, daß mir das Kind auf meiner Seite entgegenkam, aber ich habe wohl wie selbstverständlich angenommen, dass mich die Eltern des Kindes wohl auch bemerkt haben müssen und deshalb dafür sorgen werden, daß ihr Kind die Seite wechselt.
Naja, jedenfalls kamen wir uns schnell näher, ich schrie noch irgendetwas und zog dann schnell die Bremsen ( ich bin noch zum Stillstand gekommen) und der Kleine fuhr in mich hinein. Gottlob war er mit seinem Kinderrad nicht sehr schnell, aber er lag dann auf dem Boden, übrigens ohne zu heulen, er war wohl sehr erschrocken. Die Eltern fingen gleich zu zetern an von wegen Rücksichtnahme auf Kinder und langsamer fahren usw...
Ich war selbst voll mit Adrenalin und reagiere dann immer sehr emotional und meinte, ich wäre davon ausgegangen, dass in Deutschland Rechtsverkehr herrsche, hörte mir noch den Kommentar des Vaters an ( bei Kindern wäre das etwas anders ...) und fuhr dann weiter.
Als sich mein Adrenalin abgebaut hatte, spürte ich schon einen großen Teil der Schuld bei mir. Was wäre gewesen, wenn dem Kleinen etwas Ernsthaftes passiert wäre?
Müsste ich dann haften? Oder haben die Eltern gefälligst dafür zu sorgen, dass ihr Filius den Radweg auch ordnungsgemäß benutzt? Ich habe selbst Kinder und finde es geradezu selbstverständlich, dass man ihnen beibringt, wie im Verkehr die Regeln sind. Wenn ein Kind spontan auf die falsche Seite ausschert, dann kann man nichts dagegen tun! Wenn es aber die ganze Zeit auf der falschen Seite fährt und die Eltern dulden das, dann sind sie unverantwortlich.
Andererseits habe ich das Unglück kommen sehen und habe wegen “chronischer Bremsunlust“ und “Verweigerung von Schwungwegnahme“ dasselbe provoziert...
Wo seht ihr die größere Schuld?

Jörg
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#257377 - 22.06.06 09:22 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
Blackspain
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.131
In Österreich wäre der Sachverhalt klar. Der Paragraph 3 der Straßenverkehrsordnung - auch Vertrauensgrundsatz genannt - regelt das.

Deinen Ausführungen zufolge hattest du erkannt, dass es sich in der gegenständlichen Situation um ein Kind handelt und durftest nicht annehmen, dass dieses Kind in der Lage wäre, sich korrekt zu verhalten. Dies nicht einmal dann, wenn die Eltern tatsächlich versucht hätten, auf ihr Kind einzuwirken.

Andererseits kann man den Eltern in dieser Situation (auch sie hätten erkennen müssen, dass ihrem Kind Gefahr doht) Verletzung der Aufsichtspflicht vorwerfen.
Bobby :laugh:
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#257378 - 22.06.06 09:24 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
rado
Nicht registriert
In Antwort auf: Joese

Wo seht ihr die größere Schuld?
Jörg

Sehr gute Frage, da habe ich mir auch oft schon Gedanken gemacht!

Wenn ich ein Kind mit Rad sehe, das mir entgegen kommt oder vor mir ist, dann bekomme ich Angst und manchmal ärgere ich mich über die Eltern, weil sie einfach davon ausgehen, dass ich jetzt 'totale Rücksicht' nehmen werde. Oft ist es aber Leichtsinn der Eltern das zu glauben! Natürlich nehme ich totale Rücksicht, weil ich kein Kind was tun will. Aber eine Zumutung ist es trotzdem.

Übrigens der Satz: "Eltern haften für ihre Kinder", den man oft liest, ist totaler juristischer Blödsinn. Eltern haften für ihre minderjährige Kinder aufgrund der Ausischtspflicht grundsätzlich.

Gruß,
Bernd, der lieber absteigt, als ein Kind was tun und manchmal Wut auf Eltern hat, die das einfach pauschal für richtig halten.

Geändert von rado (22.06.06 09:33)
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#257380 - 22.06.06 09:26 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
SuseAnne
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 2.792
bei einem vier- bis fünfjährigen Kind, egal wie gut von den Eltern schon auf solche Situationen vorbereitet, musst Du mit ALLEM rechnen. Wenn mir son zweirädriger Zwerg entgegenkommt, bremse ich runter und behalte ihn genau im Auge.

Suse
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#257383 - 22.06.06 09:36 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
Spargel
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 5.093
Schließe mich da Suse exakt an.
Kinder sind nun mal keine kleinen Erwachsenen, die leben in ihrer eigenen, "leichtsinnigen" listig Welt.
Darf man nie vergessen.

ciao Christian
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#257384 - 22.06.06 09:40 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: Spargel]
Joese
Nicht registriert
In Antwort auf: Spargel

Schließe mich da Suse exakt an.
Kinder sind nun mal keine kleinen Erwachsenen, die leben in ihrer eigenen, "leichtsinnigen" listig Welt.
Darf man nie vergessen.

ciao Christian


Das ist schon klar. Aber ihr solltet bitte berücksichtigen, daß die Eltern dabei waren.
Die Frage ist nicht, ob das Kind oder ob ich die größere Schuld habe, sondern ob ich oder dessen Eltern....

Ich sehe das im Prinzip wie RADO...
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#257385 - 22.06.06 09:40 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
Martin W.
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.758
Hallo,

ich kenne solchen Situationen zur Genüge - zum guten Glück lief es bisher immer unfallfrei ab.

Es ist generell so, dass Kinder unberechenbar sind und meiner Meinung nach auch sein dürfen!!! (In Schemen gepresst und vorangetrieben werden sie früh genug...) Darauf sollte man sich als Radfahrer einfach einstellen und man tut gut daran, selbst Verantwortung zu übernehmen und sich so zu verhalten, dass es keinen Unfall gibt.

Darauf zu bauen, dass die Eltern ihre Kinder weg von der Gegenfahrbahn nehmen, kann man getrost vergessen! Ich erlebe praktisch dauernd, wie mir Eltern mit Kindern, die breit gestreut die ganze Fahrbahn benutzen, ins Gesicht und die Augen sehen und nichts, aber wirklich rein gar nichts unternehmen, um ihre Kleinen aus der Gefahrenzone zu bringen.

Wenn dann was passiert, wird man wohl als Radfahrer, der ein Kind verletzt hat, rechtlich nicht gerade gut dastehen...

Gruss
Martin schmunzel

Geändert von Martin W. (22.06.06 10:14)
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#257386 - 22.06.06 09:42 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
Micky
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 75
Hallo Jörg,
erst ein mal ist es schön, dass dem Kleinen augenscheinlich nicht´s passiert ist. Denn dem Kind nützen Vorwürfe gegen die Eltern nicht wirklich viel, wenn es denn einen Schaden hat.

Ich halte es immer so, dass ich bei Hunden und Kindern, diese extrem im Auge behalte und die Geschwindigkeit erheblich reduziere.

Aber was soll ich sagen, vor 3 Monaten habe ich mit der Dose eine Oma mit Rad und Kind im Kindersitz (ohne Helm) beim rückwärtsfahren tuschiert.
Da war es mir dann egal das die Dame auf dem Gehweg und auch noch in der falschen Richtung unterwegs war und wir uns auf einem Privatgelände befanden. Den beiden ist zum Glück nichts passiert, aber einen gehörigen Schrecken haben alle Beteiligten schon bekommen.
Nie sind die Dinge an sich schlecht, nur wie du darüber denkst. Micky
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#257391 - 22.06.06 09:48 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: Martin W.]
rado
Nicht registriert
In Antwort auf: Martin W.

.. aber wirklich rein gar nichts unternehmen, um ihre Kleinen aus der Gefahrenzone zu bringen.
Gruss
Martin schmunzel

Leider habe ich auch schon Mütter (und Vätern) gesehen, die es dann toll fanden, wenn alle 'besondere Aufmerksamkeiten' ihren Kleinen schenken mußten, weil sie ihr Kind absichtlich in einer Gefahrenlage brachten. Um solche Situationen mache ich dann einen ganz großen Bogen! Einmal habe ich die Eltern sogar zurecht verwiesen; sie sollten auf ihr Kind besser aufpassen. Neben mir sind zwei Kindertagesstätten. Die Kleinknirpsen sind meine besten Kunden.grins Manche fahren schon Rad.

Gruß,
Bernd

Geändert von rado (22.06.06 10:43)
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#257393 - 22.06.06 10:00 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
DanielW
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 65
Ich nutze erst einmal meine Klingel und wenn es sein muß auch mehr als ein mal kurz.
Damit sieht/hört das Kind das da etwas kommt und die Eltern bemerken das sie nicht alleine unterwegs sind.

Hat bis jetzt immer platz geschaffen und wenn man sich dann freundlich bedankt, dann fahrenalle zufrieden weiter.

Falls es den Eltern egal ist, dass da jemand entgegen kommt, bremse ich natürlich ab um 1. niemanden zu gefährden und 2. was das Wichtigere ist den Eltern zu sagen, dass sie über die Verkehrserziehung gedanken machen sollten.

Irgendwann befindet sich das Kind auch einmal in einer Situation, in der ihm nicht ein Rad sondern ein Auto entgegen kommt....spätestens dann sollte es wissen wie man sich sicher verhält.
Jede Reise begibt mit einem Wunsch und einem Schritt
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#257396 - 22.06.06 10:07 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
Hansflo
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 4.019

Hallo,

ich meine, dass die meisten Kommentare hier etwas wesentliches übersehen: Jörg hatte sein Rad durch Bremsen zum Stillstand gebracht und der Kleine fuhr in ihn hinein. Worin soll denn nun Jörgs Schuld liegen? Dass er sich nicht rechtzeitig in Luft aufgelöst hat?

