In Antwort auf: Holger
Mit der Maskenpflicht im Freien kann ich leben, wenn das nicht heißt, auch auf dem Rad.
Ich habe noch mal nachgeschaut. Hier gilt im ganzen Departement 66 eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum, ausgenommen in freier Natur, wozu explizit Wälder und Strände zählen, nicht bei sportlicher Betätigung und nicht für Zweiradfahrer. Das Thema Fahrrad wurde bereits im ersten Lockdown geklärt. Da Radfahrer ursprünglich nicht ausgenommen waren, gabe es Proteste der Fahrradlobby. Daraufhin hat die Regierung darauf hingewirkt, dass die lokalen Vorschriften entsprechend geändert wurden.

In Antwort auf: Holger
Aber "in bestimmten Bereichen" bedeutet ja wohl eher belebte Innenstädte und ggf. auch Strände als auf dem Radweg im Rhonetal.
Damit meinte ich "für ein Departement oder eine Stadt", Strände eher nicht, Strandpromenaden schon.