als privatverkäufer bist du nur nicht verpflichtet garantie zu geben.
"Garantie" muss nicht mal der Händler geben, die ist immer rein freiwillig. Und auch der Privatverkäufer steht immer ein Jahr lang in der "Sachmängelhaftung", wenn er sie nicht ausdrücklich ausschließt (was ein Händler nicht darf).
Das ist aber ein Feld, auf dem ich mich auch nur deswegen auskenne, weil es Teil meines Brotwerwerbs ist. Ansonsten soll jeder froh sein, wenn er sich solche Dinge weit vom Hals halten kann. Gute Laune erzeugt man damit eher selten.
Bernd