Hans
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#257398 - 22.06.06 10:13 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: Spargel]
Flachfahrer
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 4.455
In Antwort auf: Spargel

Kinder sind nun mal keine kleinen Erwachsenen, die leben in ihrer eigenen, "leichtsinnigen" listig Welt.


ich glaube schon, daß kinder kleine erwachsene sind.

viele erwachsene verhalten sich doch so:
in der stadt fahren sie meistens noch rechts und rechnen an den entsprechenden stellen damit, daß ihnen jemand entgegen kommen könnte (z.B. auf den innerstädtischen abkürzungen über wege in parks).
sobald sie aber einen touristischen radweg befahren, entzieht es sich offensichtlich ihres bewußtseins, daß da auch jemand entgegenkommen könnte.

wenn - am besten noch hinter einer kurve - auf ganzer wegesbreite radler entgegenkommen und dabei sonstwohin schauen, nur nicht nach vorne und demenstprechend auch nicht reagieren, oder zwar nach vorne schauen aber vor lauter überraschung nicht reagieren, oder einfach nicht reagieren, weil ihnen nicht klar ist, daß nicht die vorderen bremsen müssen, sondern der dahinter, weil sonst rechts kein platz zum ausweichen ist ... also kurz gesagt, wenn die situation so ist, verhalten sich erwachsene genauso unberechenbar.
zwinker

bei kindern habe ich da wenig probleme, weil sie i.d.R. sehr langsam fahren und bisher mein bremsweg immer ausreichte, noch vor dem kind zum stehen zu kommen.
erwachsene kinder kommen einem teilweise aber auch mit höheren geschwindigkeiten entgegen ...

MfG
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#257400 - 22.06.06 10:14 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: Hansflo]
SuseAnne
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 2.792
Er hat spät gebremst, weil er erst dachte, die Eltern werden das Kind zurückpfeifen.

Im übrigen wollte ich mit meinem Beitrag auch nichts zur juristischen Frage sagen, sondern andeuten, dass man mit solchen Situationen am besten so umgeht, dass sie sich gar nicht erst zu juristischen Problemen entwickeln.

Suse
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#257410 - 22.06.06 10:50 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
gedi
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 352
Ich glaub schon, daß dich juristisch zumindest eine Mitschuld trifft - du hast die Situation ja kommen sehen und konntest dich darauf einstellen. Ob ichs besser gemacht hätte - weiß nicht.Natürlich hätten aber auch die Eltern, wenn sie den Gegenverkehr sehenmal genau gucken müssen, was denn ihre Kleinen machen. Sie sollten ja nicht zuschauen, wie die Kinder in ihr Unglück fahren, es hätte ja auch viel schlimmer kommen können.

Während man bei Kindern ja mit sowas rechnen sollte, finde ich tumbe Erwachsene, die in Gruppen fahren und dann partout keinen Platz machenund einen in Gefahr zwingen, viel schlimmer.
gedi

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#257412 - 22.06.06 10:57 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: gedi]
rado
Nicht registriert
In Antwort auf: gedi

Ich glaub schon, daß dich juristisch zumindest eine Mitschuld trifft - du hast die Situation ja kommen sehen und konntest dich darauf einstellen.

Ja, wie? Kind kommt - umdrehen? Absteigen? Das ist die Angst von der ich sprach. Die Eltern sind nicht betroffen?

In Antwort auf: gedi

Während man bei Kindern ja mit sowas rechnen sollte, finde ich tumbe Erwachsene, die in Gruppen fahren und dann partout keinen Platz machenund einen in Gefahr zwingen, viel schlimmer.

Das Thema ist ein eigener Thread wert! Ich erlebe das sehr oft.

Gruß,
Bernd
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#257415 - 22.06.06 11:05 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
herbai
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 196
In Antwort auf: rado
Übrigens der Satz: "Eltern haften für ihre Kinder", den man oft liest, ist totaler juristischer Blödsinn. Eltern haften für ihre minderjährige Kinder aufgrund der Ausischtspflicht grundsätzlich.

Der zitierte Satz ist natürlich Unsinn und vor allem völlig unnütz. Aber sooo einfach, wie Du das darstellst, ist die juristische Lage nicht. Es kommt auf die einzelne Situation an, auf das Alter des Kindes/Jugendlichen, auf seine vorauszusetzende Einsichtsfähigkeit, auf Art/Intensität der tatsächlich geführten Aufsicht (müssen nicht Eltern sein!) usw. Überlass doch den bekanntermaßen häufig Taxi fahrenden Anwälten noch ein paar Brosamen.
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#257416 - 22.06.06 11:09 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: gedi]
Joese
Nicht registriert
In Antwort auf: gedi

Ich glaub schon, daß dich juristisch zumindest eine Mitschuld trifft - du hast die Situation ja kommen sehen .


Ich bin sicher, daß mich juristisch eine Mitschuld träfe, wenn es denn Hart auf Hart gekommen wäre...
Die Frage, die mich beschäftigt ist aber eher die, ob es denn moralisch verwerflich ist, davon auszugehen, dass sich gefälligst jeder an die Regeln zu halten hat.
Ich bin davon ausgegangen, mein Tempo nicht reduzieren zu müssen weil das nicht nötig ist wenn sich die Anderen (in diesem Fall) an das Rechtsfahrgebot halten würden.
Oder allgemein ausgedrückt: Wenn ich mich an die Regeln halte, kann ich mich in diesem von den Regeln gesetzten Rahmen frei bewegen, dann kann mich keine Schuld treffen, denn wenn jemand in diesen Rahmen eindringt, ist es nicht meine Schuld!
Ich weiß, daß das nicht für Kinder gilt aber hier waren m.A. nach unverantwortliche Eltern dabei.
Es widerstrebt auch meinem Rechtsempfinden wenn ein Vorfahrtsberechtigter an einer Kreuzung bei einem Zusammenstoß eine Mitschuld bekommt, weil er seine Vorfahrt “erzwungen“ hat. Soll es ja auch geben!
Zum Teufel: Wofür sind denn Regeln da, wenn ich mich nicht darauf verlassen kann?
Bin ich zu naiv? Zu bequem?
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#257425 - 22.06.06 11:41 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
Martin W.
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.758
Zitat:
Zum Teufel: Wofür sind denn Regeln da, wenn ich mich nicht darauf verlassen kann?
Bin ich zu naiv? Zu bequem?


Nein, bist du nicht!

Es ist einfach nur so, dass es überall "menschelt" und es zwar wünschenswert wäre, dass wir uns an die von uns aufgestellten Regeln halten würden... aber...die Realität sieht halt nunmal anders aus.

Man kommt da eher zu folgender Frage: wie komme ich am besten durch's Leben? Wenn ich mich selber zurücknehme oder wenn ich mit dem Kopf durch Wand renne?

Und das muss jeder selbst wissen und die Antworten sind nicht immer sooo einfach.

Gruss
Martin
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#257426 - 22.06.06 11:42 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
Ringo
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 672
Hi Jörg,

haben dich die Eltern (rechtzeitig) gesehen? Konntest du beobachten, daß sie ihr Kind auf die rechte Seite dirigieren? Wie breit war der Weg an der Stelle?
Lesen tut sichs ja wie "Leute seht her jetzt komm ich mit meinem Kind, geht mal alle zur Seite!" Flußradwege an einem Sommerwochenende, davon sollte man sich wahrlich fernhalten, zumindest in Stadtnähe.

Was hättest du noch tun können, außer dich bemerkbar machen und notfalls anhalten? In die Pampa fahren, bis Mama, Papa und Sunnyboy vorbei sind?

Vor 2 Wochen auf dem Elbradweg: gerade Strecke, kommen mir entgegen 2 Kinder und ihre Mutter, natürlich alle 3 nebeneinander, die Mutter auf der (für sie) linken Spur, als die mich endlich bemerkt, zieht sie spontan nach rechts und hätte beinah ihre zwei Kleinen über den Haufen gefahren - es war haarscharf und ich schreib jetzt nicht, wie ich die Dame innerlich tituliert habe. (nach rechts konnte ich nicht ausweichen, da war ne Mauer), ich war froh, daß nichts ernsthaftes passiert ist.

Ringo
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#257430 - 22.06.06 11:46 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
radlsonny
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 190
In Antwort auf: rado

Übrigens der Satz: "Eltern haften für ihre Kinder", den man oft liest, ist totaler juristischer Blödsinn. Eltern haften für ihre minderjährige Kinder aufgrund der Ausischtspflicht grundsätzlich.


ja -schon - aber "grundsätzlich" heißt bei den Juristen nicht "immer".
Das ist evtl. von Fall zu Fall unterscheidlich und hängt auch vom Alter des Kindes ab.
Beispiel 1 : 12 jähriger fackelt Scheune ab, in der dein neues Rad steht. Hier sehen die Juristen eine Haftung, d.h. Eltern müssen löhnen.
Beispiel 2: 5-jähriger an der Hand der Mutter stößt unachtsam dein neues Rad um, Rahmenbruch peinlich schmunzel verwirrt Das Kind ist zu klein, Mutter hat aufgepasst, Pech gehabt! Musst du selber zahlen!
Gruß radlsonny
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#257431 - 22.06.06 11:47 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
cargolifter-cl-160
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 244
In Antwort auf: Joese

. . .
Wo seht ihr die größere Schuld?



Sorry, aber bei Dir!

Du hast die Drei kommen sehen. Eine Person davon ein Kind.
Selbst bei einem Erwachsenen wüsstest Du nicht um seinen Zustand.

Aber OK, hier handelt es sich um ein Kind. Die beiden Erwachsenen hast Du, aus Deinem Verständnis heraus, für normal denkende Eltern gehalten.

Wie kannst Du das vorher wissen.
Evt. handelt es sich um, sagen wir einfach, ein frisch verliebtes Pärchen welches das Kind grad nur "Baby"sittet?!

Die denken doch nicht an das Kind.

