In Antwort auf: elwoodianer
In Antwort auf: tkikero
... Hast Du ALLES getan, um den Unfall zu vermeiden. Bei einer Landstraßenkollision im Nebel wird dann z.B. schon gefragt, wieso Dein Licht nicht an war oder wieso Du in grauen Klamotten unterwegs warst etc.;

Genau. Mir scheint allerdings, dass Dir nicht klar ist, was "alles" umfasst: rechts gefahren, geradlinig, berechnenbar, keine Schlangenlinien, nüchtern, ausreichend weit rechts, mit Licht und Reflektoren, Beleuchtung und Reflektoren nach STVZO. Nach Vorschrift also. Das reicht.

In grauen, schwarzen oder sonstigen Plünnen oder -wie ich- komplett in Tarn darfst Du fahren. Punkt.


Wir reden hier über die französische Gesetzeslage und übers Fahren in besonderen Bedingungen (schlechte Sichtverhältnisse). Und da darfst Du eben nicht mehr ...

Zitat:

Wenn Du also lieber mit Warnweste fährst, weil Du Dich sicherer fühlst: bitte. Ich verlasse mich lieber auf Beleuchtung -gerne vom besten- und Reflektoren.


Ich fahre bei schlechten Sichtverhältnissen dann mit etwas Warnwesten-Gleichwertigen, allerdings nicht nach EN-Norm (und in F auf die Toleranz der Polizei hoffend), zusätzlich zur Beleuchtung und Reflektoren am Rad selbst. Das nennt man dann Redundanz ... nun ja, soll auch schon vorgekommen sein, dass das Rücklicht nicht mehr geht und man das nicht gleich merkt z.B. ....;

Zitat:
Signalfarbene Packtaschen könnte ich mir allerdings noch vorstellen, nur nicht ausgerechnet dieses in die Augen beißende Neongelb.


Die sind dann aber immer dran, auch bei Sonnenwetter ...

Zitat:
Übrigens: was ist mit schwarzen, dunkelblauen, dunkelgrünen oder grauen Autos? Mit Bundeswehrfahrzeugen? Mit Motorrad-, Roller- und Mofafahrern?


Das ist Äpfel mit Birnen zu vergleichen, die Silhouette eines PKWs ist halt was anderes als die Silhouette eines Radlers. In der Regel leuchten da gleich zwei rote Lampen, beim Bremsen sogar noch zwei Bremslichter, oft noch ein Drittes oben. Bei starkem Nebel leuchtet auch noch eine Nebelschlussleuchte.

Bei den Motorradfahrern wird in D auffällige, neonfarbene Regenbekleidung dringend empfohlen. Die meisten Motorradfahrer wissen auch um ihr Los, leicht übersehen zu werden ...;

Zitat:
Kommt die gesetztliche Warnwestenpflicht, würde ich einer Verfassungsklage mit dem Ziel, Signalfarben für alle Kraftfahrzeuge und Gleichbehandlung mit anderen Zweiradfahrern vorzuschreiben, gute Chancen einräumen.


s. o.

Zitat:
In Frankreich wäre man mit einer Auswahl von mehreren Möglichkeiten, die jede für sich ausreichen und alternativ einsetzbar sind, wohl besser beraten gewesen, etwa Warnweste


Die Warnweste nach EN hätte man weglassen können. Ansonsten sind das keine "Alternativen", sondern Dinge, die sich gegenseitig ergänzen. Ich kann mit Licht fahren und trotzdem noch eine auffällige, gut sichtbare Jacke mit reflektierenden Elementen anhaben. Ich fahr' ja auch mit zwei Bremsen rum, obwohl eine inzw. meistens reichen würde.