Wenn Du eine Felgenbremsfelge für Scheibenbremse verwendest und diese Felge dann beschädigst wirst Du beim Hersteller sehr schlechte Karten haben, diese zu reklamieren...
es geht nicht um das Verbot, sondern um die eindeutige Freigabe für Scheibenbremsen...
Wenn Du aber Felgen nimmst, die am Felgenboden nicht verstärkt sind und dann damit Scheibe fährst läufst Du Gefahr gegen die Rechnung der Ingenieure zu arbeiten...
Liebe Grüße Maik