Und selbst wenn es sich um die Eltern gehandelt hat.
Es gibt immer wieder Eltern die es nicht schaffen Kontrolle über das Kind zu behalten oder aber eine Gefahr nicht richtig einschätzen können.

(vgl. Hundebesitzer: "Der will ja nur spielen".)

Auch bei der von anderen hier zitierten Radlergruppe (bin ich auch letztens reingefahren, Gott sei Dank haben alle "halbwegs" nach vorne gesehen) oder, bei vor einem fahrenden Personen, Du darfst nie mit einer für Dich normal erscheinenden Handlung rechnen.

Also bremsen, ausweichen, vorsicht walten lassen.

Geb aber zu mir gelingt das auch nicht immer
es grüßt euch
Christian

Party machen kann jeder
Soziale Verantwortung übernehmen nur wenige.
Bergwaldprojekt de
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#257433 - 22.06.06 11:48 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
migge
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 76
In Antwort auf: Joese

Oder allgemein ausgedrückt: Wenn ich mich an die Regeln halte, kann ich mich in diesem von den Regeln gesetzten Rahmen frei bewegen, dann kann mich keine Schuld treffen, denn wenn jemand in diesen Rahmen eindringt, ist es nicht meine Schuld!
(...)
Zum Teufel: Wofür sind denn Regeln da, wenn ich mich nicht darauf verlassen kann?
Bin ich zu naiv? Zu bequem?


Schon in der Fahrschule habe ich gelernt, dass im Straßenverkehr (und sicher nicht nur da) immer mit dem Fehlverhalten anderer gerechnet werden muss. Entsprechend muss man sich verhalten, wenn man an Risikostellen wie z.B. Kreuzungen oder auch Gruppen mit Kindern kommt. Auch das ist eine Regel... zwinker

Im übrigen aber wäre vieles einfacher, wenn nicht so viel auf "ich bin im Recht" bestanden würde. In vielen Situationen ist ein davon unabhängiges und der Situation eher angemessenes Verhalten für alle Beteiligten einfacher...
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#257434 - 22.06.06 11:49 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
JoJo
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 492
erst mal zum Thema,
wenn wir Kinder treffen, fahren wir immer äußerst vorsichtig.
Wir wissen ja durch Johanna selbst am Besten, wie unberechenbar Kinder sein können.
Ich finde das Verhalten der Eltern nicht in Ordnung, selbst halte ich Johanna immer an, sich korrekt im Straßenverkehr zu verhalten. Ich finde auch, sie macht das für ihr Alter schon recht gut.
Dass Du in der Situation Deine Geschwindigkeit nicht von vornherein verringert hast
finde ich nicht in Ordnung, genauso wie Deine Ansicht:
Zitat:
Oder allgemein ausgedrückt: Wenn ich mich an die Regeln halte, kann ich mich in diesem von den Regeln gesetzten Rahmen frei bewegen, dann kann mich keine Schuld treffen, denn wenn jemand in diesen Rahmen eindringt, ist es nicht meine Schuld!
Ich weiß, daß das nicht für Kinder gilt aber hier waren m.A. nach unverantwortliche Eltern dabei.
Es widerstrebt auch meinem Rechtsempfinden wenn ein Vorfahrtsberechtigter an einer Kreuzung bei einem Zusammenstoß eine Mitschuld bekommt, weil er seine Vorfahrt “erzwungen“ hat. Soll es ja auch geben!
Zum Teufel: Wofür sind denn Regeln da, wenn ich mich nicht darauf verlassen kann?
Bin ich zu naiv? Zu bequem?

Das würde demnach auch bedeuten, Du könntest jeden umnieten, der Dir in den Weg kommt, schließlich hattest Du ja Vorfahrt.
Im Übrigen ist das Verhalten eines Vorfahrtserzwingers auch regelwidrig:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) » I. Allgemeine Verkehrsregeln

§ 1.


(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.



LG Katja
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#257439 - 22.06.06 12:00 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
Flo
Gewerblicher Teilnehmer
abwesend abwesend
Beiträge: 4.635
In Antwort auf: Joese

Oder allgemein ausgedrückt: Wenn ich mich an die Regeln halte, kann ich mich in diesem von den Regeln gesetzten Rahmen frei bewegen, dann kann mich keine Schuld treffen, denn wenn jemand in diesen Rahmen eindringt, ist es nicht meine Schuld!


Wie schon gesagt hast Du eklatant gegen den Paragraphen 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung vertoßen. Auch diese beiden Paragraphen sind in Deinem Sinne eine "Regel".
Anders ausgedrückt, nur weil andere einen Fehler machen, hast Du dadurch nicht automatisch das Recht dazu, auch einen Fehler zu machen.
Florian
Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur
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#257443 - 22.06.06 12:16 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: Flo]
mgabri
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 9.334
Zitat:
Wie schon gesagt hast Du eklatant gegen den Paragraphen 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung vertoßen.
Ähem. Er hat seine Fuhre zum stehen gebracht. Leider ist ihm der Stöpsel reingerauscht. Was hätte Joese noch machen sollten? Sich wegbeamen? Die Eltern erschießen?
zensiert happens, manche lernen nur durch Fehler. Mir ist sowas auch schon passiert, man kommt sich extrem dumm vor, wenn ins stehende Rad jemand reinrauscht.
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Off-topic #257446 - 22.06.06 12:24 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO [Re: ]
trubby
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.087
In Antwort auf: Joese

[...] Es widerstrebt auch meinem Rechtsempfinden wenn ein Vorfahrtsberechtigter an einer Kreuzung bei einem Zusammenstoß eine Mitschuld bekommt, weil er seine Vorfahrt “erzwungen“ hat. Soll es ja auch geben!
Zum Teufel: Wofür sind denn Regeln da, wenn ich mich nicht darauf verlassen kann?
Bin ich zu naiv? Zu bequem?


Ja. grins
Die StVO versucht, deine Pflichten als Fahrzeugführer zu beschreiben und ein wenig den Verkehrsablauf zu regeln. Sie gewährt dir keinerlei Rechte. Sieh es einfach so: ein Fahrzeug ist eine Maschine mit einem nicht unerheblichen Gefährdungspotential. Ohne geeignete Schutzmaßnahmen dürftest du so eine Maschine nicht im öffentlichen Raum betreiben, da durch den Betrieb andere gefährdet werden würden. Die StVO duldet sozusagen diese Gefährdung unter der Voraussetzung, daß du dich an die dort genannten Pflichten/Regeln/Gebote in der dort genannten Reihenfolge/Priorität hälst.

Grüße,
André
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#257448 - 22.06.06 12:29 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO [Re: ]
SuseAnne
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 2.792
Das Ganze hat sich ja wohl auf einem touristischen Flussradweg ereignet, keine Strasse und keinem strassenbegleitenden Radweg. Gilt da überhaupt die STVO?

Suse


Edit: Betreff angepasst, "Mal ne Nebenfrage" ist dann doch nicht sooo aussagekräftig und zudem gehört der Beitrag thematisch voll zum Thema. Ich hoffe, das ist in Ordnung soweit ohne deine "Beitragssouveränität" zwinker in Frage zu stellen, Suse? (BastelHolger, 22.06.06)

Geändert von BastelHolger (22.06.06 12:34)
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#257450 - 22.06.06 12:37 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO [Re: SuseAnne]
Flo
Gewerblicher Teilnehmer
abwesend abwesend
Beiträge: 4.635
In Antwort auf: SuseAnne

Das Ganze hat sich ja wohl auf einem touristischen Flussradweg ereignet, keine Strasse und keinem strassenbegleitenden Radweg. Gilt da überhaupt die STVO?


Was denn sonst? Faustrecht?
Florian
Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur
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#257455 - 22.06.06 12:42 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: mgabri]
theodor
Nicht registriert
es ist schon ein Unterschied, ob man gerade noch zum Stehen kommt oder rechtzeitig verlangsamt, um sicheres Vorbeifahren zu ermöglichen.
Im vorliegenden Fall wärs wohl wieder mal eine Einzelfallentscheidung je nach Richterlaune.
Aber es steckt noch was anderes dahinter, nämlich daß Radwege selbstverständlich als Spielflächen verstanden werden. Ich habe da prinzipiell keine Einwände, Kinder gehen vor, aber diesselben Eltern wären vermutlich hell entsetzt, sollte ihr Kind auf einer KfzStraße radeln wollen. Zu Recht im Sinne der Tatsachen, das wär auch lebensgefährlich.
Aber Radwege als Verkehrswege wie eben die KFZStraße zu betrachten, mit gewissen Gefahren, käme ihnen nicht in den Sinn.
In diesem Sinne, wer zügig vorwärtskommen will, meidet Radwege. Es sind ja wie schon erwähnt, beileibe nicht nur Kinder die auf Radwegen kreuz und quer fahren bzw. stehen.

Gruß

Theodor
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#257456 - 22.06.06 12:42 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO [Re: Flo]
SuseAnne
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 2.792
In Antwort auf: Flo

Was denn sonst? Faustrecht?


nein, das wollte ich wirklich nicht unterstellen. Ich wollte es auch nicht als Argument benutzen, um nicht auf Kinder achten zu müssen - meine anderen Äusserungen müssten das klar machen.

Aber ich frage mich dennoch ob die STRASSENverkehrsordnung auf irgendwelchen Wegen gilt, die alles mögliche sind, aber keine Strassen.

Suse
Bitte die bestellten Buffs rasch bezahlen. Treffpunkte für die über mich laufenden Raum Stuttgart-Sammelbesteller werden demnächst bekanntgegeben!
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#257457 - 22.06.06 12:43 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: mgabri]
Flo
Gewerblicher Teilnehmer
abwesend abwesend
Beiträge: 4.635
In Antwort auf: mgabri

Zitat:
Wie schon gesagt hast Du eklatant gegen den Paragraphen 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung vertoßen.
Ähem. Er hat seine Fuhre zum stehen gebracht. Leider ist ihm der Stöpsel reingerauscht. Was hätte Joese noch machen sollten? Sich wegbeamen? Die Eltern erschießen?


