In Antwort auf: Dennis_3

Für meine Arbeit muss ich eine Masernschutzimpfung vorweisen. Wenn ich die nicht habe, kann ich in dem Bereich nicht arbeiten. Trotzdem habe ich kein Berufsverbot.


Die Rede war von einem faktischen Verbot für Ungeimpfte. Es kommt natürlich auf die Definition von 'faktischem Verbot' an. Ich meinte damit, dass es für die Betroffenen einenm Verbot gleichkommt und das ist auch bei deinem Masernbeispiel der Fall. Wenn du dich aus irgendeinem Grund nicht gegen Masern impfen lassen kannst, darfst du in deinem Beruf nicht arbeiten. Und zwar nicht aufgrund eines unveränderlichen Sachzwangs (der beim heutigen Technologiestand z.B. einen Blinden daran hindert, Taxifahrer zu werden), sondern aufgrund einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers. Das erfüllt für mich den Tatbestand eines faktischen Berufsverbots. Nochmal: das sagt nichts darüber aus, ob ich das Gesetz richtig oder falsch finde. Es beschreibt lediglich den Status Quo.