Hallo Christian,

wie ich es machen würde...

Wenn Dir die "Ausbeute" an Teilen den Gesamtbetrag wert ist, der Dir dann noch zu zahlen bleibt, würde ich auf den Vorschlag eingehen. Wenn nicht, dann würde ich den vollen Betrag zurück verlangen und das Rad eine angemessene Frist zur Abholung bereit halten. Die Abholung sollte auf Veranlassung und Risiko des Verkäufers gehen, nicht, dass auf dem Rückweg noch irgendetwas passiert, und Du dann zwischen Versandunternehmen und Empfänger stehst. Wenn der Abholauftrag vom Verkäufer ausgeht, kann er sich im Zweifel mit der Transportversicherung herumschlagen.

Wenn Du das Rad behältst, würde ich es zerlegen und je nach der Antwort des Herstellers entweder dort hin schicken oder an die Wand bzw. in den Schrott damit.

Grüße
hans-albert