Es ist völlig irrelevant - zumindest in meinen Augen - ob er schon stand.
Er stand offensichtlich nicht rechtzeitig, daß das Kind in der Lage gewesen wäre zu reagieren.
Was hat der Drängler auf der Autobahn Schuld, wenn der, den er bedrängt seine Kiste an einen Baum fährt? Er ist doch gar nicht mit dem Verunfallten zusammengestoßen. Paragraf 1 und 2 geben ihm die Schuld. Durch sein Fahrverhalten ist der Unfall passiert - genauso wie hier.
Florian
Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur
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#257459 - 22.06.06 12:48 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO [Re: SuseAnne]
Flo
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In Antwort auf: SuseAnne

Aber ich frage mich dennoch ob die STRASSENverkehrsordnung auf irgendwelchen Wegen gilt, die alles mögliche sind, aber keine Strassen.


Hauptaussage von mir bleibt nach wie vor: Was denn sonst?
Auf Parkplätzen - definitiv keine Straße - gilt die StVO sinngemäß.
Ein Radweg - ob straßenbegleitend oder nicht, unterliegt meines Erachtens selbstverständlich auch der StVO.
Florian
Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur
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#257470 - 22.06.06 13:16 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO [Re: SuseAnne]
JB_Linnich
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Wenn man es genau nimmt, gilt sie sogar da, wo weder Kraftfahrzeuge noch Fahrräder zugelassen sind...

StVO §§ 44-53

man beachte hier besonders den § 50 wirr
Das sie auch hier gilt, wird aus dem direkt darüber stehenden Satz (§ 49 Ordnungswidrigkeiten (1) - 7. ) klar peinlich
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#257472 - 22.06.06 13:24 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO [Re: JB_Linnich]
SuseAnne
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In Antwort auf: JB_Linnich

Wenn man es genau nimmt, gilt sie sogar da, wo weder Kraftfahrzeuge noch Fahrräder zugelassen sind...

StVO §§ 44-53

man beachte hier besonders den § 50 wirr
Das sie auch hier gilt, wird aus dem direkt darüber stehenden Satz (§ 49 Ordnungswidrigkeiten (1) - 7. ) klar peinlich


Jürgen, für mich wird das aus den zitierten Paragraphen nicht so ganz klar. Wieso schliesst Du daraus, dass die STVO auch da gilt, wo weder KFZ noch Fahrräder zugelassen sind und folglich wohl auch da, wo keine KFZ, wohl aber Fahrräder fahren dürfen?

Suse
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#257477 - 22.06.06 13:37 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO [Re: SuseAnne]
JB_Linnich
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Hallo Suse,

ich schließe es nicht pauschal für jegliche Wege oder Flächen,
sondern speziell für die Insel Helgoland, wo weder der Verkehr mit Kraftfahrzeugen noch das Radfahren zugelassen sind,
der § 49 (STVO) Helgoland aber dennoch eindeutig dem Geltungsbereich zuordnet.
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Off-topic #257490 - 22.06.06 14:14 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO [Re: trubby]
Flachfahrer
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In Antwort auf: trubby

In Antwort auf: Joese

[...] Es widerstrebt auch meinem Rechtsempfinden wenn ein Vorfahrtsberechtigter an einer Kreuzung bei einem Zusammenstoß eine Mitschuld bekommt, weil er seine Vorfahrt “erzwungen“ hat. Soll es ja auch geben!
Zum Teufel: Wofür sind denn Regeln da, wenn ich mich nicht darauf verlassen kann?
Bin ich zu naiv? Zu bequem?


Ja. grins
Die StVO versucht, deine Pflichten als Fahrzeugführer zu beschreiben und ein wenig den Verkehrsablauf zu regeln. Sie gewährt dir keinerlei Rechte.


eine mitschuld bei "erzwingen" der vorfahrt verstößt allerdings auch gegen mein durchschnittsbürger-rechtsverständnis.

wie soll dieses "erzwingen" denn aussehen oder besser gesagt, wann kann es wegen vorfahrtproblemen krachen?

entweder die geschwindigkeit desjenigen mit vorfahrt ist zu hoch.
oder die sicht ist behindert oder ... oder ... - alles sachen, die schon geregelt sind (den bedingungen angepasste fahrweise).

in allen anderen fällen gefährdet derjenige, der die vorfahrt mißachtet, bewußt sich selber und den anderen. wenn der dadurch geschädigte dann auch noch mitschuld bekommen soll ... na schönen dank.

das würde im umkehrschluß nämlich bedeuten, daß ich in jeder situation, die so ausssieht als könnte möglicherweise eventuell vielleicht unter umständen jemand mir die vorfahrt nehmen wollen, schon anfangen müßte zu bremsen, weil ich ansonsten an einem crash mitschuld wäre.
das allerdings würde nur zu oft als ermunterung zur mißachtung der vorfahrt angesehen werden und damit dem rowdytum vorschub leisten.

MfG
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#257495 - 22.06.06 14:24 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
HIlsi
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Moin,
Ich denke, daß war alles OK so.

Du hast zwar spät aber noch so rechtzeitig gebremst, daß von deinem schwererem Rad und durch Deine höhere Geschwindigkeit keine Gefahr mehr für's Gör' ausging.

Gör war halt zu dusselig um zu gucken wo's langfährt, ja das kann beim Radfahren dann halt mal mehr oder weniger böse weh tun!

Das is' ne überblickbare Gefahr, die Gören zum lernen unbedingt brauchen. (ohne Zutun von Outos sind schwere Verletzungen beim Kinderradeln ja kaum zu befürchten)
Gör wird aus dem Aua gelernt haben.
Besser so als wenn auf auf 'ner Fahrbahn mit öffentlichem Verkehr ein LKW...

Eltern haben sich ohne wenn und aber hinter ihr Gör gestellt, das find' ich durchaus auch verständlich.

Es ehrt Dich, dass Du dir noch Gedanken um die Stiuation machst, was darauf schließenläßt, daß Du für (dusseliges) Gör näxtes mal noch eher bremst, und ggfls weiträumig ausweichst. (und Gör dann nix lernt und der LKW...)

Gruß Hilsi (der brutalsten Folterväter einer grins )
Was die sogenannten Wahrheiten angeht, so habe ich sie doch ein wenig im Verdacht der Unbeständigkeit. (Wilhelm Busch)

Geändert von HIlsi (22.06.06 14:27)
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#257500 - 22.06.06 14:44 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: HIlsi]
rad-au
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Hallo Fories
... ein Hoch auf alle, die an ihrem Rad ne Klingel haben - und die auch benutzen.
Zum vermeiden solch einer Situation kann man auch als entgegen kommender rechtzeitig bimmeln und damit Eltern und Kind auf sich aufmerksam machen.
Ich bin mir sicher, daß zu 90% die Eltern reagieren und das Kind auf die rechte Seite nehmen.
Dann hat man vorausschauend gehandelt, den Crash vermieden und braucht danach auch nicht über Schuld, Unschuld, Recht und Gesetz nachdenken - und keinem ist was passiert.

So sind meine Gedanken zu diesem Thema - - -

MfG Ronny ...der oft Klingelt ! zwinker
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Off-topic #257501 - 22.06.06 14:47 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO [Re: Flachfahrer]
trubby
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Wenn du als Vorfahrtsberechtigter durch eine (normale) Bremsung den Unfall hättest klar vermeiden können und es nur zum Unfall kam, weil du *nicht* (oder bewußt zu spät) gebremst hast, so hast du deine Vorfahrt erzwungen. Mag juristisch jetzt nicht völlig perfekt ausformuliert sein, dürfte aber des Pudels Kern treffen.

Soll heißen: Du siehst, daß dir jemand die Vorfahrt nimmt und hältst trotzdem drauf, weil du ja Vorfahrt hast. zwinker Sozusagen eine leicht abgewandelte Form des alten "Schißhasenspiels".

Grüße,
André
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#257502 - 22.06.06 14:48 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: rad-au]
rado
Nicht registriert
In Antwort auf: rad-au

Ich bin mir sicher, daß zu 90% die Eltern reagieren und das Kind auf die rechte Seite nehmen.
MfG Ronny ...der oft Klingelt ! zwinker

Was ist mit den 10%?
In Antwort auf: rad-au

So sind meine Gedanken zu diesem Thema - - -
MfG Ronny ...der oft Klingelt ! zwinker

...die 10% überfährst du dann? traurig , natürlich nicht du persönlich, aber andere halt.

Gruß,
Bernd
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#257506 - 22.06.06 14:54 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO [Re: Flachfahrer]
Khani
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Hallo,

aus eigener Erfahrung (diesmal als Autofahrer) kann ich zu der Mitschuld folgendes sagen:

Bei einem Unfall im Verkehr (egal wo) sind ja immer mindestens zwei beteiligt (es sei denn man versucht einen Baum platt zu machen, o. Ä.). Für die Aufteilung der Schuld auf die beiden Unfallbeteiligten (wir gehen hier mal von 2 aus) wird nicht nur untersucht, wer definitiv die Regeln missachtet hat.
Derjenige, der sie missachtet bekommt erst mal eine Strafe für die Missachtung und trägt auf jeden Fall den größeren Anteil der Schuld und am enstehenden Schaden samt Schmerzensgeld und allem drum und dran.
Die genaue Aufteilung hängt aber jetzt noch vom Faktor der Unvermeidbarkeit ab ! Unvermeidbar ist der Unfall, wenn selbst der perfekte Fahrer mit optimaler Reaktion den Unfall (auch bei Fehlverhalten des anderen) nicht abwenden kann. Ist der Unfall unvermeidlich, dann ist der Regelübertreter allein schuld. Anderenfalls bekommt man eine Mitschuld.

