Das bedeutet aber nicht, daß die Länder diese jetzt vom BT abgenickte Änderung des Infektionsschutzgesetzes nicht verschärfen dürften.
Das würde mich schon sehr brennend interessieren, wie das sein kann, dass Artikel 31 nicht gelten darf, wenn eine Landesregelung schärfer ist. Würde mich nicht wundern, wenn es da bald die nächsten erfolgreichen Klagen gibt.