In Antwort auf: HvS
Mir werden in den letzten Jahren einfach zu viele Rechte beschnitten. Immer mit dem Argument der angeblichen Sicherheit, ein toter Radler läßt sich immer finden.
Das Recht, bei Dunkelheit oder schlechter Sicht in dunkelgrauem Anzug auf Überlandstraßen zu Radeln ??? Das Recht, auf dem Fahrrad möglichst ästhetisch zu wirken? Ist doch lächerlich.
Nein, ganz einfach: Das Recht mit einem gemäß der STVO ausgestattetem Rad (Licht, Reflektoren etc.) auf der Straße zu fahren ohne mich wie ein Müllmann zu kleiden, so wie das bisher auch möglich ist. Das ist ein ausgewogenen Kompromiss zwischen Sicherheit und Komfort beim Radeln bzw. Optik.
Leute mit extremem Sicherheitsbedürfnis können sich trotzdem kleiden wie sie wollen, von mir aus auch noch mit Blinklicht am Helm (schon gesehen), also warum die Aufregung, niemand hindert sie daran.
Gestern war ich übrigens den ganzen Tag beruflich mit Weste (auf der Autobahn) unterwegs. Wäre bei Regen absoluter Blödsinn sich für teures Geld eine Gorotexjacke zu kaufen und dann eine schlechtsitzende Weste drüberzuziehen. Mit nasser Weste geht die Atmungsaktivität der darunterliegenden Gorotexjacke zudem gegen Null.
Meine Winstopperjacke ist übrigens knallrot und hat Reflexstreifen. Das ist aber bei einer Vorschrift egal, entweder man hat die Mistweste an die vorgeschrieben ist, oder man hat Pech.