Konkret hieß das bei mir : Mit kam ein Fahrzeug in einer Kurve auf meiner Fahrbahnseite entgegen. Ein leichtes Touchieren der Fahrzeuge war das Ergebnis mit dem Wert von insgesamt 5000€. Von der Regelverletzung wurde ich von der Staatsanwaltschaft (Polizei und Anzeige beider Parteien wegen Uneinigkeit) ohne Verhandlung entlastet. In der Schadensersatzfrage allerdings wurde vor Gericht verhandelt, ob ich optimal reagiert habe, oder etwas hätte besser machen können. Das Gericht war am Ende der Meinung, dass meine Reaktion OK war, daher muss ich nichts zahlen.
Im Fall hier würde ich sagen (ich bin kein Jurist ! ), obwohl das Kindle die Regeln nicht eingehalten hat, ist der originale Poster mit Schuld, da er seinen eigenen Angaben nach nicht optimal gehandelt hat (frühzeitiges Bremsen und Warnen).

Da ja aber nicht viel passiert ist, werden wahrscheinlich alle Beteiligten etwas gelernt haben : Der OP bremst früher, das Kindle fährt öfters mal rechts und die Eltern achten mehr auf ihr Kind. Es muss ja nicht so kommen wie für den Vater von Bekannten, der nach einer Kollision mit einem falschfahrenden Radler (erwachsen !) gestorben ist.

MfG, Daniel.

P.S.: Entschuldigung - der Terminus technicus lautet nicht "Unvermeidbarkeit" sondern Unabwendbarkeit

Geändert von Khani (22.06.06 14:58)
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#257507 - 22.06.06 14:57 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
rad-au
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Hallo Rado

Nö - da reagiere ich genau so wie du bestimmt auch - bremsen!!!
Gruß Ronny
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#257508 - 22.06.06 14:57 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO [Re: SuseAnne]
Falk
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Zitat:
Aber ich frage mich dennoch ob die STRASSENverkehrsordnung auf irgendwelchen Wegen gilt, die alles mögliche sind, aber keine Strassen.

Falscher Ansatz! Der Weg ist eine für den Betrieb mit Straßenfahrzeugen bestimmte Fläche, also eine Straße im öffentlichen Raum. Wo, wenn nicht dort, gilt die StVO? Auf Knattern und Qualmen kommt es dabei nicht an, sonst hieße es Kraftfahrstraßenverkehrsordnung. Die StVO regelt doch auch das Verhalten in Fußgängerzonen, zumindest mit Fahrzeugen.

Falk, SchwLAbt
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#257511 - 22.06.06 15:04 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: rad-au]
HIlsi
Mitglied
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Beiträge: 131
Zitat:
ein Hoch auf alle, die an ihrem Rad ne Klingel haben - und die auch benutzen.


Moin,
Ich find' wildes Klingeln doof.
ich bin selber sehr lärmempfindlich und finde das einfach aufdringlich.

Benutze meine Rad-Klingel vor allem auf Sternfahrten (wie W. E in Hamburg) und so. Sonst pflege ich ggfls zu rufen (*nicht jugendfrei * für Outler, "klingeling!" gegenüber Radlern und Leuten zu fuß, )
Joese hatte ja vor allem deshalb nicht geklingelt, weil er sicher davon ausging, daß Gör (ggfls von Eltern motiviert) rechtzeitig ausweichen würde.

Ich denke, daß ich in der Situation auch nicht gekligelt hätte, warscheinlich?? (wer weiß) früher abgebremst und wenn Gör dann mein stehendes Rad gerammt hätte, milde gelächelt und Eltern das trösten überlassen...

Gruß
Hilsi
Was die sogenannten Wahrheiten angeht, so habe ich sie doch ein wenig im Verdacht der Unbeständigkeit. (Wilhelm Busch)
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#257514 - 22.06.06 15:11 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
AYR
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Hallo Jörg,

Schuldfrage hin oder her, ich hätte neben dem Gezeter der Eltern zumindest auch die Frage erwartet ob Dir nichts passiert ist. Und sei es nur der Höflichkeit wegen.

Kam da etwas?

Schönen Gruß
Oliver
Im Sturm tut's jeder Hafen (Aus Good Will Hunting)
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#257515 - 22.06.06 15:11 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: HIlsi]
rad-au
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Beiträge: 148
Na gut - rufen ist ne Alternative zum klingeln.
Aber das rechzeitige Abgeben von Lärm hätte den Ärger vermeiden lassen...
Gruß Ronny
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#257516 - 22.06.06 15:15 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: rad-au]
HIlsi
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Beiträge: 131
Zitat:
Aber das rechzeitige Abgeben von Lärm hätte den Ärger vermeiden lassen...


Höchstwahrscheinlich Ja!

Gruß
Hilsi
Mein hochgebildeter russischer Kollege Leo pflegt zu sagen:
"Die Vergangenheit kennt keinen Konjunktiv"
Was die sogenannten Wahrheiten angeht, so habe ich sie doch ein wenig im Verdacht der Unbeständigkeit. (Wilhelm Busch)

Geändert von HIlsi (22.06.06 15:19)
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#257517 - 22.06.06 15:19 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO [Re: Falk]
SuseAnne
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Beiträge: 2.792
In Antwort auf: falk

Falscher Ansatz! Der Weg ist eine für den Betrieb mit Straßenfahrzeugen bestimmte Fläche, also eine Straße im öffentlichen Raum. Wo, wenn nicht dort, gilt die StVO? Auf Knattern und Qualmen kommt es dabei nicht an, sonst hieße es Kraftfahrstraßenverkehrsordnung. Die StVO regelt doch auch das Verhalten in Fußgängerzonen, zumindest mit Fahrzeugen.

Falk, SchwLAbt


Ok, merci. Das leuchtet mir schon eher ein.

Suse
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#257518 - 22.06.06 15:20 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: HIlsi]
rado
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In Antwort auf: HIlsi

Zitat:
Aber das rechzeitige Abgeben von Lärm hätte den Ärger vermeiden lassen...

Höchstwahrscheinlich Ja!
Gruß
Hilsi

Ja, wirklich? Warum erschrecken Sie das Kind mit Ihrem Lärm? Gehen Sie doch zur Seite .... Sie Radlümmel !#1?#! grins

Oder mal den Eltern richtig die Meinung sagen. <auch falsch>. Mischen Sie sich nicht ein, dass ist nicht ihr Kind. grins Wie man es macht, macht man es nicht richtig! Froh sein dass nix passiert ist.

Gruß,
Bernd
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#257519 - 22.06.06 15:20 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: Flo]
mgabri
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Zitat:
Es ist völlig irrelevant - zumindest in meinen Augen - ob er schon stand.
Und so prallen die Meinungen aufeinander.
Zitat:
Er stand offensichtlich nicht rechtzeitig, daß das Kind in der Lage gewesen wäre zu reagieren.
Es gibt Kinder die *nie* reagieren. Hast du noch nie gesehen, wie so ein Stöpsel in einen Poller reinfährt? Ich sehe hier die Pflicht bei den erwachsenen Begleitern. Ist das Kind nicht in der Lage, ein Fahrzeug zu führen dann hat es auf einer öffentlichen Straße/ Weg noch nichts verloren.
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#257523 - 22.06.06 15:28 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: mgabri]
Flo
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In Antwort auf: mgabri

Zitat:
Es ist völlig irrelevant - zumindest in meinen Augen - ob er schon stand.
Und so prallen die Meinungen aufeinander.
Zitat:
Er stand offensichtlich nicht rechtzeitig, daß das Kind in der Lage gewesen wäre zu reagieren.
Es gibt Kinder die *nie* reagieren.


Wenn ich mir die Beschreibung vom Threadersteller anschaue, dann ist er offensichtlich recht knapp vor dem Kind zu stehen gekommen. Wäre er in 1-2 m Entfernung gestanden und das Kind wäre trotzdem in ihn reingefahren, dann würde ich die Schuldfrage umdrehen. 0%er 100% Eltern.

Übrigens gibt es auch blinde Erwachsene. Wir standen mal mit dem Tandem längere Zeit und ein anderer Radler ist uns von hinten beim Anfahren reingefahren verwirrt
Florian
Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur
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#257524 - 22.06.06 15:34 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: Flo]
mgabri
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Beiträge: 9.334
Zitat:
Wenn ich mir die Beschreibung vom Threadersteller anschaue, dann ist er offensichtlich recht knapp vor dem Kind zu stehen gekommen. Wäre er in 1-2 m Entfernung gestanden und das Kind wäre trotzdem in ihn reingefahren, dann würde ich die Schuldfrage umdrehen. 0%er 100% Eltern.
Sowas ist mir passiert. Was willst du *da* noch machen? Ich bin noch zu Seite ran, hat nichts geholfen.
Zitat:
Übrigens gibt es auch blinde Erwachsene.
Allerdings. Die hab ich jeden Tag.
Prinzipiell bleibt einem nix anderes übrig, als auch für den anderen mitzudenken und seine Reaktion vorauszuerahnen. Oder erst dann wieder aufs Rad, wenn die Massen ihre Gurken wieder in de Garage eingemottet haben. listig
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#257544 - 22.06.06 17:12 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: Flo]
HeinzH.
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Zitat:
Wenn ich mir die Beschreibung vom Threadersteller anschaue, dann ist er offensichtlich recht knapp vor dem Kind zu stehen gekommen. Wäre er in 1-2 m Entfernung gestanden und das Kind wäre trotzdem in ihn reingefahren, dann würde ich die Schuldfrage umdrehen. 0%er 100% Eltern.


Moin Florian,
so ähnlich sehe ich das auch. Wenn das Kind noch 1-2 Meter gefahren wäre bis zur Kollision mit dem bereits stehenden, ehemals entgegenkommenden Rad ist es so.
Es wäre seiner vertrottelten Eltern wegen genauso auf abgestelltes Rad aufgefahren, dessen Fahrer gerade in den Büschen pi...ln ist.

Dennoch würde ich es nicht darauf ankommen lassen. Schließlich können Kinder nichts dafür, wenn ihre Eltern Preisträger* sind.
Gruß aus HH,
HeinzH.

