auch als privatverkäufer bist du selbstverständlich verpflichtet, mängel anzugeben. tust du dies nicht ist der kaufvertrag ungültig. als privatverkäufer bist du nur nicht verpflichtet garantie zu geben.
was die rechtslage im realfall bringt ist natürlich etwas anderes und muß der einzelfall zeigen.
mein vorgehen wäre allerdings, mich zuerst an koga zu wenden (vllt hat man ja glück) und erst dann an den verkäufer.

gruß malte