Na ja, locker anfechten kann man an sich alles. Hier unterstelle ich aber schon eine eindeutige Absicht, die einen besonderen Kandidaten vermuten läßt.
Wenn es bei Ebay war, versuchen zu reklamieren und bei bisher eigener Unbescholtenheit kann mann von Ebay einen Teil des Verlustes wieder zurückbekommen. Hat bei mir einmal geklappt.
Eine Klage wird hier vergebliche Mühe sein. Kann man höchstens Geldeintreiber von der Firma "Smith and Wesson" vorbeischicken

Also besser Schadensbegrenzung.
Gruß
jomo