*Des Dämlichkeitswanderpokals natürlichgrins
Demokratie lebt davon, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen...
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Off-topic #257564 - 22.06.06 18:51 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO [Re: trubby]
Flachfahrer
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In Antwort auf: trubby

Wenn du als Vorfahrtsberechtigter durch eine (normale) Bremsung den Unfall hättest klar vermeiden können und es nur zum Unfall kam, weil du *nicht* (oder bewußt zu spät) gebremst hast, so hast du deine Vorfahrt erzwungen. Mag juristisch jetzt nicht völlig perfekt ausformuliert sein, dürfte aber des Pudels Kern treffen.


ja und?
wer nicht bremsen will, wenn es unvermeidlich ist ... naja, da liegt wohl eher ein problem mit der notwendigen mentalen reife vor.

wenn das also passiert, war entweder der vorfahtberechtigte wesentlich schneller, als der vorfahrt mißachtende in der situation annehmen kann - und kann deshalb nicht mehr bremsen (schuld oder mitschuld des vorfahrtberechtigten, klarer fall von überhöhter geschwindigkeit, nicht von "vorfahrt erzwingen").
oder der vorfahrt mißachtende ist so verpeilt - warum auch immer - daß er dem vorfahrtberechtigten so kurz vor die vorderräder schnipst, daß dieser nicht mehr bremsen kann (schuld beim vorfahrt mißachtenden).
wenn der vorfahrtberechtigte reinkachelt, weil er nicht bremsen will, siehe oben (idiotentest).

aaaber: wenn es so kracht, kann das rein logisch deshalb keine erzwungene vorfahrt sein, weil die vorfahrt schon längst genommen wurde. also da ist nicht mehr die frage vorfahrt oder nicht. das fahrzeug, dessen fahrer die vorfahrt mißachtet hat, befindet sich schon auf der fahrbahn des fahrzeuges, welches vorfahrt gehabt hätte.
der vorgang des mißachtens der vorfahrt ist dann quasi schon abgeschlossen.

sollte es unter juristen wirklich den begriff der "erzwungenen" vorfahrt geben, o.k., das wäre deren problem und nicht der einzige begriff im juristendeutsch, der mit der eigentlichen bedeutung der wörter nicht mehr so viel zu tun hat. juristen müssen sich im studium leider nicht mit logik herumschlagen, sondern mit solchen - für juristen äußerst wichtigen - sachen wie etwa volkswirtschaftslehre. zwinker

MfG
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#257575 - 22.06.06 19:18 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
Jan
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Hallo Jörg,
m.E: stellt sich die "Schuldfrage" gar nicht in dieser Situation, da die Situation vorhersehbar war.
Du hättest von jedem Richter 100 % Schuld bekommen.
Ich habe einmal einen 10 jährigen umgenagelt, der auf der falschen Seite hinter einer Hecke von rechts in die Fahrbahn hineinfuhr. Hier hat man keine Chance, die Situation zu erkennen, entsprechend wurde der Schadensersatz mir zu gesprochen, Gott sei Dank ist keinem ernsthaft was passiert.

Aber zum Schluß noch dieses:
seit ich selbst Kinder habe, die Radfahren, weiss ich, dass Su als Elter(n) machen kannst, was Du willst, es wird immer unsteuerbar bleiben, wie die Zwerge sich verhalten.
Daher gibt es nur eines: wenn Kinder ins Spiel kommen, sofort abbremsen, auf alles gefasst sein.
Lieber einmal zuviel anhalten - was gibt es Wichtigeres als ein Kinderleben?

Viele Grüße,
Jan
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Off-topic #257584 - 22.06.06 19:39 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO [Re: Flachfahrer]
trubby
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Beiträge: 1.087
In Antwort auf: Flachfahrer

aaaber: wenn es so kracht, kann das rein logisch deshalb keine erzwungene vorfahrt sein, weil die vorfahrt schon längst genommen wurde.

oder gerade genommen wird. So ein Fahrzeug ist kein Punkt.

In Antwort auf: Flachfahrer

also da ist nicht mehr die frage vorfahrt oder nicht.

Doch. Bei Unfällen ist immer die Unfallursache von Interesse.

In Antwort auf: Flachfahrer

das fahrzeug, dessen fahrer die vorfahrt mißachtet hat, befindet sich schon auf der fahrbahn des fahrzeuges, welches vorfahrt gehabt hätte.

Naja, zumindest zum Teil. Sonst hätte es ja nicht krachen können und die Frage nach der erzwungenen Vorfahrt wäre nur rein hypothetisch. Deshalb ist für die Klärung der Mitschuldfrage ja auch die Einschlagposition so sehr von Bedeutung (neben der Ermittlung der Fahrzeuggeschwindigkeiten).

In Antwort auf: Flachfahrer

wenn der vorfahrtberechtigte reinkachelt, weil er nicht bremsen will, siehe oben (idiotentest).

Gehört halt auch mit in die Kategorie "Hupen statt bremsen". Wer "der wird doch wohl noch bremsen" denkt, ohne selbst zu bremsen, ist hierfür ein klassischer Kandidat.

Es gibt übrigens IMHO noch andere Varianten, sich die Vorfahrt zu erzwingen. Ich fand diese aber am anschaulichsten. Ob's die treffenste war, ... :zweifel: ... bin ja auch kein Jurist.

Grüße,
André
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#257594 - 22.06.06 19:58 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
webmantz
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Beiträge: 1.155
Moin zusammen,

zugegeben, ich habe nicht alle Beiträge in diesem Thread durchgelesen, mehr überflogen. Dabei schien mir der allgemeine Tenor zu sein, daß Jörg im geschilderten Fall eine Teilschuld, wenn nicht sogar die Hauptschuld an dem Unfall trägt.

Ich bin selbst oft mit meiner Tochter radelnd unterwegs - auch schon mal auf längeren Touren (wie einige von euch ja auf meiner Homepage sicher schon gelesen haben).
So wie Jörg den Fall schildert würde ich ganz eindeutig den Eltern des Kindes hier einen Rüffel erteilen! Wieso lassen die überhaupt ihr Kind auf der linken Seite des Radweges fahren, wobei sie selbst auf der rechten fahren? Meine Tochter lasse ich grundsätzlich nur rechts neben mir fahren, wobei ich auch meistens etwas versetzt hinter ihr bleibe. So habe ich sie ständig in Sicht und sie wird durch mich daran gehindert in den Gegenverkehr zu geraten.
Zudem mache ich sie immer wieder auf Gefahrenstellen aufmerksam. Sprich, kommt uns auf einem Radweg jemand entgegen, dann sage ich ihr das und bekomme von ihr dann auch entsprechend eine Rückmeldung, ob sie es gesehen hat.

Alleine die Tatsache, daß Jörg sogar noch angehalten hat und das entgegenkommende Kind erst dann in ihn reingefahren ist spricht doch schon für sich.

Ich bin zwar kein Jurist und mir ist auch klar, daß Kinder auch aus juristischer Sicht im Straßenverkehr einen besonderen Schutz geniessen (zu Recht!). Mein Gefühl sagt mir allerdings, daß in diesem Fall (ich gehe davon aus, daß die Schilderung stimmt und nicht "geschönt" ist) sich die Eltern auch vor Gericht eine ordentliche Ohrfeige abgeholt hätten.

Gruß, André
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#257635 - 23.06.06 00:24 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
eCommerceler
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Beiträge: 261
Hallo Jörg,

Deine Sorge ist vollkommen berechtigt, sowohl moralisch als auch juristisch.

Kinder sind für Fremde grundsätzlich immer unberechenbar, also muss man vorsichtiger sein, als man es unter normalen Umständen wäre.

Juristisch können wir uns alle Spekulationen sparen, Gerichten entscheiden situationsspezifisch. Habe vor kurzem einen Fall gelesen, da gab es einen Zusammenstoß zwischen einem Radfahrer und Fußgänger auf einem kombinierten Fuß-Rad-Weg. Es haben beide eine Teilschuld zugesprochen bekommen (jeder hätte aufpassen müssen).

In Deinem Fall wäre es vielleicht ähnlich gekommen. Denn man kann wohl kaum von den Eltern verlangen, dass sie ihr Kind bei jedem herannahenden Fahrad oder Auto am Kragen packen und festhalten. Auch wenn's manchmal nervt, ich fahr dann deutlich vorsichtiger (mit Fahrrad und Auto).
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#257653 - 23.06.06 06:20 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: AYR]
Joese
Nicht registriert
In Antwort auf: AYR

Hallo Jörg,

Schuldfrage hin oder her, ich hätte neben dem Gezeter der Eltern zumindest auch die Frage erwartet ob Dir nichts passiert ist. Und sei es nur der Höflichkeit wegen.

Kam da etwas?

Schönen Gruß
Oliver


Nö, Oliver, da kam nichts.
Ich hatte mir bei EBAY Korklenkergriffe gekauft (die sind zwar sehr empfindlich, dafür aber designmäßig sehr interessant) und der linke ist beim Zusammenstoß zerbröselt. Jetzt kann ich mir `nen Neuen kaufen.
Lehrgeld nennt man das...;-)
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#257664 - 23.06.06 06:43 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: Flo]
Joese
Nicht registriert
In Antwort auf: Flo

Wenn ich mir die Beschreibung vom Threadersteller anschaue, dann ist er offensichtlich recht knapp vor dem Kind zu stehen gekommen.

:


Ja, Florian, das ist so. Ich würde sagen, ich stand zeitgleich mit der Berührung der beiden Räder...
Das war optimal getimt...

Alles was ich will ist : Sicherheit. Ich will das Gefühl, auf der sicheren Seite zu sein, weil ich die Regeln eingehalten habe. Ich will sicher sein, an der nächsten Kreuzung durchfahren zu können, weil ich weiß, daß ich Vorfahrt habe.
Ich will, daß das Gesetz für ALLE GLEICH gilt und das derjenige, der sich daran gehalten hat nicht bestraft wird, bloß weil er sich DARAUF VERLASSEN hat. Wenn Gesetze und Regeln keine Sicherheit geben, dann brauche ich sie auch nicht!!!
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#257670 - 23.06.06 07:05 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
Flo
Gewerblicher Teilnehmer
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Beiträge: 4.635
In Antwort auf: Joese

In Antwort auf: Flo

Wenn ich mir die Beschreibung vom Threadersteller anschaue, dann ist er offensichtlich recht knapp vor dem Kind zu stehen gekommen.

:


Ja, Florian, das ist so. Ich würde sagen, ich stand zeitgleich mit der Berührung der beiden Räder...
Das war optimal getimt...


Nein das war besch... getimed, das war eindeutig zu spät für das Kind.

In Antwort auf: Joese

Ich will, daß das Gesetz für ALLE GLEICH gilt und das derjenige, der sich daran gehalten hat nicht bestraft wird,


Auch wenn Du es offenbar nicht kapieren willst. Die Gesetze sind für alle gleich und Du hast gegen §1 und 2 verstoßen. Natürlich haben die Eltern auch was falsch gemacht, dennoch hast Du das Kind gesehen und hast schlicht zu spät drauf reagiert.
Florian
Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur
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#257678 - 23.06.06 07:32 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
trubby
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Hallo Joese,

Gesetze und Regeln sind dafür da, um eine möglichst einheitliche Grundlage für die Rechtssprechung zu geben. Von ihnen zu erwarten, das sie dir schon im vorherein die Gewissheit geben, für ein bestimmtes Handeln Recht zu bekommen, ist verfehlt. Gesetze sind weder in der Lage, exakt zu beschreiben, wann du schuldig bist, noch wann du unschuldig bist, denn die Sachlage ist immer eine andere. Ein "Ermessensspielraum" ist bei Gesetzen also zwingend erforderlich.

Und nochmal zur Verdeutlichung:
Die StVO gibt dir an keiner Stelle das absolute Recht, in einer bestimmten Weise zu fahren. Sie ermahnt dich vom 1. Paragraphen an, mit Umsicht und Verstand am Verkehr teilzunehmen.

Grüße,
André

Geändert von trubby (23.06.06 07:33)
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#257710 - 23.06.06 09:07 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
12erf
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Hallo Joese,

Zitat:
Ich will das Gefühl, auf der sicheren Seite zu sein, weil ich die Regeln eingehalten habe.


Du hattest auf jeden Fall Recht.
Und zwar das Recht des Stärkeren.

Käme Dir -sagenwirmal- ein Panzer auf Deiner Seite entgegen, würdest Du da auch herbrennen und ein Punktbremsung vor der Kette hinlegen?

Zitat:
ich stand zeitgleich mit der Berührung der beiden Räder...
Das war optimal getimt...



Genau, soll das Gör mal merken, wo es hinfährt.

Ich wünsche weiterhin viel Erfolg bei Deinen erzieherischen Maßnahmen.

Gehen sie mal nicht so glimpflich ab, wunderst Du Dich aber nicht, wenn Dir nächstens ein begeisterter Vater mit dem Bügelschloß die Omme breitklatscht, oder?

Sind ja nicht alles diskussionfreudige Akademiker.

Viele Grüße
Manfred
Vater einer 5 jährigen Tochter und staunender Bewunderer eines Radfahrers, der im überfüllten, sonnigen Wohlers Park in Hamburg einen neuen persönlichen Geschwindigkeitsrekord aufgestellt hat.

Außer ein paar Tränen war bei meiner Tochter zum Glück nichts.
Touristen sind immer die andern
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#257713 - 23.06.06 09:11 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
HIlsi
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Zitat:
Ja, Florian, das ist so. Ich würde sagen, ich stand zeitgleich mit der Berührung der beiden Räder...
Das war optimal getimt...


Moin Joese
Das hatte ich vor meinem 1. Statement anders aufgefasst.
In dem Falle hast Du eindeutig schuldhaft zu spät reagiert.

Wie schon von anderen erwähnt gelten in allen Bereichen §§ 1 und 2 Straßenverkehrsgesetz.
Diese fordern zwingend im Sinne einer Gefährdungsvermeidung im Zweifel auf tatsächliche oder vermeintliche Rechte zu verzichten.

In dem Zusammenhang gefallen mit die entsprechenden Internationnalen Regeln für Wasserfahrzeuge (Schiffe) schon vom Namen her sehr gut:
Die heißen nicht Vorfahrfahrstregeln, oder internationale Schiffahrtsgeetz, sondern

Internationale Regeln zu Verhütung von Kollisionen

Damit geht schon aus dem namen hervor daß es nicht darum geht auf irgendwelchen Vorfahrtsregeln oder Wegerechten zu bestehen, sondern daß im Vordergurnd aller bemühungen die Verhütung von kollisonen stehen muß.

Gruß
Was die sogenannten Wahrheiten angeht, so habe ich sie doch ein wenig im Verdacht der Unbeständigkeit. (Wilhelm Busch)
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#257720 - 23.06.06 09:30 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: HIlsi]
Joese
Nicht registriert
Jaja, ihr habt ja Recht und ich sehe das auch ein. Ich hätte nicht darauf bauen dürfen, daß mich “die Anderen“ schon sehen und bremsen werden. Ich habe daraus gelernt.
Meine Aussage zu Regeln war mehr allgemeiner Natur, sozusagen ein idealisierter Traum...
Schliesst daraus nicht, dass ich nicht lernfähig bin.
Jedenfalls vielen Dank für Eure rege Teilnahme.

Gruß Jörg
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#257725 - 23.06.06 09:34 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: 12erf]
Joese
Nicht registriert
In Antwort auf: 12erf


Vater einer 5 jährigen Tochter und staunender Bewunderer eines Radfahrers, der im überfüllten, sonnigen Wohlers Park in Hamburg einen neuen persönlichen Geschwindigkeitsrekord aufgestellt hat.

Außer ein paar Tränen war bei meiner Tochter zum Glück nichts.


Was ist denn da genau passiert? Du gehörst nicht zufällig zu den von RADO beschriebenen Eltern, die ihr Kind prinzipiell für unschuldig halten?
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Off-topic #257727 - 23.06.06 09:45 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO [Re: trubby]
Flachfahrer
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In Antwort auf: trubby

In Antwort auf: Flachfahrer

aaaber: wenn es so kracht, kann das rein logisch deshalb keine erzwungene vorfahrt sein, weil die vorfahrt schon längst genommen wurde.

oder gerade genommen wird. So ein Fahrzeug ist kein Punkt.

In Antwort auf: Flachfahrer

also da ist nicht mehr die frage vorfahrt oder nicht.

Doch. Bei Unfällen ist immer die Unfallursache von Interesse.


eben nicht "gerade genommen wird" sondern genommen wurde.

welche stelle des fahrzeuges auch immer dann "getroffen" wird, diese stelle befindet sich in dem moment auf der fahrspur, auf welche sie der fahrzeugführer in dem moment nicht hätte bringen dürfen und wo sie den vorfahrtberechtigten behindert.

die vorfahrt ist schon genommen.
wie danach noch ein "erzwingen" selbiger daraus werden soll, ist - zumindest rein logisch - nicht nachzuvollziehen.

unfallursachen können dann sein überhöhte geschwindigkeit, eingeschränkte sicht, untauglichkeit des vorfahrtnehmenden oder auch bremsunwilligkeit des vorfahrtberechtigten wenn er bei mißachteter bzw. genommener vorfahrt noch bremsen könnte (also mißachtung von §1 & 2) ... wie ich schon im letzten post schrieb.

also das hat immer eine ursache und je nach fall auch eine schuldverteilung auf beide beteiligten, nur kann die ursache nicht "vorfahrt erzwingen" heißen, weil das praktisch gar nicht geht.

allerhöchtens kann ein vorfahrtberechtigter verkehrsteilnehmer so unmißverständlich fahren, daß andere ihm die vorfahrt doch lieber gewähren anstatt noch zu versuchen, kurz vor ihm "reinzuschnipsen". aber dann kracht es ja auch nicht. cool

MfG
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#257730 - 23.06.06 10:03 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
Flachfahrer
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In Antwort auf: Joese

Schliesst daraus nicht, dass ich nicht lernfähig bin.


das ist ganz einfach und gehört eher in die rubrik "umgang mit drogen". grins

wie du schon geschrieben hast, warst du berauscht, was an sich erstmal was schönes ist.

In Antwort auf: Joese

Ich war schön am dahinrauschen ( kommt von “Rausch“), habe aber registriert, ...


den unbedingten bremsreflex trotz endorphinen und/oder adrenalin sollten auslösen: kinder, inline-skater, gruppen von radfahrern, nordisch am stock gehende, hunde, pferde, ...

und nach dieser erfahrung dürfte dein gehirn trotz rausch beim nächsten mal die verknüpfung kind -> bremsen einwandfrei ausführen. zwinker

MfG

p.s.: wahrscheinlich ist man als überzeugter radler auch automatisch und unbewußt der meinung, mit ihren kindern radelnde eltern wären verantwortungsbewußte radfahrer, die ihre kinder früh ans radeln heranführen. das kann aber auch ein trugschluß sein.
es kann auch so sein, daß die eltern nur im park und auf touristischen radwegen mit ihren kindern radeln und sonst gar nicht. dann kenbnen sie sich u.U. gar nicht mit den verkehrsregeln für radfahrer aus und vor allem haben sie schlicht keine praktischen erfahrungen mit den verschiedenen situationen beim radfahren. die sind dann schlicht überfordert.

ich glaube nicht, daß es ein unüberwindliches problem wäre, mit einem kind das rechts einordnen zu üben ("papa bremst und du trittst weiter und fährst nach rechts vor papas rad. wir üben das jetzt mal ... grins ). nur müßte dazu ein elternteil die notwendigkeit erkennen. gelegenheitsradler kennen die aber nicht.

Geändert von Flachfahrer (23.06.06 10:16)
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#257738 - 23.06.06 10:11 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
12erf
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Hallo Joese,

für unschuldig halte ich diese kleinen Teufel nicht, aber das ist ein anderes Thema....

In unserer Familie ist die Betreuung meiner Tochter überwiegend meine Aufgabe, und zwar seit ihrem 9. Lebensmonat.

Somit kann ich die Fähigkeiten meiner Tochter und ihrer gleichalten Spielkameraden einigermaßen einschätzen.

Wir machen alle unsere Wege mit dem Rad, sie ist für ihr Alter recht gut geübt. Auch kann sie links und rechts unterscheiden.

Allerdings nicht IMMER! und das ist bei jedem Kind so. Es muß nur etwas finden, was seine Aufmerksamkeit ablenkt und schon wird es schwierig. Schmetterling nachschauen und gegen den Poller sind so Klassiker, Cabrio sehen, staunen, Ansage "nach links", lenken aber nach rechts gibt es auch usw.

An der Ampel brav warten, aber trotzdem bei Rot rüberfahren gab es auch, Auslöser war eine ebenfalls wartende Radlerin, die eben bei Rot fuhr. "Aber die ist doch auch gefahren, da dachte ich, es ist grün"

Geschwindigkeiten von Autos einschätzen soll z.B. erst ab dem 10. Lebensjahr vernünftig möglich sein. Das gilt wohl auch für entgegenkommende Radler.

Bis zum 10. Lebensjahr (glaube ich) dürfen Kinder auch auf dem Bürgersteig fahren, egal in welche Richtung. Der begleitende Vater müßte sich eigentlich an die Regeln halten, sagte man mir auf der Wache, dann wurde es dem Polizisten selbst zu blöd - dieser Punkt konnte nicht abschließend geklärt werden...

Kurz, ich denke, Kinder sind nicht prinzipiell unschuldig, wohl aber prinzipiell unberechenbar, je nach Alter. Und 4,5 und 6 jährige lassen sich eben sehr schnell von wasauchimmer ablenken.

Dann ermahnen sie die alles sehenden, nie in Ihrer Aufsichtspflicht nachlassenden, bereits im Voraus reagierenden Eltern.

Was da genau passiert ist?
Es war ein schöner Maitag, dieses Jahr.
Alle wollten grillen, wir auch.
4 und 6 spurige Straßen, schmale Bürgersteige an stark befahren Straßen, anhalten, weiter - alles haben wir gut hinter uns gebracht.
Der kleine Park war voll, überall spielten Kinder, grillten Leute - für mich/uns war auf den Sandwegen (kein Fahradstreifen) freies beschauliches Fahren angesagt.
Ich fuhr langsam eine Platz suchen, meine Tochter fuhr hinter mir, blieb stehen, fuhr weiter, kurvte um die Fußgänger, nutze die ganze Breite des Sandweges.
Bis eben der besagte Radler kam " AUGEN AUF" gröhlte und knapp vorbeibrannte.
Meine Tochte erschreckte sich, weinte ein bißchen, das wars.

Manfred

Nachtrag: Da erinnere ich mich doch gerade an meine Fahrstunden, wo es bei spielenden Kindern hieß: "Fuß vor die Bremse..."
Touristen sind immer die andern

Geändert von 12erf (23.06.06 10:25)
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Off-topic #257803 - 23.06.06 13:23 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO [Re: Flachfahrer]
trubby
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Ach Mensch, Andreas!

Ich mag nich mehr. Soll'n sich doch andere über die Sinnhaftigkeit solcher (juristischen?) Begriffe streiten. Im Forum des Verkehsportals lassen sich zumindest Beiträge zu der Wortkombination "Vorfaht" und "erzwingen" finden.
Gerichtsurteile zu suchen, mag ich jetzt nicht.

Grüße,
André
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Off-topic #257815 - 23.06.06 13:53 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO [Re: trubby]
Flachfahrer
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naja, daß juristen gerne begriffe verwenden, die bei genauerer betrachtung nicht so sehr viel sinn ergeben, das ist (leider) so.

aber zumindest ich persönlich muß das ja nicht auch noch nachmachen. zwinker

MfG
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#257829 - 23.06.06 14:32 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
2blattfahrer
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Hier wurde zwar auch schon mal in einem Beitrag was gegen aufdringliches Klingeln gesagt und ich stimme auch zu, dass manche Radfahrer dieses Instrument falsch einsetzen. Ich glaube dennoch dass es zweckdienlich sein kann - gerade wenn man schneller unterwegs ist - unachtsame Leute, die den gesamten Radlweg zumachen, von der Ferne bereits auf den Gegenverkehr aufmerksam zu machen.
Konkretes Beispiel vor einer Woche, wo ich mal wieder zu wenig geklingelt hatte: Ein flotter, handytelefonierender Radler (ca 17 Jahre) kommt mir immer mehr auf "meiner" Seite entgegen und sieht mich anscheinend nicht. Ich habe ihn eine Weile zu lang beobachtet, ob er mich nicht dennoch noch sieht, weil ich gar nicht glauben konnte dass jemand "blind" so flott auf einem so vielbefahrenen Radweg einhändig telefonierend radelt. Dadurch war ich selbst irgendwie gelähmt und erst kurz vor einem Aufprall habe ich reagiert, gebrüllt, mein Rad ins Gras hüpfen lassen und dem guten Mann vermutlich einen halben Herzstillstand verpasst. Aufgefrischt wurde, was ich eigentlich eh wusste: im Strassenverkehr immer für die anderen noch mitdenken, und lieber einmal zuoft "uncool" klingeln um dem Anderen mitzuteilen, "Du siehst mich vielleicht nicht, ok, aber auf diesem Radweg ist bei Deiner Fahrweise nicht Platz für uns beide, bitte korrigiere Deinen Platzbedarf".
Das tue ich auch - situationsabhängig - bei Kindern die mit ihren Eltern unterwegs sind und
sichtlich den ganzen Radweg brauchen: von der Ferne ist eine Klingel noch nicht aufdringlich, sagt aber den Eltern (dem Kind vielleicht noch nicht), dass sie sich nicht auf einer Einbahnradlstrecke befinden. das eigene Tempo zu drosseln ist höflich, sinnvoll und ein Gebot der Rücksicht (und besseren Einsicht?) in vielen Fällen.

Andi
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#257840 - 23.06.06 14:56 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: webmantz]
you-we
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Beiträge: 141
Hallo André!
Bin voll und ganz deiner Meinung!

Bei mir als Vater hatte der Schutz meiner Kinder absolute Priorität, weshalb ich schon allein deshalb solche Situationen vorausschauend entschärft habe, genau in der Form, wie du es schilderst. Genauso wie du es bei deiner Kleinen machst, haben unsere Kinder gelernt, auf öffentlichen Wegen zu radeln.

Wenn wir mit unserer großen Gruppe mit (mittlerweile wesentlich älteren) Kindern unterwegs sind, gibt's immer wildes Geklingele und "Gegenverkehr!" Gebrülle unter allen, wenn einer entgegen kommt. Aber trotz dem Lärm gibt's immer noch brenzlige Situationen, weil Kinder halt nicht ständig konzentriert auf den Verkehr achten, auch wenn sie in unserem Falle mittlerweile echt Radtour-erfahren sind. So sind Kids nun mal. Deswegen haben sie ja einen besonderen Schutz.

Uwe
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#257938 - 23.06.06 21:34 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
Flying Dutchman
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 3.213
In Antwort auf: Joese

Wenn Gesetze und Regeln keine Sicherheit geben, dann brauche ich sie auch nicht!!!


Hallo Jörg,

genau das ist der Ansatz eines niederländischen Verkehrplaners, IIRC heißt der Mann Meulenkamp. Er hat bereits in einigen niederländischen Kleinstädten alle vorfahrtregelden Verkehrszeichen abbauen lassen. Da niemand sich mehr auf sein Recht "verlassen kann", ist der Verkehrsfluss zwar geringfügig langsamer geworden, die Unfallzahlen gingen aber drastisch zurück.

Gruß Robert
LG Robert
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#257960 - 24.06.06 07:39 Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind [Re: ]
Tristan
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Beiträge: 730
Moin moin,

also wie gesagt, solche Situationen sind immer Produkte des Einzelfalles, sodass sich sowas ja schwer beurteilen lässt. Grundsätzlich muss dem Kind auch der entstehende Schaden ersetzt werden. Der persönliche Vorwurf ist darin zu sehen, dass jeder im Straßenverkehr Rücksicht nehmen muss. Wenn man schneller fährt, muss man natürlich auch besser aufpassen und jederzeit anhalten können. Wenn das Ereignis jedoch unabwendbar war, wird man jedoch unter Umständen keinen Vorwurf machen können, den Schaden verschuldet zu haben. Dann entfällt die Ersatzpflicht natürlich.
Ob der Anspruch des Kindes um das eigene Mitverschulden zu kürzen ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das hängt zum einen vom Alter und der Einsichtsfähigkeit des Kindes ab. Kinder unter 7 Jahren können sich noch so falsch verhalten - ein Mitverschulden legt man ihnen wegen der besonderen Schutzwürdigkeit gerade nicht zur Last.
Allerdings kann im Gegenzug wiederrum gegen die Eltern vorgegangen werden, wenn sie eine Aufsichtspflichtverletzung begangen haben. Also wenn sie ihr Kind beispielsweise auf dem falschen Radweg fahren lassen.

Und dann ist halt nur noch die Frage, was nun schwerer wiegt? Die Verletzung der Aufsichtspflicht oder das zu schnelle fahren, wobei ich eher letzteres als größeren Fehler ansehen würde.

Viele Grüße
Tristan
Tristan Wegner, www.radventure.de

Geändert von Tristan (24.06.06 07:51)
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